Rico Gebhardt: Wir werden das Polizeigesetz genau prüfen – als geeignete Ja-und-­Amen-Fraktion findet die Koalition nur das BSW

Zur Einigung der Koalition auf einen Polizeigesetz-Entwurf erklärt Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke:

„Den Gesetzentwurf, auf den sich die Minderheitsregierung geeinigt hat, kenne ich bislang nur aus der Ferne, anhand der Einordnung durch den Innenminister. Dem Landtag liegt im Moment noch nichts vor. Sobald sich das geändert hat, wird meine Fraktion den Gesetzentwurf im Detail auswerten - wie wir das schon mit dem Referentenentwurf gemacht hatten, der noch sehr weit von einer für uns als Linke beschlussreifen Vorlage entfernt war. Dazu hatte die Linksfraktion vor Weihnachten eine umfangreiche Stellungnahme mit viel Kritik, aber auch Anregungen zur Weiterentwicklung vorgelegt.

Ich bin gespannt, ob sich irgendetwas davon im neuen Entwurf wiederfindet. Wir haben Planken einzogen: Klar braucht die Polizei Befugnisse auf der Höhe der Zeit - aber bei den vorgesehenen KI-Instrumenten im Palantir-Stil stehen nicht nur uns die Haare zu Berge, sondern vermutlich auch allen anderen, denen die Verfassung und die Bürgerrechte etwas gelten. Bei der Ausrüstung mit Elektroschock-Tasern, dem Knacken verschlüsselter Messenger-Chats und der Drohnenüberwachung gegen ,Handysünder‘ am Steuer sind unsere Vorbehalte ebenfalls massiv. Das alles geht auf Kosten der Grund- und Freiheitsrechte - sie zu schützen ist jedoch eine Kernaufgabe der Polizei. Ungezielte, präventive Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürgern gehört nicht dazu.

Wir haben in der Zwischenzeit von der Koalition leider nichts gehört, was unsere Bedenken irgendwie abmildert. Ich frage mich umso mehr, mit wem die Koalition die Novelle durchs Parlament tragen will. Am besten geeignet wäre irgendeine ,Ja und Amen‘-Fraktion, und da fällt mir nur das BSW ein. Deren auffällig kurze Stellungnahme zum Referentenentwurf war alles andere als ambitioniert, um es freundlich auszudrücken.

Ungeachtet dessen steht die Linke bereit, diejenigen Änderungen am bestehenden Polizeivollzugsdienstgesetz mitzutragen, die der Sächsische Verfassungsgerichtshof verlangt, weil für etliche bestehende Befugnisse die Eingriffsschwelle viel zu tief liegt. Das vor inzwischen mehr als zwei Jahren ergangene Urteil hatten wir gemeinsam mit den Grünen erwirkt, und es enthält ein scharfes Ultimatum: Viele Befugnisse fallen komplett weg, wenn das Gesetz nicht bis zur Jahresmitte 2026 auf dem Boden der Grundrechte steht. Das aber ist der Minderheitskoalition offensichtlich kein Anliegen - sonst wäre das schon längst passiert.“

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