Stange: Wöller sollte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abwarten, anstatt Grundrechtseingriffe zu forcieren
Zu den in der heutigen Ausgabe der Sächsischen Zeitung wiedergegebenen Aussagen von Innenminister Roland Wöller (CDU), es existiere eine sichere Rechtsgrundlage für den künftigen Ausbau der automatisierten Kennzeichenerfassung in Sachsen, erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Enrico Stange:
Der Innenminister zieht sogar die spärlichen Erfolge der automatisierten Kennzeichenerkennung heran, um zu suggerieren, stationäre Kennzeichenscanner seien sinnvoll und ein Sicherheitsgewinn. Auch das zeigt, wie verzweifelt die CDU offenbar auf den 1. September blickt und Boden gutmachen will. Dennoch bleibt es dabei: Die Trefferquote liegt weit unter einem Prozent und die meisten erkannten Straftaten sind Verstöße gegen das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz. Im Kampf dagegen ist ein guter Informationsaustausch von Zulassungsstellen und Ordnungsbehörden hilfreich, teure und grundrechtsbedrohende Technik ist es nicht.
Das neue Polizeirecht tritt erst am 1. Januar 2020 in Kraft, also weit nach der bevorstehenden Landtagswahl. Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2018 die Regelungen zur automatisierten Kennzeichenerkennung aus den Polizeigesetzen Bayern, Hessen und Baden-Württemberg deutlich kritisiert. Drittens haben DIE LINKE und Bündnis90/DIE GRÜNEN auch wegen dieser Entscheidung die Befugnisse zur automatisierten Kennzeichenerkennung und zur Gesichtserkennung mit ihrer Normenkontrollklage gegen das neue Polizeirecht angegriffen. Der Minister wäre gut beraten, die Entscheidung des Verfassungsgerichts abzuwarten.
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