Susanne Schaper: Die gesetzlich Versicherten sollen nicht mehr zuzahlen müssen - linker Antrag für sächsische Initiative
Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat, sollen die Zuzahlungen der derzeit 74,5 Millionen gesetzlich Krankenversicherten ab 2027 um 50 Prozent steigen. Die Staatsregierung soll gegenüber dem Bund darauf hinwirken, dass die Versicherten für notwendige und verordnete Leistungen nicht mehr zuzahlen müssen (Drucksache 8/8021). Das betrifft vor allem Arznei- sowie Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz, Sehhilfen, Fahrtkosten oder Krankenhausaufenthalte. Zu diesem neuen Antrag der Linksfraktion erklärt die Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin Susanne Schaper:
„Friedrich Merz und seine Regierung denken offenbar: Wir verlangen der Bevölkerung nicht nur ein paar Stunden Mehrarbeit ab, sondern einfach auch etwas mehr Geld für medizinische Maßnahmen, die sie brauchen. Diese Forderung belastet aber nicht alle gleichermaßen, sondern sie trifft viele Menschen härter als andere. Ein paar Euro mehr für die Tabletten, eine dreistellige Zuzahlung fürs Krankenhaus oder die Eigenbeteiligung für den neuen Rollator bereiten durchaus vielen Leuten Kopfzerbrechen, vor allem dann, wenn sie älter, chronisch krank, arm oder all das gleichzeitig sind. Die Pläne sind ungerecht und die Staatsregierung sollte dagegenhalten.
Zuzahlungen steuern nicht, sondern sie schaden der Gesundheit vieler Betroffener und erhöhen sogar die Kosten. Der Gesundheitsexperte Prof. Dr. Dr. Jens Holst argumentiert: ,Zuzahlungen halten die Menschen eben nicht nur von unnötigen Arztbesuchen und Tabletteneinnahmen ab, sondern dummerweise auch immer von sinnvollen und nutzbringenden Behandlungen. […] Viele Studien und Experimente haben gezeigt, dass Selbstbeteiligungen eher die Kosten in die Höhe treiben als sie zu senken. Denn viele betroffene Patienten reagieren auf Zuzahlungen subjektiv ökonomisch rational, indem sie Arztbesuche vermeiden oder verschieben, Medikamentenpackungen strecken oder Therapien ganz abbrechen.‘ Wenn Hunger als die vordringliche Gefahr erscheint, werden die Betroffenen ihr Monats-Restbudget im Supermarkt statt in der Apotheke ausgeben.
Es sollten nicht alle mehr zahlen, sondern nur jene, die das verschmerzen können. Eine gute Versorgung ist finanzierbar, wenn alle gerecht in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen - ob sie nun angestellt, selbstständig, verbeamtet, freiberuflich tätig oder Abgeordnete sind. Wer von Kapitalerträgen lebt, soll ebenfalls gerecht beitragen. Beiträge sollen auch für jeden Euro oberhalb der Bemessungsgrenze von derzeit 69.750 Euro brutto im Jahr anfallen. Wer viel mehr einnimmt, zahlt bisher trotzdem keinen Euro zusätzlich. So entrichtet die berufserfahrene Facharbeiterin genauso viel wie der viel besser entlohnte Unternehmensberater. Wenn wir das ändern, können die Zuzahlungen weg und der Beitragssatz sinken.“
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