Zahlen muss nur, wer Empfangsmöglichkeit bietet
Die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen ist nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar, in denen BetriebsstätteninhaberInnen durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit bieten, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot dort auch zu nutzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden.
Antje Feiks, Medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, erklärt dazu:
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes beseitigt eine der gravierendsten Ungerechtigkeiten des bestehenden Rundfunkbeitragssystems. Insbesondere Hostels und Vermieter privater Gästezimmer, die ganz bewusst auf Fernseher und WLAN in den Zimmern verzichten, waren von dieser Absurdität betroffen. Die jahrelangen Bemühungen der LINKEN, auf parlamentarischen Weg diesen Unsinn zu beseitigen, bekommen damit juristischen Rückenwind durch das Bundesverwaltungsgericht.
Anlässlich dieser Entscheidung erneuere ich die Forderung, mittelfristig die anachronistische Erhebung der Rundfunkbeiträge auf Wohnungen, Betriebsstätten, Fahrzeuge und Hotelzimmer durch eine einkommensabhängige Erhebung des Rundfunkbeitrages auf erwachsene Personen zu ersetzen. Diese würde der heutigen Medienwirklichkeit mit Empfangsmöglichkeiten bzw. Online-Anbindung in fast allen Lebenslagen gerecht.“
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