„Schwere kriminelle Bedrohungslagen im Freistaat Sachsen“
Auszug aus dem Stenografenprotokoll
Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir behandeln die Große Anfrage zu schweren kriminellen Bedrohungslagen im Freistaat Sachsen. Ich will im Namen meiner Fraktion zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Staatsministerien und Behörden für die überwiegend umfangreiche Beantwortung und Erläuterung sowie das Zahlen-und Faktenmaterial danken. Das Gesamtwerk umfasst nun 454 Seiten. Wir wissen die Arbeit zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen insgesamt sehr wohl zu schätzen.
Wir sind aber auch verwundert, das will ich eingestehen, dass die Staatsregierung eingangs der Beantwortung den mittlerweile berühmt-berüchtigten Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Verfassung in Verbindung mit der Verfassungsgerichtsentscheidung vom 16. April 1998 bemüht, um angesichts einer offensichtlich zu kurzen Beantwortungsfrist fehlende oder unzureichende Antworten zu begründen: „Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann."
Der Innenminister Prof. Dr. Wöller- bitte übermitteln Sie ihm Genesungswünsche meinerseits – hatte federführend am 27. April 2018, also vier Wochen vor dem Fristende, um Aufschub bis zum 15. Juni 2018, also um dreieinhalb Wochen nach dem Fristende, gebeten und somit das Fristende selbst gewählt. Das Argument der Kürze der Antwortfrist kann also nach unserer Auffassung nicht wirklich gelten. Hier geht es aber offensichtlich eher um die Kultur des Umgangs mit dem Landtag und seinen Rechten. Wir hätten einer erforderlichen weiteren Fristverlängerung durchaus zugestimmt.
Meine Damen und Herren!
Wie Sie wissen, treiben meine Fraktion nicht erst seit den Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem Minderheitenvotum meiner Fraktion zum Abschlussbericht des zweiten Sachsensumpf-Untersuchungsausschusses zu Versäumnissen bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke, nicht erst seit den Vorgängen um die Selbstenttarnung des Terror-Trios des Nationalsozialistischen Untergrunds NSU, um die zugehörige geheimdienstliche und polizeiliche Aufklärung zur Ermittlungsarbeit sowie die vielen Rätsel dabei, nicht erst seit der missglückten Festsetzung des der Vorbereitung schwerer terroristischer Straftaten verdächtigen Al-Bakr in Chemnitz und den Ergebnissen des Abschlussberichts der Landau-Expertenkommission sowie ihrer Untersuchung der Ereignisse und des polizeilichen und justiziellen Handelns grundlegende Überlegungen dazu um, wie die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden im Freistaat Sachsen, wie Polizei und Justiz konzeptionell, strukturell, personell sowie bei Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung auf schwere kriminelle Bedrohungslagen insbesondere auch unter dem Eindruck neuester Erscheinungsformen und Tatbegehungsweisen eingestellt und vorbereitet sind. Dieses ist der zentrale Punkt, wenn es darum geht, tatsächliche schwerwiegende Bedrohungen der öffentlichen und persönlichen Sicherheit einzuschätzen und von subjektiven und diffusen Bedrohungsängsten in der Bevölkerung abzugrenzen.
Deshalb ist die Große Anfrage auch nicht in erster Linie der klassischen Definition der organisierten Kriminalität gefolgt, auch wenn zur besseren Vergleichbarkeit eine Orientierung an den Bundeslagebildern OK erfolgte.
Ich will nur kurz einige Ergebnisse referieren. Zunächst zu Gewissheiten und Einsichten aus gesicherten Erkenntnissen und Fakten: Organisierte Kriminalität ist in großen Teilen und mit modernen Mitteln der Tatbegehung ein überwiegend internationales Phänomen. Das wird unter anderem dadurch sichtbar, dass 54 % der bearbeiteten Verfahrenskomplexe bzw. der ermittelten Gruppierungen der OK im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2017 hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Mitglieder heterogen zusammengesetzt sind. Dennoch ist in der Bundesrepublik Deutschland OK ein überwiegend deutsches Phänomen, um es unfachlich zu formulieren.
48 % der Straftaten im Bereich OK, 520 von 1 207 Straftaten, die aufgeführt wurden, werden Tatverdächtigen deutscher Staatsangehörigkeit zugeordnet. Mit 54 von 152 Verfahrenskomplexen waren 38 % der OK-Gruppierungen von deutschen Staatsangehörigen dominiert, die anderen verteilen sich auf über 20 Staatsangehörigkeiten.
In kurzen Merksätzen zusammengefasst, lässt sich also sagen:
Erstens, Rockergruppierungen: 2017 entfielen von 18 bearbeiteten Verfahrenskomplexen zwei auf Rockergruppierungen und zwei auf rockerähnliche Gruppierungen. Vier hatten Verbindungen zu Rockern und zwei zu rockerähnlichen Gruppierungen. Rockergruppierungen betätigen sich hauptsächlich im Bereich Rauschgifthandel.
Zweitens: Angehörige deutscher Staatsangehörigkeit fielen hauptsächlich bei Rauschgiftkriminalität, Eigentumskriminalität und Gewaltkriminalität auf.
Drittens: Ausländische Tatverdächtige waren hauptsächlich im Bereich Eigentumskriminalität aktiv.
Viertens: Das OK-Potenzial – das ist ein Index des BKA, mit dem Organisierungs-und Professionalisierungsgrad dieser Gruppierungen gewichtet werden – ist bei deutsch dominierten Gruppen wesentlich höher als bei ausländisch dominierten. Von 136 Verfahrenskomplexen mit OK-Potenzial entfielen im Betrachtungszeitraum 38 mit einem hohen OK-Potenzial zwischen 40 und 80 – das sind Messzahlen – sowie ein Verfahrenskomplex mit dem höchsten Potenzial auf deutsch dominierte Gruppierungen. 57 dieser 136 Verfahrenskomplexe mit einem geringen OK-Potenzial bis 40 entfielen auf nicht deutsch dominierte Gruppierungen.
Fünftens: Das Feld Korruption ist weitestgehend ein deutsches Phänomen, das heißt von 216 Vorteilsnehmern waren im Betrachtungszeitraum 201 deutsche und 15 nicht deutsche Staatsangehörige. Von den 226 Vorteilsgebern waren 187 deutsche und 39 nicht deutsche Staatsangehörige.
Welche Probleme gibt es seitens der Behörden? Auch das muss man beleuchten, wenn man über schwere kriminelle Bedrohungslagen spricht. Im Bereich Geldwäsche werden zwar nicht alle Verdachtsfälle im selben Jahr abgeschlossen, aber das deutliche Auseinanderdriften von Verdachtsfalleingängen beim LKA und abgeschlossenen Fällen zeigt eine gewisse Tendenz. Andererseits gibt es offenbar erhebliche Probleme – das ging schon durch die Medien – bei der im Bundesfinanzministerium angesiedelten FIU und deren Bearbeitungs- und Analysequalität. Das LKA kämpft darüber hinaus aber mit erheblichen Problemlagen.
Bei Korruptionsermittlungen sind die Zahlen von 2010 bis 2017 stärker als im Bundestrend eingebrochen. Die ermittelten Schadenssummen sind auf ein Tausendstel zusammengeschrumpft. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Zahl der Polizeibediensteten in der INES-Ermittlungsgruppe von 25 auf 17 zurückgegangen ist.
Andere Felder wie Mafia, Ndrangheta und Clankriminalität scheinen nicht oder nur sehr bedingt auf dem Schirm zu sein. Zumindest angesichts des Bundeslagebilds und der Erfahrungen in umliegenden Bundesländern, aber auch der Erfahrungen aus Akten und Zeugeneinvernahmen im Sachsensumpf-Untersuchungsausschuss scheint uns dies nicht realistisch. Fakt ist – dabei beziehe ich mich auf die Informationsreise des Innenausschusses nach Italien und unsere Gespräche mit den Sonderermittlern in Neapel und unseren Besuch aus Sizilien -, dass die Ndrangheta mutmaßlich auch in Sachsen aktiv ist. Inwieweit es hier eine Zusammenarbeit mit den italienischen Kollegen zum Thema Schutzgelderpressung etc. gibt, lässt sich nicht erkennen. Zumindest in Thüringen wurde eine Sonderkommission mit dem Namen „Dämmerung" zu Aktivitäten der Ndrangheta im Bereich Einbruchskriminalität ins Leben gerufen.
Auch im Bereich Menschenhandel sind Zweifel angebracht. Die Antworten auf die Kleinen Anfragen der geschätzten Kollegin Katja Meier zur Prostitution in Sachsen, Drucksachen 6/16640 und 6/16639, belegen das erneut. Auf die Fragen „Wie viele Prostitutionsgewerbe wurden gemäß Prostituiertenschutzgesetz angemeldet? Wie oft wurde eine Betriebserlaubnis gegebenenfalls mit welchen Auflagen erteilt? Wie oft wurde die Erlaubnis aus welchen Gründen versagt?" wurde für Dresden geantwortet: Sieben Betriebsstätten sind angezeigt, weitere 47 Objekte sind bekannt. Es lässt sich erahnen, wie groß das Dunkelfeld bei illegaler Prostitution und – darauf kommt es an – in dem sie tragenden Menschenhandel ist.
Das Problem beginnt – Große Anfrage, Seite 3 – mit der Definition der organisierten Kriminalität. Dazu zitiere ich Arndt Sinn aus dem Vorwort zu „Organisierte Kriminalität 3.0": „Heute agiert man in Deutschland in sicherheitsstrategischer Hinsicht mit einer Definition der organisierten Kriminalität, die nicht mehr zeitgemäß ist und keine Entsprechung im materiellen Strafrecht findet. In empirischer, rechtlicher, strategischer und sicherheitspolitischer Hinsicht besteht also Forschungs- bzw. Anpassungsbedarf. Andernfalls bleibt der Blick für die Facetten der organisierten Kriminalität 3.0 weiterhin verstellt."
Dort müssen wir nach unserer Auffassung konzeptionell ansetzen, aber auch bei der Befähigung der Beamtinnen und Beamten. Der Abschlussbericht zur Evaluierung der Arbeit der Polizei führt aus: „Die personelle Besetzung des zuständigen Fachdezernats im Freistaat Sachsen ist kontinuierlich rückläufig. Während im Jahr 2006 in diesem Bereich noch 54 Sachbearbeiter tätig waren, sind es im Jahr 2014 lediglich 44 gewesen." Dass im LKA in den kommenden zehn Jahren massive Personalaltersabgänge bevorstehen, wissen wir. Damit gehen auch Wissen und Fähigkeiten verloren.
Zur OK gibt es knapp eine Fortbildung pro Jahr. Bei Weiterbildungen im Bereich luK, also Internet und Computer, steigen die Veranstaltungs- und Teilnehmerzahlen. Bei Fortbildungen zur luK-Kriminalität allerdings sind Veranstaltungs- und Teilnehmerzahlen bei der Polizei massiv rückläufig. Das hilft dem Kompetenzaufbau nicht und auch nicht der Beweissicherung der im Erstangriff kontaktierten Beamtinnen und Beamten der Reviere.
Die hohe Belastung des LKA lässt sich gut anhand zweier Zahlen, den Mehrarbeitsstunden, ablesen. Im Januar 2019 kamen auf einen Beamten des LKA ungefähr 52 angesammelte Überstunden. Im Durchschnitt der Beamten der Polizei waren es 13.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Ende meines Teils kommen. Abschließend: Wir in Sachsen müssen uns zur Unterstützung der wichtigen Arbeit der Beamtinnen und Beamten des LKA, der Kriminalinspektionen in den PDen konzeptionell, strukturell, personell und im Rahmen der Ausbildung auf eine erforderliche Analyse, eine systematische Erhellung der Dunkelfelder und auf die neuen Phänomene organisierter Kriminalität einstellen und vorbereiten.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei den LINKEN)
Zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Staatsminister, ich weiß, Sie sind nicht für die Rede verantwortlich, die Sie eben vorgetragen haben. Lassen Sie mich eingangs zumindest ganz kurz eines sagen: Bevor Polizei mehr dürfen soll, als Verbrecher können können, wäre es vielleicht günstig, wenn wir das Personal der Polizei personell und handwerklich in die Lage versetzen, dass sie das können, was sie brauchen, um das zu bekämpfen, was Verbrecher können. Das wäre vielleicht ein Grundsatz, auf den man sich verständigen könnte, denn das Problem ist – dabei müssen wir überhaupt nicht hin- und herrechnen -: Im Abschlussbericht zur Evaluierung der Arbeit der Polizei wird eindeutig gesagt, man brauche pro Verfahrenskomplex – damit sind nicht die Kollegen gemeint, die mal helfen, die TKÜ durchzuführen oder etwas aus anderen Bereichen zuzuarbeiten, sondern die tatsächlich intensiv an diesen Verfahrenskomplexen arbeiten – fünf Kräfte. Dabei komme ich allein bei durchschnittlich 17 auf 85. Wenn wir weniger als 50 haben und die 20 und 20 zusammenrechnen – also 40 drauflegen -, dann ist es gerade so, dass wir im Wasserstand nicht mehr Oberkante Unterlippe sind.
(Albrecht Pallas, SPD: Das langt, Herr Stange. Punkt! Das können wir so stehen lassen!)
Das ist das Problem. Das muss man einfach mal ganz klar sagen. Das heißt: Das, was wir mehr erkennen könnten, sind wir nicht in der Lage zu erkennen, weil wir personell auf dem Zahnfleisch kriechen. Das ist Tatsache, und darum geht es. Es geht uns überhaupt nicht darum, der Polizei vorzuschreiben, wie sie die Arbeit machen soll, oder den Staatsanwaltschaften etwas vorzuschreiben, sondern in dem Entschließungsantrag sagen wir der Politik, worum es gehen muss: nämlich den Polizeibehörden – vor allem dem LKA – die Möglichkeiten einzuräumen – personell, sachlich und konzeptionell -, die sie benötigen, um ihre Arbeit zur Aufdeckung zu erkennen, um dann ihre Arbeit zur Aufklärung, zur Ausermittlung und zur Strafverfolgung schwerer krimineller Bedrohungslagen erfüllen zu können.
Deshalb geht es um Personal und um die erforderliche Ausbildung. Bisher wird Polizei so ausgebildet, dass es im Grunde eine schutzpolizeiliche Standardausbildung für alle gibt, und dann wird geschaut, wie sie im Laufe der weiteren Arbeit in den Polizeidienststellen zu Kriminalisten werden. Na, halleluja! Dann können wir aber zehn Jahre warten, bevor sie überhaupt die Fähigkeiten ausgebildet haben, die die Leute hatten, die in den nächsten zehn Jahren aus dem LKA ausscheiden. Das ist ein Spiel, das wir auf Dauer so nicht fortsetzen dürfen. Deshalb muss auch die Ausbildung verändert werden.
All dies finden Sie in unserem Entschließungsantrag, und ich darf Sie herzlich bitten, dass wir als Landtag in diesem Sinne den Ermittlerinnen und Ermittlern auch in den Feldern schwerer krimineller Bedrohungslagen und organisierter Kriminalität den Rücken stärken und ihnen diese Voraussetzungen schaffen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei den LINKEN)
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