Rico Gebhardt: Die Justizministerin sollte sich lieber darum kümmern, dass keine Untersuchungsgefangenen mehr wegen Fristverzugs freikommen
Zur Abschaffung der sogenannten Weihnachtsamnestie im sächsischen Strafvollzug durch die Justizministerin erklärt Rico Gebhardt, justizpolitischer Sprecher der Linksfraktion:
„Probleme mit der Weihnachtsamnestie waren nicht bekanntgeworden. Ein echtes Problem ist hingegen, was nach dem letzten Weihnachtsfest geschah, weil Sachsens Justiz wiederholt gegen das Beschleunigungsgebot verstieß: Allein von Januar bis April 2025 konnten mindestens fünf Tatverdächtige aus der gerichtlich angeordneten Untersuchungshaft herausspazieren (Drucksachen 8/2265, 8/2633) - unabhängig vom jeweiligen Tatvorwurf, einfach weil die Verfahren nicht rechtzeitig bearbeitet wurden. Wenn die Justizministerin dem Rechtsstaat nachhelfen möchte, könnte sie hier etwas bewirken!
Die Entscheidung, geeignete Strafgefangene nicht mehr rund um Weihnachten vorzeitig aus der Haft zu entlassen, ist hingegen ein unsinniger Schritt. Er dient allein der politischen Profilierung durch Härte, die nichts mit Sicherheit zu tun hat und für den modernen Strafvollzug sogar kontraproduktiv ist. Man kann eine Haftstrafe natürlich ausschließlich als Abschreckung verstehen, wie es die hartherzige Justizministerin offenbar tut. Allerdings stammt diese Idee aus einem anderen Jahrhundert. Das oberste Ziel des Strafvollzugs besteht heutzutage in der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das grundgesetzliche Resozialisierungsgebot gilt auch in Sachsen und liegt der Weihnachtsamnestie zugrunde. Die Möglichkeit, die Haftdauer um einige Tage und höchstens wenige Wochen zu verkürzen, ist die übliche und bewährte Praxis in fast allen Bundesländern. Zur pauschalen ,Freilassung‘ kommt es nicht: Die Anwendung stand unter klaren Voraussetzungen im Einzelfall, wie etwa guter Führung. Ausgeschlossen war die Amnestie etwa bei Gewalt- und Sexualstraftätern sowie bei langjährigen Haftstrafen.
Während also die Justizministerin die Weihnachtsamnestie ohne tragfähigen Grund einkassiert, arbeitet ihr Ministerium im Hintergrund an einer Novellierung der sächsischen Strafvollzugsgesetze. Ihnen soll künftig ein schlüssiges Resozialisierungskonzept zu Grunde liegen, so verlangt es das Bundesverfassungsgericht. Das ist absurd.
Als abwegig erscheint mir die Behauptung der Justizministerin, die Möglichkeit der Begnadigung sei nicht zu rechtfertigen und begründe gar einen Verstoß gegen ,Gleichbehandlung, Konsequenz und Verlässlichkeit im Bereich der Strafvollstreckung‘. Dabei ist das Begnadigungsrecht sogar in Artikel 67 der Sächsischen Verfassung verankert - das sollte eine Justizministerin wissen. Ihr könnte ebenfalls bekannt sein, dass ,Bürokratieabbau‘ keinen Verfassungsrang hat, womit sie ihren Schritt nun aber begründet. In Wirklichkeit war der Aufwand bisher überschaubar, zumal die Weihnachtsamnestie die Bediensteten des Justizvollzugs eher entlastet haben dürfte.“
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