Rico Gebhardt: Auch in Krisenzeiten müssen staatliche Maßnahmen hinterfragt und korrigiert werden können – Landtag einbinden!
Der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt, erklärt zum LINKEN Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen der Staatsregierung nach dem Infektionsschutzgesetz“ (Drucksache 7/2259):
„Artikel 50 der Landesverfassung verpflichtet die Staatsregierung, das Parlament über ihre Tätigkeit soweit zu informieren, wie dies zu dessen Aufgabenerfüllung notwendig ist. Also ist das Parlament gerade in Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung zu beteiligen, damit es die Regierung kontrollieren kann. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie, die tief in Grundrechte eingreifen, zählen zweifellos zu diesen Angelegenheiten.
Es ist höchst problematisch, dass die Staatsregierung dabei lediglich mit Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen agiert, gestützt auf die Ermächtigungsnormen des § 28 Absatz 1 bzw. § 32 des Infektionsschutzgesetzes. Abseits von Informationen in Ausschüssen und Gesprächsrunden der Sozialministerin mit Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsfraktionen ist das Parlament nicht eingebunden. Ein Recht zur Stellungnahme war und ist dem Parlament bisher nicht eingeräumt worden.
Gesundheitsschutz und das Recht auf körperliche Unversehrtheit sind wichtige Ziele. Um sie zu erreichen, kann es notwendig sein, andere Grundrechte einzuschränken. Umso mehr müssen auch in krisenhaften Zeiten staatliche Maßnahmen hinterfragt, kritisiert und auch korrigiert werden können. Wir wollen die Regierung deshalb gesetzlich verpflichten, das Parlament einzubeziehen. Die Staatsregierung muss die zu erlassende Rechtsverordnungen und deren Änderungen vorab, in besonders begründeten Eilfällen nachträglich zur Überprüfung und Stellungnahme dem Parlament vorlegen.
Es geht um Transparenz und um die Akzeptanz der Maßnahmen. Als Abgeordnete sind wir erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für viele Bürgerinnen und Bürger, egal, ob wir der Regierungskoalition oder der Opposition angehören. Auch deshalb ist eine Pflicht zur Parlamentsbeteiligung unerlässlich.“
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