Rico Gebhardt: Rechtssicherheit herstellen - keine Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge in gemeinnützigen Vereinen!

 

Gemeinnützige Vereine sollen auf ihre Mitgliedsbeiträge keine Umsatzsteuer entrichten müssen und so entlastet werden. Damit dies eindeutig und rechtsverbindlich geregelt wird, hat die Linksfraktion einen neuen Antrag vorgelegt (Drucksache 8/7192). Bisher klaffen die aktuelle Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis der Finanzämter in dieser Frage auseinander: die Finanzämter behandeln die Mitgliedbeiträge überwiegend als umsatzsteuerbefreit. Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesfinanzhofes vom November 2025 ist es höchste Zeit, für Rechtsklarheit im Umsatzsteuergesetz zu sorgen, um Mitgliedsbeiträge dauerhaft und rechtssicher von der Umsatzsteuer zu befreien. Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt:

„Die vielfältige Vereinslandschaft etwa in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung verdient Rechtssicherheit. Deshalb soll Sachsen eine Bundesratsinitiative starten, um im Umsatzsteuergesetz eine klarstellende Regelung zu schaffen. Demnach soll weder künftig noch rückwirkend die Umsatzsteuer für Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Vereine erhoben werden.“

Hintergrund

Die Finanzämter behandeln Mitgliedsbeiträge bislang auf der Grundlage des Umsatzsteueranwendungserlasses regelmäßig als nicht steuerbare Leistungen und erheben keine Umsatzsteuer. Allerdings hat der Bundesfinanzhof unlängst erneut geurteilt (Az.: V R 4/23), dass „Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins die Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen sein können, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Mitglieder die Vorteile tatsächlich in Anspruch nehmen“. Folglich können Mitgliedsbeiträge dann als umsatzsteuerpflichtig betrachtet werden, wenn ein Verein seinen Mitgliedern im Rahmen seines Vereinszwecks Angebote und Leistungen sowie damit verbundene Vorteile, insbesondere die Nutzung von Sportanlagen, Geräten und Einrichtungen zur Verfügung stellt.

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