Rico Gebhardt: Prüfungen auf Zuverlässigkeit bei Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeidienst mit zum Teil seltsamen Methoden

In Sachsen wurde im ersten Halbjahr 2025 15 der 564 überprüften Bewerberinnen und Bewerber die Einstellung bei der Polizei wegen „Zuverlässigkeitsbedenken“ verwehrt. Das ist das Ergebnis der Kleinen Anfrage (Drucksache 8/3383) zur Anwendung des „Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“.

Zur Beantwortung seiner Kleinen Anfrage sagt Rico Gebhardt, Sprecher für Innenpolitik der Linksfraktion:

„Das Gesetz war im Mai letzten Jahres in Kraft getreten. Schon 2024 wurden auf dieser neuen Grundlage 15 Personen festgestellt, die daraufhin nicht bei der Polizei eingestellt wurden. Bedenken ergeben sich laut Gesetz, wenn die überprüfte Person zuvor wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden wurde oder Hinweise vorliegen, die „auf eine Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung schließen lassen.“ Dafür werden Informationen aus Datenbanken von Polizei und Justiz herangezogen.

Zuletzt hat es laut der Daten weitere neun Fälle gegeben, in denen derartige Bedenken vorlagen: Sie genügten wohl nicht für eine individuelle „Personalmaßnahmeentscheidung“, wie die Nicht-Einstellung amtlich heißt.

Bei der Überprüfung darf auf öffentlich zugänglichen Internetseiten recherchiert werden – eine umstrittene Regelung, die wir als Linke aus datenschutzrechtlichen Gründen ablehnen, da unkontrolliert Daten von unbeteiligten Personen anfallen. Wie eine weitere Kleine Anfrage (Drucksache 8/3384) zeigt, wurden solche Recherchen zuletzt zu 553 Personen durchgeführt, also zu fast allen Bewerberinnen und Bewerbern. Ergebnis: Keins! In einem Fall hätten sich zwar nicht näher bezeichnete Bedenken ergeben – aber die blieben ohne Folgen. Schon im Vorjahr hatte sich der Internet-Check als eher nutzlos erwiesen.

Das gilt die Linksfraktion auch für einen weiteren Überprüfungsweg, den im Mai 2024 eingeführten „Verfassungstreuecheck“, bei dem unter anderem die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich anhand von Verfassungsschutz-Erkenntnissen überprüft werden. Nach den Ergebnissen habe ich mich ebenfalls erkundigt (Drucksache 8/3385). Überraschung: Das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz hat keine Erkenntnisse, sondern alle Personen „durchgewunken“ – selbst diejenigen, denen die Einstellung letztlich verweigert wurde! Genauso war es m Vorjahr gewesen. Den einzigen Geheimdienst-Treffer gab es in einem anderen Bereich, bei einem Bewerber für den Justizvollzugsdienst.“

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