Rico Gebhardt hakt zum Abwasserbeitragsschock in Triebischtal nach: Staatsregierung muss eine gerechte Lösung befördern!
In der Gemeinde Klipphausen gibt es große Auseinandersetzungen um die Abwasserbeiträge. Nach dem Zusammenschluss der Gemeinde Triebischtal mit der Gemeinde Klipphausen unterschieden sich die Abwassergebühren und -beiträge in den beiden früher getrennten Entsorgungsgebieten Triebischtal und Klipphausen erheblich. Die Entsorgungsgebiete sollen jetzt zusammengelegt werden. Die Bürgerinnen und Bürger in der Altgemeinde Triebischtal zahlten bisher wesentlich höhere Abwassergebühren als die Bürgerinnen und Bürger in Klipphausen, der Anschlussbeitrag war dafür in Triebischtal geringer. Letzteres soll nun ausgeglichen werden, indem Triebischtaler Haushalte teils horrende Anschlussbeiträge in teils fünfstelliger Höhe nachzahlen.
Linksfraktionschef Rico Gebhardt hat dazu jetzt mehrere Kleine Anfragen eingereicht (Drucksachen 7/12920, 7/12921 und 7/12922) und erklärt:
„Wir wollen Sachsen gerechter machen – das gilt auch für vermeintlich kleine Probleme, die den Menschen vor Ort allerdings sehr zu schaffen machen. Das Vorgehen bei den Abwasserbeiträgen in Triebischtal halst Bürgerinnen und Bürgern teils horrende und unvorhersehbare Zahlungsforderungen auf und gefährdet sogar Arbeitsplätze. Das kommt immer zur Unzeit, aber jetzt ganz besonders, weil die enorme Teuerung Bevölkerung und Unternehmen stark belastet. Eine gerechte Lösung muss her. Die Staatsregierung darf sich da nicht raushalten!
Die Kommune muss mindestens mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern reden und sie anhören, anstatt ihnen nur einen Zahlungsbescheid hinzuknallen. Ich frage detailliert nach, wie und warum die neue Abwassersatzung ausschließlich für das Entsorgungsgebiet Triebischtal zustande gekommen ist und wie sie sich mit der Satzung in der Gemeinde Klipphausen ,verträgt‘. Ich will wissen, wie die Abwasserbeseitigungskonzepte für beide Entsorgungsgebiete aussehen, wer sie geprüft und genehmigt hat. Ich will auch wissen, ob die beiden Entsorgungsgebiete auf diese Weise überhaupt rechtlich sauber zusammengeführt werden dürfen und ob eine einheitliche Abwassersatzung überhaupt erforderlich ist. Welche Rolle spielten die Rechtsaufsichtsbehörden? Welche Rücklagen gibt es, um künftig in die Entsorgungsinfrastruktur investieren zu können?
Außerdem will ich erfahren, ob und wie Regelungen vorgesehen sind, die betroffenen und teils existenzbedrohten Haushalte zu entlasten. Welche Förderinstrumente des Freistaates können genutzt werden?“
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