Rico Gebhardt: Wir bezweifeln, dass das Polizeigesetz verfassungsgemäß ist, und haben nein gesagt – anders als das BSW
Mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW hat der Landtag das Polizeirecht verschärft. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt:
„Vor zweieinhalb Jahren hat der Verfassungsgerichtshof nach einer Klage von Linken und Grünen zentrale Vorschriften des Polizeivollzugsdienstgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Diese Befugnisse durften seither nur unter Auflagen des Gerichts und höchstens bis zum 30. Juni 2026 angewendet werden. Die Staatsregierung hat das Parlament mit einer absichtlich sehr spät eingeleiteten Novellierung unter Druck gesetzt. Erst zum letztmöglichen Zeitpunkt lag ein Entwurf vor.
Die Staatsregierung hat damit nicht einfach das korrigiert, was sie korrigieren musste. Sondern sie hat das Gesetz mit teils neuartigen, experimentellen Überwachungs-Befugnissen aufgepumpt. Die gehen über die Grenzen des technisch Machbaren, des rechtlich Zulässigen und des rechtsstaatlich Vernünftigen hinaus. Wir bezweifeln, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist und die Grund- und Freiheitsrechte achtet. Daher haben wir nein gesagt. Das BSW hat der Koalition dieses Gesetz ermöglicht.
Selbst wenn man meint, dass die Polizei einen automatischen Bevölkerungs-Verhaltensscanner braucht, dass sie eine biometrische Rasterfahndung durch das gesamte Internet hindurch mithilfe der Daten von praktisch ,jedermann‘ durchführen sollte und dass sie eine Plattform im Palantir-Stil haben muss – selbst dann stellt sich die Frage, wie genau die Befugnisse aussehen müssen, so dass sie weder rechtswidrig sind noch ins Leere laufen. Beides droht jetzt. Das neue Gesetz konzipiert Befugnisse zur Anwendung von Systemen, die so noch gar nicht existieren oder deren Funktionsweise wir nicht kennen. Von solchen Systemen können wir nicht wissen, inwieweit sie sich rechtmäßig betreiben lassen. KI-Anwendungen können für bestimmte Zwecke nützlich sein, aber wir reden hier über eine völlig andere Dimension. Jetzt geht es um Überwachung auf Massen-Level.
Natürlich ist nicht jeder Teil misslungen. Es gibt Verbesserungen beim Vorgehen gegen häusliche Gewalt. Dafür hatten wir uns eingesetzt. Grundsätzlich ist auch nicht zu bestreiten, dass die Polizei Befugnisse auf der Höhe der Zeit braucht. Die Frage ist nur, was man darunter versteht. Dieses Gesetz ist nicht die richtige Antwort.“
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