Sarah Buddeberg, Anna Gorskih: Sachsenkenia und Rechtsaußen verweigern Studierenden den Diskriminierungsschutz
Im Zusammenhang mit der #MeToo-Bewegung wurden die Themen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt in den Fokus der Debatte gerückt. Bildung ist ausweislich der jüngst veröffentlichten Studie „Diskriminierung erlebt?“ derjenige Lebensbereich in Sachsen, in dem Menschen am häufigsten Diskriminierung erfahren (49 Prozent). Jedoch werden nur 1-4 Prozent der Vorfälle gemeldet. Die Linksfraktion fordert umfassenden Diskriminierungsschutz für die Studierenden an Sachsens Hochschulen (Drucksache 7/8995). Mit dem Stimmen von CDU, Grünen, SPD und der Rechtsaußen-Fraktion hat der Wissenschaftsausschuss jedoch heute dem Landtag empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sarah Buddeberg, erklärt:
„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet in §3 Absatz 3 zwar diskriminierende Belästigung für Beschäftigte im Hochschulbereich, nicht aber für Studierende. Es spricht Bände, dass die Koalition nicht einmal diese Schutzlücke schließen will, wenn sie schon nicht mehr Unterstützungsangebote schaffen will. Wir wollen ein Diskriminierungsverbot mit dem ausdrücklichen Verbot von sexueller Belästigung und Gewalt gegenüber Studierenden im Hochschulgesetz verankern. Unabhängige Beschwerdestellen sowie unabhängige Meldeverfahren sind ebenfalls notwendig. Auch die sächsischen Hochschulen sind aufgrund herrschender Machtstrukturen und Abhängigkeitsverhältnisse anfällig für Diskriminierung. Viele Studierende berichten von solchen Erfahrungen.“
Anna Gorskih, Sprecherin für Hochschulpolitik, fügt hinzu:
„Im Koalitionsvertrag verspricht die Koalition, gesetzliche Lücken im Diskriminierungsschutz zu schließen. Die KSS fordert gesetzlich geregelte Gleichstellung und auch die Sachverständigen, die zu unserem Antrag gehört wurden, sind sich überwiegend einig: Studierende müssen besser vor Diskriminierung geschützt werden! Deshalb streiten wir für Änderungen am Regierungsentwurf für ein neues Hochschulgesetz. Außerdem muss die Staatsregierung den Hochschulen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, damit diese Strategien und Strukturen zur wirksamen Bekämpfung und Zurückdrängung jeglicher Formen von Diskriminierung etablieren können. Einige Bundesländer haben bereits Maßnahmen ergriffen und entsprechende gesetzliche Regelungen gefunden. Wir werden nicht lockerlassen.“
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