Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag
Landesverfassung
Sachsens Landesverfassung gilt seit 1992. Sie ist neben dem Grundgesetz die maßgebliche „Geschäftsgrundlage“ unserer Gesellschaft und sollte deshalb nicht aus politischen Launen heraus ständig verändert werden. Allerdings ist es längst an der Zeit, über behutsame Updates nachzudenken. Juristisch gesprochen: Wir sind skeptisch, ob alle Verfassungsbestimmungen noch den Anforderungen der Verfassungswirklichkeit genügen. Das gilt vor allem für das staatliche Kreditverbot, das oft als „Schuldenbremse“ verniedlicht wird.
Niedrigere Hürden für die Volksgesetzgebung sind ein wichtiger Punkt, aber nicht der einzige. Wir finden auch, dass es nötig wäre, Prinzipen für eine friedliche, gewaltfreie und tolerante Gesellschaft ausdrücklich als Staatsziel zu verankern. In den Artikeln 18 und 116 soll zudem das historisch überholte Wort „Rasse“ ersetzt werden, denn es gibt keine „Menschenrassen“. Kinderrechte gehören in die Verfassung! Auch wollen wir ergänzend ausschließen, dass Menschen wegen einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen.
Die Verfassung von Sachsen gilt seit 1992.
Sie ist wichtig für unser Zusammenleben.
Die Verfassung soll nicht oft geändert werden.
Aber jetzt braucht sie kleine Änderungen.
Manche Regeln passen nicht mehr gut.
Das gilt besonders für das Verbot von Schulden.
Das Verbot heißt auch Schulden-Bremse.
Volksgesetzgebung
Es soll leichter sein, neue Gesetze zu machen.
Das ist wichtig für die Bürger und Bürgerinnen.
Frieden und Toleranz
Die Verfassung soll Frieden und Toleranz sagen.
Gewalt soll verboten sein.
Worte in der Verfassung
Das Wort Rasse soll weg.
Es gibt keine Menschen-Rassen.
Kinderrechte
Kinder sollen Rechte in der Verfassung haben.
Das ist wichtig für ihren Schutz.
Gleichbehandlung
Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Niemand darf bevorzugt werden.
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