Rico Gebhardt: Länder und Kommunen sollen das Bundes-Investitionsgeld eigenverantwortlich ausgeben dürfen – Interessen wahren!
Die Bundespolitik berät man derzeit über den „Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen“. Er soll regeln, wie die Länder und Kommunen ihren Anteil am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verwenden können. Die Linksfraktion fordert, dass der Freistaat Sachsen dabei eine Reihe von Nachbesserungen verlangt (Drucksache 8/3916).
So sollen beispielsweise passend zum Sachsenfonds die Förderbereiche erweitert werden, damit Geld auch in Hochschulmedizin, Sport und Kultur, Wohnraumförderung und öffentlichen Personennahverkehr fließen kann. Zudem sollen mit dem Geld auch Bundes- und EU-Förderprogramme kofinanziert werden dürfen, ungenutzte Mittel sollen in nachfolgende Haushaltsjahre übertragbar sein. Aus dem Sondervermögen sollten auch die Planungs- und Begleitkosten der Investitionsvorhaben bezahlt werden können. Die Länder sollen das Geld ohne Zweckbindung pauschal an die Kommunen ausschütten dürfen, damit diese investieren können. Außerdem sollte gesetzlich geregelt werden, dass der Bund die Zinskosten und Zinslasten alleine übernimmt.
Der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt, erklärt:
„Der Bund kann ein Sondervermögen für Investitionen in die gesamtstaatliche Infrastruktur von bis zu 500 Milliarden Euro errichten. Das Grundgesetz bestimmt, dass die Länder davon 100 Milliarden Euro abbekommen – die genaue Verteilung muss per Bundesgesetz geregelt werden. Über diesen Entwurf berät der Bundestag morgen in erster Lesung. Es ist höchste Zeit auch für den Sächsischen Landtag, sich für die Wahrung der Interessen des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen einzusetzen. Wir wollen, dass das Land sowie die Landkreise, Städte und Gemeinden das Bundesgeld so frei und eigenverantwortlich wie möglich ausgeben können. Wir schlagen insgesamt 14 Regelungen vor, die das gewährleisten würden.“
Weil verschiedene Fraktionen noch Beratungsbedarf haben, hat der Landtag den Antrag mehrheitlich in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
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