Susanne Schaper: Auch Sachsen muss das Leid freilebender Katzen endlich eindämmen - für Tierschutz und Artenvielfalt!
Zum Weltkatzentag am 8. August fordert die Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Susanne Schaper, eine sächsische Katzenschutz-Verordnung. Diese soll die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Katzen regeln und Halterinnen und Halter entsprechend verpflichten. Einen entsprechenden Antrag wird die Linksfraktion in den nächsten Tagen vorlegen. Susanne Schaper erklärt:
„Große Populationen herrenloser Katzen sind ein kolossales Problem für Tierschutz und Artenvielfalt. Katzen, die entlaufen sind, ausgesetzt oder zurückgelassen wurden, brauchen weiter menschliche Unterstützung. Häufig leiden sie an Krankheiten, Parasiten, Unterernährung und Verletzungen. Streunende und verwilderte Katzen jagen zudem Wildvögel, Reptilien und andere Kleintiere. Der Freistaat verlässt sich darauf, dass ehrenamtliche Tierschützerinnen und Tierschützer das Problem in den Griff kriegen – doch das können sie nicht alleine, zumal die Tierheime überfüllt sind.
In Deutschland werden immer mehr Katzen gehalten, bundesweit sind es schon 15,9 Millionen Tiere. Eine Umfrage des Deutschen Tierschutzbundes hat ergeben, dass jede zehnte Hauskatze nicht kastriert wird – angesichts der Tierarztkosten ist das kein Wunder. Je mehr solche Freigänger es gibt, desto mehr freilebende Katzen werden gezeugt. In Sachsen wird deren Zahl auf bis zu 100.000 geschätzt, hinzu kommen über 160.000 unkastrierte Freigänger-Katzen in Haushalten. Ohne Kastration vermehren sie sich in großer Zahl. Um das Problem einzudämmen, stellt der Freistaat seit einigen Jahren Fördermittel bereit, die Tierschutzvereine aus dem ganzen Land abrufen (Drucksache 8/2724). Das Geld reicht aber nur aus, um jährlich etwa 2.000 Tiere zu kastrieren. Solange der Zustrom aus den Haushalten und die Vermehrung weitergehen wie bisher, lässt sich das Problem so nicht eindämmen. Untersuchungen belegen, dass die Kastration nicht ausreicht. Auch die im „Amtstierärztlichen Dienst“ veröffentlichte Studie „Wissenschaftliche und praktische Evaluierung der Kastration zur Minimierung herrenloser und verwilderter Katzen“ zeigt das.
Seit 2013 dürfen die Landesregierungen eine Katzenschutzverordnung erlassen, um den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Halterkatzen innerhalb eines Gebietes zu beschränken oder zu verbieten – soweit das nötig ist, um Tierleid zu vermeiden. Als einziges Bundesland hat Sachsen das bisher unterlassen. Wir fordern eine solche Regelung, um das Leid der freilebenden Katzen zu lindern. Sie würde auch die Tierheime und Tierschutzaktiven entlasten. Für Halterinnen und Halter, die Kennzeichnung und Kastration partout nicht bezahlen können, sollte es einen Härtefallfonds geben.“
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