Pauschale Zuzugsverbote für Geflüchtete in Sachsen unterbinden!
Rede von Dr. Jana Pinka, Freiberger Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, zur Begründung des Dringlichen Antrags der Linksfraktion (Parlaments-Drucksache 6/12254) „Landesoffensive zur Finanzierung der Integrationsleistungen der Städte und Gemeinden jetzt – Keine Zuzugsverbote für geflüchtete Menschen zulassen!“
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Heute Nachmittag steht auf der Tagesordnung des Freiberger Stadtrates ein „Beschluss zur Beantragung einer negativen Wohnsitzauflage (Zuzugsbeschränkung) für das Stadtgebiet Freiberg durch Erlass des Freistaates Sachsen im Rahmen der Förderung einer nachhaltigen Integration von Ausländern in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 12a Abs.4 und Abs.9 Aufenthaltsgesetz befristet bis 31.12.2019“.
Der Oberbürgermeister führt damit den Stadtrat in eine rechtswidrige und unzulässige Entscheidung. Nicht nur unsere Fraktion, sondern auch der Innenminister Prof. Wöller ist der Auffassung, dass es keine gesetzliche Grundlage für einen derartigen Antrag der Stadt Freiberg beziehungsweise für den begehrten „Erlass“ einer solchen „negativen Wohnsitzauflage“ gibt. Sie würde auf eine pauschale, einen unbestimmten Personenkreis treffende, faktisch flächendeckende Zuzugsbeschränkung für geflüchtete Menschen hinauslaufen – schon jetzt wirbt der rechte Rand dafür, dass weitere Städte nachziehen. Im Fall Freiberg vermag Frau Integrationsministerin Köpping offenbar erst nächste Woche zwischen Oberbürgermeister Krüger und Mittelsachsens Landrat Damm zu schlichten.
Die Stadt Freiberg und nicht nur sie braucht dringend Unterstützung und noch heute die Diskussion des Antrages, um ihre Integrationsleistungen für Flüchtlinge erbringen zu können. Denn es scheint sich hier um einen Hilferuf zu handeln, weil es offenbar an finanzieller, organisatorischer und personeller Unterstützung fehlt, und zwar von der Staatsregierung und dem Landratsamt Mittelsachsen, unbeschadet unserer kritischen Bewertung der Form dieses Hilferufes.
Die Dringlichkeit des Antrages begründet sich nach §53 unserer Geschäftsordnung, weil die Bekanntmachung zur Tageordnung des Stadtrates Freiberg erst nach der regulären Frist für die Behandlung von Anträgen bekannt geworden ist.
Sie können heute aus diesem Hohen Haus, gemeinsam mit dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, das Signal senden, dass im Freistaat Sachsen absehbar keinerlei auf das Gebiet einer Stadt oder einer Gemeinde bezogene so genannte Zuzugsverbote zugelassen werden. Sie können unmittelbar dem Stadtrat in Freiberg anzeigen, dass Sie die gebotene organisatorische und personelle Unterstützung gewähren wollen oder einen kommunalen Sonderfinanzbedarf der Stadt Freiberg aus Landesmitteln zuweisen werden. Nicht zuletzt geht es um eine Aufforderung an die Rechts- und Fachaufsicht, Landrat Damm zu drängen, endlich ein dezentrales Unterbringungskonzept für Mittelsachsen vorzulegen, damit Freiberg entlastet wird.
Lassen Sie meine Heimatstadt nicht im Regen stehen, folgen Sie unserer Begründung der Dringlichkeit, auch wenn die Stadtratssitzung erst in wenigen Stunden entscheidet! Lassen Sie ehrenamtlich arbeitende Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nicht Widerrechtliches beschließen! Lassen Sie unsere Berg- und Universitätsstadt Freiberg nicht zum Gespött werden, denn diese Stadt ist im Grundsatz weltoffen, tolerant und liebenswert.
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