Zwölf Personen aus Gesundheitseinrichtungen abgeschoben - Susanne Schaper, Nam Duy Nguyen: Für unzulässig erklären
Zwischen 2023 und 2025 wurden im Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion neun männliche Personen aus dem sächsischen Maßregelvollzug beziehungsweise der forensischen Psychiatrie abgeschoben. Die unteren Ausländerbehörden meldeten für 2025 drei Abschiebungen aus einem psychiatrischen Krankenhaus. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Susanne Schaper und Nam Duy Nguyen hervor (Drucksache 8/6504). Die Betroffenen waren zwischen 25 und 40 Jahren alt. Zielländer waren Ägypten, Algerien, Griechenland, Marokko, Pakistan, der Senegal und Tunesien. Die Frage, ob dabei Zwangsmittel angewendet worden sind, beantwortete die Staatsregierung nicht. Susanne Schaper, Vorsitzende der Linksfraktion und gesundheitspolitische Sprecherin, erklärt:
„Wer stationär untergebracht ist oder behandelt wird, ist offensichtlich nicht gesund. Trotzdem werden immer wieder Menschen aus sensiblen Bereichen wie Gesundheitseinrichtungen gezerrt und außer Landes gebracht. Abschiebungen sind hoch belastende Maßnahmen, die den Gesundheitszustand weiter verschlechtern können. Es ist kein Zufall, dass der Deutsche Ärztetag im letzten Jahr die Behörden aufgefordert hat, in allen Bundesländern die Abschiebung Geflüchteter aus medizinischen Einrichtungen für unzulässig zu erklären.“
Nam Duy Nguyen, Sprecher für Migration und Asyl, fügt hinzu:
„Menschen nehmen nicht ohne Grund eine oft traumatisierende und lebensgefährliche Flucht auf sich. Wenn sie es nach Europa geschafft haben, müssen sie Schutz und Sicherheit finden. Dass in Sachsen weiterhin Menschen aus stationärer Behandlung beziehungsweise direkt aus psychiatrischen Krankenhäusern abgeschoben wurden, zeigt die Brutalität hinter den Abschiebezahlen, für die sich die Regierenden feiern. Während Thüringen, Bremen oder Brandenburg Abschiebungen aus Gesundheitseinrichtungen für grundsätzlich unzulässig erklärt haben, setzt die sächsische CDU eine menschenfeindliche Migrationspolitik durch."
Hintergrund
Abschiebungen aus Gesundheitseinrichtungen sind in Sachsen nicht verboten, wie die Staatsregierung weiter mitteilt (Drucksache 8/6511). „Möglich sind rechtlich unverbindliche Handlungsempfehlungen und Prüfaufträge.“ Insofern sehe der „Leitfaden Rückführungspraxis“ des Innenministeriums vor, „dass Abholungen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, vergleichbaren Einrichtungen und am Arbeitsplatz möglichst vermieden werden sollen. Entsprechendes gilt für Abschiebungen aus stationären Behandlungen, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen; Zugriffe aus diesen Einrichtungen sind möglichst zu vermeiden.“
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