„Seriös ist, wer für Grundrechte eintritt – Pressefreiheit in Sachsen schützen“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
Kolleginnen und Kollegen,
Dass Journalistinnen und Journalisten am Rande von Pegida-Demonstrationen angepöbelt oder gar angegriffen, jedenfalls wiederholt an ihrer Arbeit, der Berichterstattung gehindert wurden und werden, hat sich spätestens mit dem diesem Antrag zugrunde liegenden Vorfall gegen das Fernsehteam von „Frontal 21“ in das kollektive Gedächtnis dieser Republik eingebrannt.
So schrieb die DNN schon am 21. Oktober 2015 unter der Überschrift „Abend der Angst“: „Am Rande der Pegida-Kundgebung kam es erneut zu Übergriffen auf Journalisten. Am Schloßplatz wurden Berichterstatter geschubst, bedroht und unter anderem als ‚Judenhunde‘ beschimpft. Nachdem ein Blogger an der südwestlichen Ecke der Semperoper Fotos von Hooligans gemacht hatte, wurde der Mann von Pegida-Ordnern festgehalten, so dass ihm Hooligans seine Kamera abnehmen konnten.“
Schon im November 2015 hat DIE LINKE unter dem Titel „Pressefreiheit im Freistaat Sachsen schützen, die Freiheit der Berichterstattung nicht preisgeben: Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten sind Angriffe auf Grundrechte und müssen unterbunden werden!“, Drs. 6/3203 die Problemlage thematisiert und der Staatsregierung abgefordert, „… unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen zu ergreifen, um die nach Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 1 der Verfassung für den Freistaat Sachsen garantierte Pressefreiheit abzusichern und eine von Bedrohungen und Angriffen freie Berichterstattung von Medienschaffenden aus dem In- und Ausland über Ereignisse im Freistaat Sachsen zu gewährleisten …“
Wenn wir also fast drei Jahre danach noch immer an diesem Problem in Sachsen zu knabbern haben, müssen wir den Ursachen tiefer auf den Grund gehen.
Nach meinem Dafürhalten lassen sich drei zentrale Schneisen in das Dickicht der Ursachen schlagen.
Zum ersten ist da die Kompetenz oder Inkompetenz der politischen Führung, der Habitus herausgehobener Akteure in unserer Gesellschaft. Dass der Ministerpräsident kurz nach der Veröffentlichung der Videosequenz des Fernsehteams aus Dresden anlässlich einer polizeilichen Maßnahme, bei der Frontal-21-Journalisten sich darüber ungehalten zeigen, dass sie durch die Polizeibeamten an der Arbeit gehindert werden, ohne weitere Rückversicherung twitterte, die einzigen Personen, die in diesem Video seriös aufträten, seien Polizisten, ist letztlich nicht nur irrig und fatal. Es ist Teil des Habitus, der den politischen Background für die Herausbildung und Festigung persönlicher Grundhaltungen in unserer Gesellschaft bildet, auch persönlicher und letztlich beruflicher Grundhaltungen junger Polizeibeamtinnen und -beamter.
Zum zweiten geht es darum, Polizeibeamtinnen und -beamte auf einen Dienst vorzubereiten, der Ihnen viel abverlangt und sie zugleich an vorderster Position den Staat, die staatliche Ordnung, die Verfassungs- und Rechtsordnung zu repräsentieren heißt. Dazu will ich Ihnen Dr. Marcel Schöne, nunmehr auch in Diensten der Fachhochschule der sächsischen Polizei nicht vorenthalten.
*Zitat 1 – Unreife/Strafrecht/Polizei
Daraus folgt also ein – und darauf stellt zum Teil der vorliegende Antrag der Grünen ab – hoher Anspruch an die Aus- und Fortbildung sowohl von jungen Polizeibeamtinnen und -beamten, von gestandenen Polizistinnen und Polizisten und natürlich auch Polizeiführungskräften.
Und zum dritten müssen wir somit überlegen, wie genau diese Bildungsoffensive gelingen kann.
Im eingangs zitierten DNN-Artikel heißt es weiter: „Die eingesetzten sächsischen Polizisten weigerten sich trotz des minutenlangen Protests eines anderen Journalisten, in die Situation einzugreifen. Die Personalien der Täter wurden nicht aufgenommen, obwohl sich einige Beamte wenig später mit den Angreifern unterhielten. Die Anzeige des Bloggers wurde nur widerwillig aufgenommen und vom Einsatzleiter unter anderem mit den Worten ‚da kann ich ja nur lachen‘ kommentiert. Die Kamera des Bloggers mit den Aufnahmen der Täter verschwand in den Massen der Pegida-Kundgebung.“
Und auch in den Videoaufzeichnungen vom 16. August (Frontal-21-Team) zu sehen, dass die Beamten nicht in der Lage waren, die polizeiliche Maßnahme tatsächlich zu begründen. Das ist für mich erschreckend, denn es gehört zur Minimalanforderung für Beamte, die Rechtsgrundlage der Maßnahme unzweifelhaft benennen zu können.
Der Einsatz illustrierte damit sehr anschaulich die Lücken der Polizeibeamtinnen und -beamten in Fragen des Presse-, Kunsturheber-, Versammlungs- und Polizeirechts. Diese Lücken sind aber eben auch nicht überraschend. Wer es wissen wollte, hätte es wissen können. Die Zahlen zu wegen Lehrpersonalmangels entfallener Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in verschiedenen halbjährlichen Anfragen, die Sie im EDAS unter meinem Namen finden können, belegen das anschaulich. Die Polizeifachschulen rekrutieren Lehrpersonal aus den Polizeidienststellen, um die größere Zahl von Anwärterinnen und Anwärtern auszubilden. Das ist nicht sachgerecht.
Und jetzt wollen Sie die Polizei durch ein beabsichtigtes neues Polizeigesetz vor eine ebenso gewaltige Bildungsherausforderung stellen. Allein die kommunale Ebene geht von 40 bis 50 Ausbildungsstunden zur Schulung auf das vorgesehene Polizeibehördengesetz aus. Dies ist nur ein Bruchteil des erforderlichen Aufwands zur Schulung der Polizeibeamtinnen und -beamten auf das geplante Polizeivollzugsdienstgesetz.
Was allerdings die Fragen der Selbsteinordnung der Beamten im demokratischen Rechtsstaat anbelangt, da müssen wir in uns gehen und fragen, ob denn die Möglichkeiten und Mittel der Polizeifachschulen und der Fachhochschule in Rothenburg ausreichen, um politische sowie die erforderliche Aus- und Fortbildung der rechtlichen Grundlagen gelingen kann.
Nach unserem Dafürhalten muss die Staatsregierung in Kooperation mit den universitären Bildungseinrichtungen im Freistaat die angesprochenen Felder der politischen Bildung sowie der Bildung im Versammlungs-, Presse- und Kunsturheberrecht voranbringen.
Der vorliegende Antrag kann durch seine Umsetzung dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Wir stimmen dem Antrag zu. Vielen Dank!
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