Rechtsstaatlichkeit auch in der digitalen Gesellschaft erhalten

Gestern hat der Landtag den Staatsvertrag zum „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ)“ ostdeutscher Bundesländer zur polizeilichen Telekommunikationsüberwachung behandelt. Die Linksfraktion hat ihn abgelehnt und einen Entschließungsantrag (Drucksache 6/11492) vorgelegt. Enrico Stange, Sprecher für Innenpolitik, erklärt:

Das GKDZ ist kein harmloses technisches Projekt, sondern Teil der europaweiten Digitalisierung von Sicherheit und Justiz! Die digitale Informationsverarbeitung im Strafverfahren kollidiert mit den verfassungsmäßigen Rollen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafverteidigung. Wenn Ermittlungsdaten im GKDZ digital aufbereitet werden, können die Beteiligten am Strafverfahren nicht mehr selbst prüfen, ob Informationen authentisch und integer sind. Dies aber ist eine rechtsstaatliche Grundvoraussetzung. Von Waffengleichheit kann keine Rede mehr sein, wenn mit dem GKDZ ein einseitiges staatliches Kompetenzmonopol entsteht.

Das GKDZ wird wohl mehr Fähigkeiten haben als die Staatsregierung zugibt, ihre Pläne hat sie nicht komplett offengelegt. Die Parlamentsmehrheit hat ihr trotzdem einen Persilschein ausgestellt, der Landtag ist bei den Feinplanungen außen vor – das tragen wir nicht mit! Auch eine digitale Gesellschaft muss demokratisch und rechtsstaatlich sein. Mindestens müssen die Datenschutzbeauftragten aufgerüstet werden, damit sie das GKDZ kontrollieren können.

Klaus Bartl, Sprecher für Verfassungs- und Rechtspolitik, fügt hinzu:

Das tägliche Brot des GKDZ ist der Eingriff in das Post- und Fernmeldegeheimnis. Telekommunikationsüberwachung ist im Kampf gegen schwere Straftaten unentbehrlich, aber sie muss sensibel, transparent und vor allem verhältnismäßig sein. Schon in heutigen Großverfahren, in die digitale Beweismittel massenhaft eingeführt werden, können Richter, Staatsanwälte und Verteidiger den Beweiswert von Daten kaum noch eigenständig beurteilen. Das GKDZ steht dafür, dass digitale Datenberge in Strafverfahren zur Normalität werden. Die Digitalisierung der Strafjustiz darf rechtsstaatliche Verfahrensstandards nicht gefährden. Staatsanwälte, Richter oder Strafverteidiger müssen Datenerhebung und Beweisführung stets lückenlos nachvollziehen können! Diesem Anspruch genügt der Staatsvertrag nicht.

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