GEAS-Inkrafttreten: Geld für Integration ausgeben, nicht für de-facto-Haft geflüchteter Menschen!
Am 23. April 2026 hat der Bundestag das Anpassungsgesetz zur „Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)“ beschlossen. Am 12. Juni 2026 tritt es in Kraft, womit das GEAS in der Bundesrepublik gilt. Zu den Änderungen gehört die Neuregelung des § 44 Absatz 1a des Asylgesetzes: Sie ermöglicht es den Bundesländern, Aufnahmeeinrichtungen für Verfahren bei Sekundär¬migration einzurichten. Geflüchtete leben dort unterhaftähnlichen Bedingungen.
„Kennzeichnend für diese Einrichtungen sind längere Wohnverpflichtungen und die Möglichkeit des Verhängens besonders gravierender Formen von Bewegungseinschränkungen, bei denen Personen die Aufnahmeeinrichtung nicht verlassen dürfen“, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. „Das deutsche Gesetz […] erweitert die Möglichkeiten, Bewegungsfreiheit zu beschränken und Schutzsuchende zu inhaftieren, teilweise über das unionsrechtlich Erforderliche hinaus“, kritisiert Annika Fischer-Uebler vom Deutschen Institut für Menschenrechte.
Vor diesem Hintergrund fordert die Linksfraktion mit einem Landtags-Antrag, dass Sachsen von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht und das am 1. Juni 2025 eröffnete „Landesausreisezentrum“ in Dresden unverzüglich schließt. Die betroffenen Menschen sollen dezentral untergebracht und freiwerdende Mittel genutzt werden, um die Integration ins Bildungswesen und den Arbeitsmarkt zu verbessern. Außerdem soll die unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung stärker gefördert werden.
In den „Sekundärmigrationszentren“ sollen sogar Familien mit Kindern bis zu einem Jahr unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden. Erwachsene ohne Kinder können bis zu zwei Jahre lang festgehalten werden. Hinzu kommen nächtliche Ausgangssperren für die hinter Stacheldraht und unter Kameraüberwachung untergebrachten, de-facto inhaftierten Menschen. Diese sitzen nicht dort fest, weil sie gegen Gesetze verstoßen hätten, sondern weil sie Geflüchtete sind. Viele der wirklich teuren Flüchtlinge - und das sind Steuerflüchtlinge - bleiben derweil unbehelligt.
In einem solchen Isolationsumfeld werden geflüchtete Menschen über Monate oder Jahre hinweg permanent unter Druck gesetzt, das Zufluchtsland wieder zu verlassen. Zusätzlich zu häufig traumatisierenden Fluchterfahrungen kann dieser Druck bei gleichzeitig erschwertem Zugang zu psychosozialer Versorgung eine erhebliche Belastung bedeuten. Integration wird so unmöglich, weil der Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Bildungswesen oder zur Gesellschaft im Allgemeinen abgeschnitten ist. Für Kinder ist das besonders schlimm: Oft gibt es weder einen Zugang zu richtiger Schulbildung noch soziale Kontakte außerhalb der Einrichtungen.
Wir fordern, die für solche Zentren aufgewendeten Ressourcen an Geld und Arbeitskraft im Sinne der Betroffenen wie der Gesellschaft zu verwenden. Wir sollten es geflüchteten Menschen ermöglichen, sich ein neues Leben aufzubauen. Sachsen hat Platz, zumal die Bevölkerungszahl sinkt und zu wenige junge Menschen hier leben.
GEAS Gesetz in Deutschland
Der Bundestag hat am 23. April 2026 ein neues Gesetz beschlossen.
Das Gesetz heißt GEAS.
Es gilt ab dem 12. Juni 2026 in Deutschland.
Neue Regeln für Geflüchtete
Das Gesetz erlaubt neue Wohn-Orte für Geflüchtete.
Diese Orte heißen Aufnahm-Einrichtungen.
Geflüchtete leben dort wie in Haft.
Die Menschen dürfen oft nicht weggehen.
Sie müssen lange dort wohnen.
Das nennt man Bewegung-S-Einschränkung.
Kritik am Gesetz
Der Paritätische Wohlfahrts-Verband kritisiert das Gesetz.
Das Gesetz schränkt die Freiheit der Geflüchteten zu sehr ein.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sagt, das Gesetz geht zu weit.
Forderungen der Links-Fraktion
Die Links-Fraktion will, dass Sachsen das Gesetz nicht nutzt.
Sie will das Landes-Ausreise-Zentrum in Dresden schließen.
Die Menschen sollen frei und verteilt wohnen.
Das Geld soll für Bildung und Arbeit genutzt werden.
Die Beratung für Geflüchtete soll besser werden.
Lebens-Bedingungen in den Zentren
Familien mit kleinen Kindern leben dort wie in Haft.
Erwachsene ohne Kinder können bis zu 2 Jahre bleiben.
Es gibt Ausgangs-Sperren und Überwachung.
Die Menschen sind dort, weil sie geflüchtet sind.
Sie haben keine Gesetze gebrochen.
Viele reiche Menschen bleiben unbehelligt.
Folgen für Geflüchtete
Die Menschen haben viel Druck, das Land zu verlassen.
Sie haben oft schlimme Flucht-Erfahrungen.
Sie bekommen wenig Hilfe für ihre Seele.
Sie können nicht arbeiten oder lernen.
Kinder haben oft keine Schule oder Freunde.
Unsere Forderung
Wir wollen das Geld für die Zentren anders nutzen.
Geflüchtete sollen ein neues Leben aufbauen können.
Sachsen hat Platz für neue Menschen.
Die Bevölkerung wird weniger und älter.
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