Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag

Demokratie

Die Demokratie lebt davon, dass möglichst viele Menschen mitentscheiden können, wenn es um die Belange geht, die ihr Leben beeinflussen. Das setzt einen transparenten Staat voraus, der keine unnötigen Geheimnisse schafft, sondern offen und öffentlich über alle wichtigen Vorgänge informiert. Dafür soll eigentlich das Sächsische Transparenzgesetz sorgen. Doch wegen sehr vieler Ausnahmen ist Sachsen bei der Transparenz immer noch ein Nachzügler.

Auch bei den Instrumenten der direkten Demokratie passiert zu wenig. Theoretisch ist die Bevölkerung neben dem Landtag ein gleichrangiger Gesetzgeber, so will es auch die Sächsische Verfassung. Doch in der Praxis spielt die Volksgesetzgebung kaum eine Rolle, sie wird bisher von allen CDU-geführten Regierungen blockiert. So gab es seit 1990 nur einen einzigen Volksentscheid, auch die Zahl der erfolgreichen Volksanträge ist winzig klein. Wir wollen die Hürden senken und so die Volksgesetzgebung beleben.

Bisher führen erst 450.000 Unterstützungsunterschriften zum Volksentscheid. 1992 konnten noch zehn Prozent der Stimmberechtigten dieses Ziel erreichen, doch seitdem verlor Sachsen eine halbe Million Menschen. Wir wollen, dass 175.000 Unterschriften reichen. Auch soll der Landtag ein Gesetz dem Volk zur Entscheidung vorlegen dürfen. Damit möglichst viele Menschen mitbestimmen können, sollte außerdem das aktive Wahlalter bei Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre sinken. Kinder, Jugendliche und Senioren müssen mehr Mitbestimmungsrechte erhalten.

Die Demokratie lebt von Mitbestimmung.
Viele Menschen sollen mitentscheiden.
Der Staat muss offen und ehrlich sein.
Er soll über wichtige Dinge informieren.

Transparenz im Staat

Das Sächsische Transparenz-Gesetz soll für Offenheit sorgen.
Es gibt aber viele Ausnahmen.
Deshalb ist Sachsen nicht sehr transparent.

Direkte Demokratie

Die Menschen sollen Gesetze mitmachen.
Das steht in der sächsischen Verfassung.
In der Praxis klappt das nicht gut.
Die Regierungen blockieren die Volksgesetzgebung.

Seit 1990 gab es nur einen Volksentscheid.
Die Zahl der Volksanträge ist sehr klein.
Wir wollen die Hürden senken.
So sollen mehr Menschen mitbestimmen.

Unterschriften und Wahlalter

Bisher braucht man 450.000 Unterschriften für einen Volksentscheid.
Früher waren 10 Prozent der Wähler genug.
Sachsen hat aber weniger Menschen.
Wir wollen nur 175.000 Unterschriften.

Der Landtag soll Gesetze dem Volk vorlegen dürfen.
Das Wahlalter soll auf 16 Jahre sinken.
Kinder, Jugendliche und Senioren sollen mehr mitbestimmen.

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Juliane Nagel

Sprecherin für Wohnen, Antifaschismus, demokratische Gesellschaft, Kinder- und Jugendpolitik, Gleichstellungs- und Queerpolitik

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