Wehner: Inklusionsgesetz von CDU und SPD bleibt unter den Er-wartungen von Menschen mit Behinderungen – LINKER Entwurf

Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration zum Entwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache 6/13144) und zum Entwurf der Fraktionen CDU und SPD „Gesetz zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen“ (Drucksache 6/17122) erklärt der Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Inklusionspolitik, Horst Wehner:

„Wir begrüßen es zwar, dass die Koalitionsfraktionen kurz vor dem Ende der Wahlperiode nun doch noch einen Gesetzentwurf zur Ablösung des seit 2004 praktisch unverändert geltenden Sächsischen Integrationsgesetzes zustande gebracht haben. Allerdings zeigte die Anhörung, dass sie damit deutlich unter den Erwartungen der Menschen mit Behinderungen in Sachsen bleiben. So wurde kritisiert, dass die Kommunen und Landkreise einschließlich ihrer Körperschaften aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind, dass es keine Verpflichtung zur Bestellung von Beauftragten und zur Gründung von Beiräten in der Fläche enthält und dass Anforderungen bezüglich der Barrierefreiheit in Gebäuden, wie Schulen und Kindertagesstätten, oder im Verkehr ausgespart wurden.

Angesichts dessen war es schon beinahe zynisch, dass die Sachverständigen vom sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie vom Landkreistag den Koalitionsentwurf als einzige begrüßten, während es von den anderen Sachverständigen mehrheitlich andersherum eingeschätzt wurde. Logisch ist diese Reaktion der kommunalen Spitzenverbände allerdings, denn für sie ändert sich – nach eigener Aussage – zukünftig gar nichts.

Mit diesem Umstand wird sich meine Fraktion in keinem Falle zufrieden geben. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist seit zehn Jahren geltendes Recht in Deutschland und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Sächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft muss also auch die Städte, Gemeinden und Landkreise in die Umsetzung einbeziehen. Schließlich erleben sie dort ihren Alltag und damit alle Hindernisse, die ihnen das Leben schwerer machen und ihre gesellschaftliche Teilhabe behindern oder verhindern.“

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