Polizeigesetz-Einigung beseitigt unsere Bedenken nicht - BSW ermöglicht KI-Überwachung und Staatstrojaner

Der Innenausschuss berät heute über das neue Polizeirecht, das CDU und SPD mithilfe des BSW Ende Juni durchsetzen wollen. Die Koalition hat mit dem BSW einen Änderungsantrag ausgehandelt, der unsere schwerwiegenden Bedenken nicht ansatzweise beseitigt.

Mit dem BSW kommen KI-Überwachung und Staatstrojaner nach Sachsen. Software umstrittener Unternehmen wie „Palantir“ wird auch mit den neuen Formulierungen nicht sicher ausgeschlossen. Das BSW trägt genau die Art von neuartigem Überwachungsgesetz mit, die es noch vor kurzem vorgeblich abgelehnt hatte. Auch zum geänderten Entwurf können wir als Linke nur mit „nein“ stimmen.

Uns gelten die Grund- und Freiheitsrechte als schützenswerte Güter, die wir gegen überschießende Wunschvorstellungen autoritärer Kräfte verteidigen. Diese bleiben allerdings der Kern der Novelle. Wer meint, unverhältnismäßige Befugnis-Erweiterungen könnten einen Sicherheitsgewinn einbringen, irrt.

Polizeigesetz und Bedenken

 

Der Innenausschuss berät heute über das neue Polizeigesetz.

CDU und SPD wollen das Gesetz mit dem BSW durchsetzen.

Der BSW ist ein Änderungsantrag zum Gesetz.

Der Änderungsantrag beseitigt unsere Bedenken nicht.

 

KI-Überwachung und Staatstrojaner

 

Das Gesetz erlaubt KI-Überwachung in Sachsen.

Es erlaubt auch den Einsatz von Staatstrojanern.

Staatstrojaner sind geheime Computer-Programme.

Die Software von Firmen wie Palantir ist nicht ausgeschlossen.

Das Gesetz erlaubt neue Arten von Überwachung.

Unsere Haltung zum Gesetz

 

Wir lehnen das neue Gesetz ab.

Wir schützen Grundrechte und Freiheitsrechte.

Diese Rechte sind wichtig für alle Menschen.

Das Gesetz gibt zu viel Macht an den Staat.

Mehr Macht bringt keine mehr Sicherheit.

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