Verstümmelung intergeschlechtlicher Kinder beenden!
Heute fand im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration des Sächsischen Landtags eine Sachverständigen-Anhörung zum Antrag der Linksfraktion „Menschenrechte achten und Diskriminierung intergeschlechtlicher Menschen beenden“ statt. Das Ziel des Antrages ist es, Menschen mit nicht eindeutig weiblichen oder männlichen Geschlechtsmerkmalen die Selbstbestimmung über ihren Körper zu garantieren. Die heute leider noch üblichen geschlechtsangleichenden Operationen an Kindern führen in der Mehrheit der Fälle zu Traumata, zu lebenslangen körperlichen Einschränkungen, zu Schwerbehinderungen und nicht selten zu Erwerbsunfähigkeit. Diese gravierenden Folgen machen deutlich, wie dringend die Handlungsnot ist.
Auf Bundesebene tagte in der letzten Legislaturperiode eine interministerielle Arbeitsgruppe „Trans- und Intersexualität“ (IMAG), deren Abschlussbericht seit Juli 2017 vorliegt. Der Bericht bestätigt nahezu vollumfänglich unseren Antrag. Zudem hat auch das Bundesverfassungsgericht ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intergeschlechtlichen Menschen, die sich weder eindeutig männlich noch weiblich zuordnen lassen, soll damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv" eintragen zu lassen. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. Der Bundestag muss nun bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in der eine Bezeichnung für ein drittes Geschlecht aufgenommen wird.
Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion DIE LINKE, erklärt zu den Ergebnissen der Anhörung:
Unter den Expert*innen bestand große Einigkeit darin, dass wir in Sachsen eine sofortige Abkehr vom praktizierten medizinischen Handeln brauchen und hierzu eine umfangreiche Weiterbildung und Sensibilisierung von Ärzt*innen, Hebammen und medizinischem Personal dringend notwendig ist. Es geht hier um die Frage der körperlichen Unversehrtheit, der Selbstbestimmung und der Menschenwürde. Dabei spielt die Zahl der Betroffenen keine Rolle. Es ist hier ein Umdenken erforderlich, und es ist höchste Zeit, damit zu beginnen. Wer sich nicht auf den Weg macht, kann auch nicht ankommen. Die Staatsregierung hat nun die Möglichkeit, unserem Antrag zu folgen und sich aktiv und produktiv in den Gesetzgebungsprozess um ein drittes Geschlecht einzubringen. Angesichts ihres Verhaltens im Bundesrat, trotz Landesaktionsplan, ist die praktische Beteiligung der Staatsregierung allerdings mehr als fraglich.
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