Parlamentari­sches Fremd­wörter­buch

Die Welt des Parlaments erscheint Außenstehenden gelegentlich etwas entrückt. Deshalb klären wir hier kurz die wichtigsten Fachbegriffe. Sollten Fragezeichen bleiben, kontaktieren Sie uns gern.

Glossar

Der Landtag stellt seinen Abgeordneten ein monatliches Budget für die Beschäftigung persönlicher Beschäftigter zur Verfügung. Die Abgeordneten entscheiden frei, wen sie anstellen und auf wie viele Personen sie das Budget verteilen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen sie dann im Wahlkreis, bei der Kommunikation, oder sie begleiten die fachpolitische Arbeit wissenschaftlich.

Der Landtag gibt den Abgeordneten Geld für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Die Abgeordneten entscheiden, wen sie einstellen.
Sie können das Geld auf mehrere Personen verteilen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen im Wahlkreis.
Sie helfen bei der Kommunikation.
Sie begleiten die politische Arbeit mit Wissen.

An jedem Plenartag befasst sich die Plenarsitzung des Landtages mit politischen Gegenständen von großer Aktualität. Die Fraktionen wechseln sich von Sitzung zu Sitzung mit der Benennung der Themen ab; pro Sitzungstag werden bis zu zwei Gegenstände behandelt. Eine solche Debatte findet ohne eine Drucksache statt, über die im Anschluss abzustimmen wäre. Mit bis zu fünfminütigen Beiträgen in freier Rede liefern sich die Fraktionen eine Auseinandersetzung, die oft mehr Medienaufmerksamkeit erhält als andere Tagesordnungspunkte.

Der Landtag spricht an jedem Plenartag über wichtige politische Themen.
Die Fraktionen nennen abwechselnd die Themen.
An einem Tag behandelt der Landtag bis zu zwei Themen.

Die Debatte findet ohne ein Schriftstück statt.
Es gibt keine Abstimmung danach.
Die Fraktionen reden bis zu fünf Minuten frei.
Die Debatte bekommt oft viel Aufmerksamkeit von den Medien.

Die Meinungsbildung der Abgeordneten über Anträge und Gesetzentwürfe wird im parlamentarischen Beratungsverfahren durch Sachverständige befördert. Die Fraktionen laden hierzu externe Expertinnen und Experten ein, die sich in öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse zu den behandelten Gegenständen einlassen. Im Idealfall führt ihr Rat dazu, dass Drucksachen hernach geändert werden, sofern das nötig erscheint; das allerdings handhaben die Fraktionen unterschiedlich. Die Regierungsfraktionen und die Staatsregierung lassen sich selten Expertenmeinungen beirren.

Abgeordnete bilden sich eine Meinung zu Anträgen und Gesetzen.
Sie bekommen dabei Hilfe von Sachverständigen.
Sachverständige sind Fach-Leute mit viel Wissen.

Sachverständige im Parlament
Fraktionen laden Sachverständige ein.
Die Sachverständigen sprechen in öffentlichen Sitzungen.
Sie sagen ihre Meinung zu den Themen.

Wirkung der Sachverständigen
Manchmal ändern Fraktionen die Anträge nach dem Rat der Sachverständigen.
Das machen die Fraktionen unterschiedlich.
Regierungsfraktionen und die Staatsregierung hören selten auf Sachverständige.

Alle Fraktionen dürfen Anträge an den Landtag stellen, die – falls die Mehrheit der Abgeordneten zustimmt – Aufträge an die Staatsregierung auslösen. Diese muss dann über einen bestimmten Gegenstand berichten, Maßnahmen umsetzen oder sich gegenüber der Bundesregierung für bestimmte Anliegen starkmachen. Wichtige Sonderformen sind der Dringliche Antrag und der Entschließungsantrag.

Abgeordnete mit verschiedenen Sprecherbereichen schließen sich innerhalb ihrer Fraktion meist zu ständigen Arbeitsgruppen zusammen. Im Regelfall spiegelt die Struktur dieser Arbeitsgruppen die Ressortverteilung auf der Regierungsseite wider. Im Arbeitskreis werden Drucksachen entwickelt, Themen für die Plenarsitzung vorbereitet oder Veranstaltungen organisiert. Zu den Abgeordneten gesellen sich die fachlich zuständigen Parlamentarisch-Wissenschaftlichen Berater/innen sowie Juristinnen und Juristen der Fraktion.

In diesen Gremien findet die eigentliche parlamentarische Arbeit statt. Sie sind nach Themen sortiert und entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen von deren Abgeordneten besetzt, hinzu kommen Parlamentarisch-Wissenschaftliche Berater/innen sowie Juristinnen und Juristen der Fraktionen. Hier werden Anträge und Gesetzentwürfe beraten, Anhörungen durchgeführt und auch die Plenarsitzungen vorbereitet. Dazu sprechen die Ausschüsse mit der Mehrheit ihrer Mitglieder Empfehlungen aus, ob Drucksachen beschlossen werden sollen oder nicht. Die Mitglieder der Staatsregierung sind verpflichtet, sich in den Ausschüssen den Fragen der Parlamentsmitglieder zu stellen. Die Linksfraktion setzt sich seit langem für die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen ein.

Ein oft erhobener Vorwurf lautet, „die Politiker“ würden nicht hören (wollen), was „der Bürger“ denkt oder will. Dabei können sich Bürgerinnen und Bürger mit Meinungen oder Problemen nicht nur an den Petitionsausschuss, sondern auch direkt an die Fraktionen oder Abgeordneten wenden. In der Linksfraktion koordiniert Gunnar Schubert die Aufnahme und Beantwortung solcher Hinweise, die Eingang in die parlamentarische Arbeit finden sollen.

Diese Sonderform des Antrages können die Fraktionen nutzen, wenn kurz vor einer Plenarsitzung – nachdem zu ihr bereits offiziell eingeladen und die Tagesordnung vorberaten worden ist – ein politischer Gegenstand auf die Agenda tritt, mit dem sich das Parlament nach Auffassung der jeweiligen Fraktion unbedingt befassen muss. Dann wird in der nächsten Plenarsitzung vor dem Eintritt in die Tagesordnung darüber abgestimmt, ob der Antrag auf die Tagesordnung genommen und beraten wird. Bis zu einem solchen Beschluss dürfen sich die Fraktionen nur zur Frage der Dringlichkeit äußern.

Damit das Parlament nicht im luftleeren Raum berät, halten die Fraktionen und die Staatsregierung auf mitunter umfangreichen Beratungsunterlagen fest, womit sich der Landtag befassen oder worüber er beschließen soll. So gelangen in jeder Wahlperiode zehntausende Dokumente in den Geschäftsgang – vor allem Kleine Anfragen, Anträge, Gesetzentwürfe und Große Anfragen, die sämtlich im Elektronischen Dokumentations- und Archivsystem (EDAS) des Landtages dokumentiert werden. Sie werden anhand einer Drucksachennummer eingeordnet, die stets mit der Nummer der Wahlperiode beginnt – zum Beispiel 6/9883.

Diese von der Landtagsverwaltung betriebene Datenbank umfasst alle Beratungsgegenstände des Landtages seit der 1. Wahlperiode nach 1990. Unter www.edas.slt.sachsen.de können über eine entsprechende Suchmaske sämtliche Drucksachen sowie die stenografischen Protokolle der Plenarsitzungen abgerufen werden.

Gegenstände von großer Komplexität – etwa gesellschaftliche Megatrends oder große Problemfelder – bearbeiten die Abgeordneten gemeinsam mit externen Sachverständigen in langfristig angelegten Enquete-Kommissionen. Diese Gremien werden auf Beschluss des Landtages eingesetzt und sollen seine Entscheidungen vorbereiten, indem sie Informationen sammeln, Expertinnen und Experten hören und Empfehlungen aussprechen. In vergangenen Wahlperioden befassten sich solche Kommissionen etwa mit dem demografischen Wandel, mit Forschungs- und Technologiepolitik oder dem Pflegenotstand. In der achten Wahlperiode untersuchen Enquete-Kommissionen die Corona-Pandemiebewältigung und die Finanzausstattung der Kommunen.

Mit dieser Sonderform des Antrages begehren die Fraktionen jeweils eine grundsätzliche Stellungnahme des gesamten Parlaments zu einem Gegenstand, der oft in einer Großen Anfrage thematisiert wurde, und verbinden diese Willensbekundung mit Forderungen an die Staatsregierung. Wie bei allen anderen àDrucksachen auch entscheidet die Mehrheit des Landtages darüber, was umgesetzt wird und was nicht.

Die Geschäftsordnung des Landtages legt fest: „Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens sechs Mitgliedern, die derselben Partei angehören oder aufgrund von Wahlvorschlägen derselben Partei in den Landtag gewählt wurden.“ Dem 8. Sächsischen Landtag gehören sechs Fraktionen (CDU, AfD, BSW, SPD, Grüne, Linke) sowie ein fraktionsloser Abgeordneter an. Das Stärkenverhältnis der Fraktionen erschafft die parlamentarische „Rangordnung“: Es entscheidet über die Zusammensetzung der Ausschüsse, die Vergabe von Ausschuss-Vorsitzen, die Redezeiten und die Reihenfolge, in der die von den Fraktionen eingereichten Drucksachen in der Plenarsitzung behandelt werden.

Fälschlicherweise ist oft die Rede vom „Fraktionszwang“, der Abgeordnete zwinge, stets der Linie ihrer Fraktion zu folgen. Allerdings gibt es einen solchen Zwang juristisch gesehen nicht, denn Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen unterworfen und keinen Weisungen verpflichtet. Allerdings wird erwartet, dass die Mitglieder einer Fraktion im Regelfall so abstimmen, wie es die Fraktionsversammlung im Vorfeld der Plenarsitzung beschlossen hat. Andernfalls sollten sie erklären, dass und weshalb sie eine andere Meinung ausdrücken werden. Da jedes Fraktionsmitglied eigene Fachbereiche bearbeitet und niemand Experte auf allen Gebieten sein kann, werden die Fraktionen im Regelfall der Empfehlung „ihrer“ Fachpolitikerin oder „ihres“ Fachpolitikers folgen und ihr Abstimmungsverhalten entsprechend vereinbaren.

Während die Abgeordnetenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter über die Landtagsverwaltung angestellt sind, unterhalten die Fraktionen eigene Apparate, um die Abgeordneten in der parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Wichtig ist vor allem der Stab der Parlamentarisch-Wissenschaftlichen Beraterinnen und Berater, die zuarbeiten. Hinzu kommen administrative Beschäftigte und die Kommunikationsabteilung.

Die Fraktionsversammlung tritt im Regelfall zwei- bis dreimal im Monat zusammen. Sie ist das höchste beschließende Gremium der Fraktion. Hier werden Gäste empfangen, inhaltliche und administrative Beschlüsse gefasst, Drucksachen verabschiedet, die Plenarsitzung vorbereitet und der Fraktionshaushalt beschlossen.

Die Mitglieder einer Fraktion wählen aus ihren Reihen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die oder der die Fraktion nach außen repräsentiert und nach innen führt. Außerdem repräsentiert die oder der Vorsitzende gegenüber den Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern den kollektiven Arbeitgeber.

In dieser umfangreichsten Form der parlamentarischen Drucksachen dokumentieren die Fraktionen der Regierungs- und der Oppositionsseite oder die Staatsregierung selbst, welche politischen Veränderungen sie vornehmen wollen. Wenn eine Mehrheitskoalition existiert, werden die Gesetzesänderungen der Regierungsfraktionen naturgemäß mit deren Mehrheit beschlossen und die Oppositionsfraktionen zeigen damit vor allem Alternativen zum Regierungshandeln auf. Kann sich die Regierung nicht auf eine Mehrheit im Parlament stützen, wird für jeden Entwurf im Einzelfall eine Mehrheit gesucht, also darüber verhandelt.

Neben den Kleinen Anfragen sind die Großen Anfragen ein wichtiges Instrument der Regierungskontrolle. Die Fraktionen richten dabei umfangreiche Fragenkataloge zu einem bestimmten Thema an die Staatsregierung, die dann vollständig und korrekt mitteilen muss, welche Erkenntnisse ihr zum Gegenstand vorliegen. Mitunter wird eine solche Antwort dann in der Plenarsitzung behandelt, und die einbringende Fraktion leitet mittels eines Entschließungsantrages daraus Feststellungen und Forderungen ab.

Neben der offenen Abstimmung per Handzeichen, der namentlichen Abstimmung per Aufruf und der geheimen Abstimmung in der Wahlkabine dient diese Verfahrensweise ebenfalls dem Feststellen der Mehrheitsverhältnisse. Dazu verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn hernach durch mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gekennzeichnete Türen wieder. Durch Zählung wird das Abstimmungsergebnis festgestellt.

Das „Königsrecht“ des Landtages besteht darin, in den Haushaltsplänen zu beschließen, wofür die Staatsregierung wann wie viel Geld ausgeben darf. Seit 1999 gilt der Haushaltsplan für jeweils zwei Haushaltsjahre. Die Regierung legt dem Landtag einen Entwurf vor, der durch die Fraktionen mit Änderungsanträgen konfrontiert und hernach von der Mehrheit beschlossen wird. Solange kein gültiger Haushaltsplan vorliegt, werden die Ausgaben sehr stark gekürzt – auf in der Regel 30 Prozent des vorherigen Budgets („vorläufige Haushaltsführung“).

Artikel 55 der Landesverfassung legt fest: „Abgeordnete dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag oder sonst in Ausübung ihres Mandates getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder anderweitig außerhalb des Landtages zur Verantwortung gezogen werden.“ Ausgenommen sind einzig verleumderische Beleidigungen. Sollen Abgeordnete wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen, festgenommen, festgehalten oder verhaftet werden, bedarf es der vorherigen Einwilligung der Landtagsmehrheit. Dazu wird eine Staatsanwaltschaft im Ergebnis ihrer Ermittlungen die Aufhebung der Immunität der oder des betroffenen Abgeordneten beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, kann Anklage erhoben werden.

Dieses Instrument der Regierungskontrolle ermöglicht es allen Abgeordneten, beliebig viele schriftliche Anfragen zu einem abgegrenzten Themenbereich an die Staatsregierung zu richten. Die muss „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig“ antworten, was im Regelfall binnen vier Wochen geschieht. Dabei muss die Regierung – wenn die Fragen geschickt formuliert sind – mitunter auch Informationen mitteilen, die Defizite in ihrem Handeln belegen. Eine Antwort verweigern darf sie nur, wenn Fragen „den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren oder einer Beantwortung gesetzliche Regelungen, Rechte Dritter oder überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegenstehen.“ (Artikel 55 der Landesverfassung). Die Mitglieder der Linksfraktion fragen besonders oft und hartnäckig nach. Manchmal verweigert die Regierung die Antwort ohne Rechtsgrundlage. Dann können die Abgeordneten vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof dagegen klagen. Wir waren damit bisher fast immer erfolgreich.  

Basierend auf einem Koalitionsvertrag schließen sich Fraktionen zu einer Koalition zusammen, wenn sie dann gemeinsam die Mehrheit des Landtages stellen und ausreichend viele inhaltliche Einigungen erzielen. Diesen Koalitions- oder Regierungsfraktionen, die dann gemeinsam Anträge und Gesetzentwürfe einbringen, stehen die Fraktionen der Opposition gegenüber.

In der achten Wahlperiode verfügt die Regierungskoalition aus CDU und SPD nicht über eine Mehrheit der Sitze im Landtag. Sie muss daher für ihre Vorhaben Stimmen aus den Oppositionsfraktionen gewinnen und im Gegenzug auch deren Forderungen wenigstens teilweise erfüllen. Gesetzentwürfe und Anträge sollen erst dann ins Parlament und letztlich zur Abstimmung kommen, wenn vorher in Verhandlungen geklärt worden ist, dass sie eine Mehrheit finden können – und zwar dann, wenn die Fraktionen BSW, Grüne und/oder die Linksfraktion mitstimmen. Vorher wird über Änderungswünsche der Fraktionen verhandelt, die ihrerseits Anträge und Gesetzentwürfe vorlegen und dann mit der Koalition darüber ins Gespräch kommen. Lediglich die AfD-Fraktion hat erklärt, sich an diesem Verfahren nicht zu beteiligen.

Wollen Abgeordnete direkt auf einen Redebeitrag reagieren, können sie nach Worterteilung durch den Landtagspräsidenten vom Saalmikro aus eine solche Zwischenbemerkung machen. Die oder der Redner darf darauf einmal antworten. Dieser kurze Dialog darf jeweils maximal zwei Minuten dauern. Zu jedem Tagesordnungspunkt sind zwei Kurzinterventionen pro Fraktion zulässig.

Gemäß Artikel 39 der Landesverfassung ist der Landtag „die gewählte Vertretung des Volkes. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt aus, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung und ist Stätte der politischen Willensbildung. Die Abgeordneten vertreten das ganze Volk. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“

Der Landtag wählt am Beginn der Legislaturperiode aus seiner Mitte die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten. Sie oder er leitet die Plenarsitzungen und übt das Hausrecht sowie die Polizeigewalt im Gebäude aus. Zugleich führt sie oder er die Landtagsverwaltung. Die Präsidentin bzw. der Präsident ist zur neutralen Amtsführung verpflichtet, obwohl sie oder er als Person einer Fraktion angehört. Unterstützung gewähren die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten, die ebenfalls aus der Landtagsmitte gewählt werden.

Die Landtagsverwaltung sorgt für den reibungslosen Ablauf des Parlamentsbetriebs. Sie stellt den Ausschüssen Ressourcen zur Verfügung, verarbeitet Drucksachen, liefert Rechtsrat für die Gesetzgebung, betreut Besucherinnen und Besucher, verwaltet das Personal der Abgeordneten und unterhält das Parlamentsgebäude. Bei alledem ist sie verpflichtet, sich gegenüber den Fraktionen neutral zu verhalten. Ihre Führung obliegt dem Landtagsdirektor, der eng mit dem Landtagspräsidenten kooperiert.obwohl sie oder er als Person einer Fraktion angehört. Unterstützung gewähren die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten, die ebenfalls aus der Landtagsmitte gewählt werden. Die Linksfraktion stellt mit ihrer Abgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg die dritte Vizepräsidentin.

Das Kürzel steht für „Mitglied des Landtages“ und darf von allen Abgeordneten des Landtages geführt werden. Derzeit gehören 120 Frauen und Männer dem Sächsischen Landtag an.

In der sechsten Wahlperiode wurde die Befragung der Staatsministerinnen und -minister in die Geschäftsordnung aufgenommen. Seither findet sie an jedem zweiten Plenartag statt, die Ressortchefs wechseln sich von – Plenarsitzung zu Plenarsitzung ab. Zunächst erhalten sie die Gelegenheit, über ein aktuelles Thema, das von der Staatsregierung benannt wird, zu sprechen. Im Anschluss haben die Fraktionen in wechselnder Reihenfolge Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Wir wollen, dass auch die Ausschüsse öffentlich tagen – so wie die Plenarsitzung öffentlich ist. Dafür müsste die Geschäftsordnung des Landtages entsprechend geändert werden. Das hat die Mehrheit leider bisher abgelehnt.

„Das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition ist wesentlich für die freiheitliche Demokratie. Die Regierung nicht tragende Teile des Landtages haben das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit.“ So legt es Artikel 40 der Landesverfassung fest. Die Opposition hat vor allem die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren und alternative politische Angebote zu machen, über die am Wahltag abgestimmt werden kann.

Der größten Oppositionsfraktion fällt gemeinhin die „Oppositionsführung“ zu. Das meint allerdings keine Zusammenarbeit der Oppositionsfraktionen – sie konkurrieren im Regelfall untereinander –, sondern schlicht das Recht, in der Plenarsitzung als erste Fraktion auf Erklärungen der Staatsregierung zu reagieren.

Verletzt eine Rednerin oder ein Redner die Ordnung des Hauses, kann der Landtagspräsident Ordnungsrufe erteilen. Der dritte Ordnungsruf in Folge führt dazu, dass der Rednerin oder dem Redner das Wort entzogen wird.

Diese Fraktionsmanagerinnen bzw. -manager vertreten ihre Fraktion gegenüber den anderen Fraktionen des Landtages, verhandeln mit ihnen über Tagesordnungen und Redezeiten. Sie stellen den reibungslosen Ablauf der Plenarsitzungen sicher, organisieren die Arbeit innerhalb ihrer Fraktion und kooperieren mit der Landtagsverwaltung in organisatorisch-technischen Fragen.

Jede Fraktion unterhält einen Stab von Expertinnen und Experten, die für bestimmte Politikbereiche zuständig sind. Sie beraten die Abgeordneten in den Arbeitskreisen, organisieren die Arbeit derselben und wirken bei der Erstellung von Drucksachen mit.

Laut Artikel 35 der Landesverfassung hat „jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Diese Anliegen bearbeitet der Petitionsausschuss, der entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt ist. Für jede Petition wird ein Landtagsmitglied als Berichterstatterin oder Berichterstatter benannt. Der Ausschuss hört im Bedarfsfall die oder den Petenten an und organisiert Vor-Ort-Termine. Petitionsanliegen beziehen sich auf Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern oder Behörden, die der Aufsicht des Freistaates unterstehen. Dies können Beschwerden bezüglich einer Landesbehörde sein, aber auch Gesetzesänderungsvorschläge, -beanstandungen und -anregungen. Der Rechtsweg ist indes über die Gerichte zu beschreiten. Die Abgeordneten im Petitionsausschuss erhalten dort allerdings oft wichtige Anregungen für ihre parlamentarische Arbeit.

Die Plenarsitzung ist die öffentliche Vollversammlung der Abgeordneten, die jährlich an etwa 20 Tagen zusammentritt. Hier führen sie Debatten, beschließen über Drucksachen und wählen Vertreterinnen und Vertreter für Gremien und Funktionen im Hause sowie in der Gesellschaft. Die Staatsregierung ist bei allen Sitzungen vertreten. Die inhaltliche Vorarbeit wird in den Ausschüssen geleistet.

Dieses Steuerungsgremium der Landtagsarbeit tritt im Regelfall eine Woche vor der Plenarsitzung zusammen. Neben dem Landtagspräsidenten und seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern gehören die Fraktionsvorsitzenden und 13 weitere Abgeordnete dem Präsidium an. Die Stärkeverhältnisse entsprechen dem der Fraktionen. Das Präsidium legt vor allem die Tagesordnungen der Plenarsitzungen fest, auch die Redezeiten der Fraktionen werden hier vereinbart.

Die Abgeordneten wählen für die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Landtag bestimmte Politikfelder aus, die sie dann für ihre Fraktionen dauerhaft bearbeiten. Als Fachpolitiker in den Arbeitskreisen entwickeln und vertreten sie die politischen Forderungen ihrer Partei auf dem jeweiligen Gebiet und nehmen dazu auch im Plenum Stellung. Außerdem halten sie für ihre Fraktion den Kontakt zu wichtigen außerparlamentarischen Akteuren in ihrem Politikfeld.

Während der Landtag neben der Bevölkerung (àVolksgesetzgebung) die gesetzgebende Gewalt ausübt, bildet die Staatsregierung die Spitze der gesetzesvollziehenden Gewalt im Staat. „Ihr obliegt die Leitung und Verwaltung des Landes“, legt Artikel 59 der Verfassung fest. Sie wird von den Regierungsfraktionen getragen, die im Landtag die Mehrheit der Stimmen vereinigen. In den Plenarsitzungen und in den Ausschüssen werden die Ministerien, aus denen die Regierung besteht, durch die Ministerinnen und Minister sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vertreten.

Für bestimmte Aufgaben setzt der Landtag zeitlich befristete Ausschüsse ein. Ein Untersuchungsausschuss kann von einem Fünftel der Mitglieder des Hauses, also auch gegen die Regierungsmehrheit eingesetzt werden. Er untersucht einen im Einsetzungsbeschluss genau beschriebenen Sachverhalt, hört Zeuginnen und Zeugen und nimmt Beweise auf. Allerdings liegt das Augenmerk dabei nicht auf strafrechtlichen Ermittlungen – die obliegen der Polizei und den Staatsanwaltschaften –, sondern auf etwaigem Fehlverhalten im Verantwortungsbereich staatlicher Stellen, insbesondere der Regierung und ihrer nachgeordneten Behörden.

Gemäß Artikel 70 der Landesverfassung werden „Gesetzesvorlagen von der Staatsregierung, aus der Mitte des Landtages oder vom Volk durch Volksantrag eingebracht.“ Damit sind der Landtag und die Bevölkerung laut Verfassung gleichrangige Gesetzgeber. Nicht nur die Fraktionen und die Staatsregierung können also Vorlagen für Gesetze in den Landtag einbringen, sondern auch die Wählerinnen und Wähler per Volksantrag. Allerdings sind die Hürden dafür sehr hoch, denn wenn die Landtagsmehrheit einem solchen Volksantrag nicht folgt, kann er nur durch ein erfolgreiches Volksbegehren einem Volksentscheid überantwortet und dadurch vielleicht Wirklichkeit werden. Wir wollen dieses Vorgehen erleichtern, indem die notwendige Zahl der Unterstützungsunterschriften auf ein realistisches Maß herabgesetzt wird – die CDU sperrt sich dagegen bisher vehement.

Ist eine Rednerin oder ein Redner nach Vermittlung durch den àLandtagspräsidenten einverstanden, darf ein anderes Landtagsmitglied die Rede durch eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung unterbrechen. Üblicherweise wird sie oder er versuchen, Schwachstellen in der Argumentation der Rednerin oder des Redners herauszustellen, und etwa fragen: Stimmen Sie mir darin zu, dass … – woran sich üblicherweise eine kurze Argumentation anschließt. Für die Antwort bekommt die Rednerin oder der Redner Redezeit gutgeschrieben.

Es ist parlamentarischer Brauch in allen Fraktionen, während der àPlenarsitzung mit Zwischenrufen den Beitrag einer Rednerin oder eines Redners zu kommentieren. In Ermangelung eines eigenen Mikrofons wird eine solche Kritik, Zustimmung oder anderweitige Meinungsäußerung im Regelfall lautstark erfolgen, sie wird so auch Teil des stenografischen Protokolls werden. Manchmal entwickeln sich regelrechte Zwischenruf-Dialoge zwischen den Fraktionen.

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