Welche Befugnisse soll das Polizei-Abhörzentrum bekommen?

Der Landtags-Innenausschuss hörte heute Sachverständige zum Entwurf der Staatsregierung für ein „Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts“.

Dazu sagt der Innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Enrico Stange:

Die Sachverständigenanhörung hat die rechtlichen und inhaltlichen Defizite des vorliegenden Staatsvertrags zum polizeilichen Abhörzentrum aufgezeigt. Die Staatsregierung will es dem Parlament jedoch auch weiterhin nicht ermöglichen, den Staatsvertrag sachgerecht zu bewerten. Vielmehr werden wichtige Dokumente wie ein Rechtsgutachten und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Abhörzentrum als Verschlusssache behandelt und somit vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Auch die Feinplanung, bei der datenschutzrechtliche Belange inhaltlich und technisch-organisatorisch zu berücksichtigen sind, liegt so im Dunkeln.

Das stärkt unsere Bedenken gegen das Vorhaben. Nach der heutigen Anhörung ist nicht auszuschließen, dass das Zentrum über die rein technische Datenverarbeitung bei der Telefonüberwachung hinaus auch weitere tiefe Grundrechtseingriffe ermöglicht. Wenn sie das Parlament als Gesetzgeber ernstnimmt, sollte die Staatsregierung die fehlenden Unterlagen endlich veröffentlichen.

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