Professoren neuen Rechts bei der Rente benachteiligt

Nach 1990 und speziell im Prozess der Hochschulerneuerung wurden Professorinnen und Professoren „neuen Rechts“ berufen. Da sie zu diesem Zeitpunkt das beamtenrechtlich vorgesehene Regelalter von 50 Jahren bereits überschritten hatten, konnten sie nicht in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Nach Auskunft der Staatsregierung betraf das in Sachsen 648 Personen, die bis zum 3. Oktober 2005 in Rente gegangen sind (Drucksache 5/3741). Diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zu erheblichen Teilen mit verantwortlichen Aufgaben im Erneuerungsprozess der Universitäten und Hochschulen betraut wurden, wurden eigens hinsichtlich ihrer Qualifikation und Verfassungstreue überprüft.

In den Anstellungsverträgen fehlten allerdings Regelungen zu ihrer Alterssicherung. Der damalige Wissenschaftsminister Hans-Joachim Meyer (CDU) sicherte 1994 den Hochschulen eine Gleichbehandlung der verbeamteten und der angestellten Professoren ausdrücklich zu. Dennoch wurde die Frage einer angemessenen Alterssicherung für diese „Professoren neuen Rechts“ bis heute nicht geklärt. So erhalten diese „Aufbauprofessorinnen und -professoren“ die geringsten Altersbezüge von allen deutschen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern bzw. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Sie lagen zum Stichtag 31. Dezember 2016 bei nur etwa 35 Prozent des letzten Bruttogehaltes; nach Bundesrecht sind 71,75 Prozent üblich.

Ein entsprechender Antrag (Drucksache 6/12233) der Linksfraktion fordert nun die Staatsregierung auf, dieses Unrecht bei der Altersversorgung zu beseitigen. Bis mögliche nachholende Bundesregelungen getroffen sind, soll eine landesrechtliche Übergangsregelung für eine angemessene Alterssicherung der Betroffenen sorgen.

Klaus Bartl, Sprecher der Linksfraktion für Rechtspolitik, erklärt:

„Die Angehörigen der wissenschaftlichen Aufbaugeneration sind heute zwischen 77 und 87 Jahren alt. Es ist beschämend, dass die Regierung das Problem offenbar auf „biologische Weise“ lösen will – zumal vor allem die CDU seit Jahrzehnten jene lobpreist, die nach 1989 in die Bresche gesprungen sind und Verantwortung übernommen haben. Obwohl sie entscheidend zur Neuausrichtung der sächsischen Hochschullandschaft beigetragen haben, müssen diese Wissenschaftler heute mit etwa 40 Prozent der Altersbezüge vergleichbarer West-Professoren auskommen. Sie haben sich deshalb unlängst an den gesamten Landtag gewandt – es sollte der CDU zu denken geben, dass sich an ihrer Stelle nun die Linksfraktion für die Betroffenen einsetzt.“

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