René Jalaß: Sächsische Staatsregierung an Antwort auf Fragen zu Verfassungsschutz / Uni Leipzig gescheitert
Zu den „Kritischen Einführungswochen“ im letzten Jahr an der Uni Leipzig wurde den Veranstalter*innen durch die Hochschulleitung zunächst die Nutzung der universitären Räumlichkeiten für ausgewählte Veranstaltungen untersagt. Damit waren z.B. Veranstaltungen zu „Faschismustheorie“, „Klimagerechtigkeit“ oder auch „Kritik des Bildungssektors“ gefährdet. Auf Druck der Studierenden konnten die Räume doch genutzt werden. Im Zuge weiterer Nachfragen durch die Studierenden wurde deutlich, dass es offenbar einen Austausch zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) und der Hochschule gibt. Dazu reichte René Jalaß, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Kleine Anfragen ein, zu deren Beantwortung er sagt:
Der Innenminister hat versucht, auf meine Anfragen zu antworten. Sein Erfolg liegt dabei leider unterhalb des messbaren Bereichs. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Parlaments-Drucksache 6/16778 teilt er klarstellend mit, dass er unter dem Begriff „Hochschule“ die in § 1 Sächsisches Hochschulgesetz genannten Einrichtungen versteht. Ich bin beruhigt, dass ich mich mit dem Begriff „Hochschule“ so konkret ausgedrückt habe, dass er nicht fälschlicherweise davon ausgehen musste, ich hätte staatliche Krankenhäuser, Milchviehbetriebe oder Bushaltestellen gemeint. Auf die Fragen, welche Gruppierungen an Hochschulen beobachtet werden und wie viele Personen davon betroffen seien, „antwortet“ er, dass „Hochschulen“ (!) nicht „zu den Bestrebungen“ (!) zählen, „die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ (FDGO) gerichtet seien. Ich danke ihm für die Antwort, aber das war nicht die Frage. Vielleicht mag er es ja noch einmal probieren?
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/16779 geht hervor: Das LfV hat keinen Schimmer, wo es sich so herumtreibt. Ob und wie viele Gespräche es mit den Hochschulen gab, sei nicht ermittelbar. Allerdings wussten die Sächsische Zeitung, die Leipziger-Internetzeitung und das Leipziger Magazin „Kreuzer“ bereits im Februar, dass es ein Treffen zwischen der Leipziger Uni-Rektorin Prof. Schücking, dem LfV-Präsidenten Meyer-Plath und dem damaligen Polizeipräsidenten Merbitz gab. Wir können nur raten, was dort besprochen wurde. Vermutlich ist es von der Tagesform des Innenministers abhängig, ob man eine zufriedenstellende Antwort bekommt, vielleicht wird das mit schönerem Wetter im Frühling etwas besser. In seinen Ausführungen erklärt Wöller zudem, dass für die Beantwortung meiner Anfrage 13 Mitarbeiter*innen nötig wären, um die Frist zu wahren. Andere Aufgaben des LfV, wie „die nachrichtendienstliche Bearbeitung von Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“, würden währenddessen nicht wahrgenommen werden können. Angesichts der „Erfolgsgeschichte“ des sächsischen LfV, insbesondere beim Schutz vor rechter Gewalt und Nazi-Terrorgruppen, stellt sich die Frage, ob die intensive Beschäftigung des Amtes mit meinen Anfragen nicht vielleicht eine größere Schutzwirkung auf die FDGO entfalten würde?
Die Wissenschaftsministerin antwortet erwartungsgemäß freundlicher (Parlaments-Drucksache 6/16777). Der Unterhaltungswert der Antwort ist gleichwohl nur wenig geringer. Hier wird nun geantwortet, dass die Absage der Raumnutzung erfolgte, weil zwei Gruppen im Verfassungsschutzbericht als „extremistische Organisationen" aufgeführt sind und vom LfV beobachtet werden. Aber angeblich gäbe es keine Infos vom LfV an die Hochschulen. Im konkreten Fall hätten Verantwortliche in der Uni Leipzig von sich aus recherchiert. Das ist vor dem Hintergrund des bereits bestätigten Gesprächs zwischen Uni-Rektorin Schücking, LfV-Präsident Meyer-Plath und dem damaligen Polizeipräsidenten Merbitz umso erstaunlicher: Es hängt mal wieder Nichts mit nichts zusammen! Meine Damen und Herren, willkommen in Sachsen.
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