„Organisierte Kriminalität im Freistaat Sachsen in den Jahren 2006 bis 2016“

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede//

Schon als ich die Große Anfrage nach ihrer Einreichung im Frühjahr 2017 gelesen hatte, drängte sich mir der Eindruck auf, dass es der AfD nicht tatsächlich um die Erhellung von Strukturen und Deliktfeldern der Organisierten Kriminalität oder auch um die entsprechende Aufklärungsarbeit der sächsischen Polizei geht, sondern vielmehr ihren Hütchenspieler-Trick nach dem Motto „Wo ist der kriminelle Ausländer“ in eine Große Anfrage gegossen hat.

Dass der AfD-Fraktion auch die Mitgliedschaft eines Polizeibeamten in ihren Reihen zum Verständnis der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik nichts beitragen konnte, stellt die Große Anfrage grandios unter Beweis.

Deshalb Ihnen und allen nochmals zur Kenntnis: Delikte im Bereich der organisierten Kriminalität sind im ganz überwiegenden Fall Kontrolldelikte. Deshalb trifft die folgende Kernaussage über die PKS also auf organisierte Kriminalität im Besonderen zu: Die PKS sagt nichts über die tatsächliche Kriminalität im Bezugszeitraum aus, sondern ist lediglich eine Projektion der Arbeit der Ermittlungsbehörden. In diesem Sinne sind die geringen OK-Fallzahlen in Sachsen ein Ausdruck der viel zu geringen Bearbeitungskapazitäten zu Bearbeitung von organisierter Kriminalität und also des zu geringen Personalbestandes der entsprechenden Ermittlungsbehörden.

Ihr Unverständnis dieser Zusammenhänge durchzieht die Große Anfrage und findet schließlich auch seinen Ausdruck im vorliegenden Entschließungsantrag. Deshalb behandele ich bei im Zusammenhang.

Die Große Anfrage ist nicht nur methodisch untauglich zusammengestellt, die Fragenanzahl ist zudem künstlich aufgebläht, indem alle Fragen jeweils für jede zu identifizierende Personengruppe entsprechend der kleine Rassekunde der AfD (Ost- Südosteuropa, Nordafrika, Asien etc.) abgefragt wurden.

Die AfD interessiert sich also dafür, welche Ausländer aus welchen Ländern den Sachsen was angetan haben, nicht aber dafür, welche Deliktfelder der organisierten Kriminalität es gibt und welche Erkenntnisse zu diesen Deliktfeldern und den Strukturen und Folgen der OK vorliegen. Bei der organisierten Kriminalität spielt die Staatsangehörigkeit eben keine voranginge Rolle. Einerseits arbeiten oder agieren die Täter grenz- und Nationalitäten übergreifend. Andererseits vermindert sich das Leid der Opfer und der Ihnen oder der Wirtschaft oder Gesellschaft zugefügte Schaden nicht im Wissen um die deutsche Staatsangehörigkeit oder des ethnischen Deutschseins der Täter. Den Opfern bzw. Geschädigten dürfte es letztlich also egal sein, ob die Täter Osteuropäer oder Deutsche mit oder ohne Migrationshintergrund waren.

Die AfD fragt in Ermangelung grundlegender Kenntnisse z. B. nicht einmal nach Fällen in den Deliktfeldern der Steuer- oder Wirtschaftskriminalität. In ihrem Entschließungsantrag im Ergebnis der Auswertung der Antworten der Staatsregierung zeigt sich die AfD-Fraktion dann aber ganz erstaunt, dass deutsche Täter soviel mehr finanziellen Schaden verursacht haben sollen. So schreibt diee AfD im Entschließungsantrag auf S. 8: „Der bekannte Vermögensschaden, den strukturierte und organisierte Tätergruppen aus Nordafrika in Sachsen in den Jahren 2006 bis 2016 insgesamt verursacht haben (sollen), wird mit 1.000 Euro beziffert [in Worten: Eintausend] (vgl. Antwort auf Frage 52 Drs. 6/11109 und Antwort auf Frage 89 Drs. 6/8753). Zum Vergleich: der bekannte Vermögensschaden, den strukturierte und organisierte Tätergruppen deutscher Herkunft in Sachsen in den Jahren 2006 bis 2016 verursacht haben, wird mit über 100 Mio. Euro beziffert.“

Auch zur Nachfrage zu großen Anfrage sind sie da nicht klüger vorgegangen. Wie denn auch.

Anrede//

Für die AfD geht es eben wirklich nur um eines. Sie leben selbst an dieser Stelle Ihren rassistischen Wesenskern selbst im Zusammenhang mit dieser Großen Anfrage aus.

So finden sich in ihrem Forderungskatalog auf Seite 2 des Entschließungsantrags folgende Punkte, unmittelbar aufeinander folgend.

Die Staatsregierung soll also aufgefordert werden: „2. entsprechende Vorkehrungen dafür zu treffen, dass der Wohnsitz von Tätern im Bereich der Organisierten Kriminalität zum jeweiligen Zeitpunkt der jeweiligen Tat in jedem ermittelbaren Fall zwingend in den (Strafgerichts-)Akten vermerkt wird und diese Informationen einer statistischen Auswertung, die beispielsweise mit einer Großen Anfrage begehrt wird, zugänglich gemacht werden,

3. entsprechende Vorkehrungen dafür zu treffen, dass es zu einer Erfassung eines eventuell bestehenden Migrationshintergrundes eines Täters im Bereich der Organisierten Kriminalität in Sachsen kommt …“

Und dieser populistische und rassistische Wesenskern zieht sich weiter durch den Entschließungsantrag. Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf. So wundert sich die AfD auf Seite 8: „In den Jahren 2014 bis 2016 spielen Täter tschechischer und nordafrikanischer Herkunft bei der Neuerfassung von Organisierter Kriminalität im Bereich Rauschgift keine bzw. so gut wie keine Rolle. Dies ist absolut unglaubhaft. So wird bspw. angegeben, dass in den Jahren 2014, 2015 und 2016 überhaupt gar keine Banden nordafrikanischen Ursprungs im Bereich der OK neu festgestellt wurden (vgl. Antwort auf Frage 51 Drs.6/11109 und Antwort auf Frage 88 Drs 6/8753). Insgesamt wurde in diesen 3 Jahren nur eine einzige Person (Tunesien) als Tatverdächtiger nordafrikanischen Ursprungs im Bereich der Organisierten Kriminalität neu festgestellt. Im Jahr 2006 waren es noch 31, 2007 43, 2008 28 und 2009 19 Tatverdächtige. In den Jahren danach ist die Zahl der Tatverdächtigen auffällig bis auf 0 gesunken (vgl. Antwort auf Frage 54 Drs 6/11109 und Antwort auf Fragen 1 und 94 Drs 6/8753).“

Offenbar hat die AfD bislang unbekannte Erkenntnisquellen, wenn sie zu ihrer Bewertung kommt, dass dies absolut unglaubhaft wäre.

Und es geht weiter auf Seite 8 unten: „Nach Ansicht der Antragstellerin kann vorliegend nur die zweite Variante zutreffend sein. Alles andere widerspricht der Realität bspw. die hohe Dealer-Quote bei Nordafrikanern gerade in den Jahren 2015/2016 (vgl. Vorkommnisse Wiener-Platz Dresden und weitere). Auch stehen die Ausführungen der Staatsregierung im krassen Gegensatz zu dem Fakt, dass Crystal – auch und gerade im Jahr 2016 – in der Tschechischen Republik produziert und

über die sächsischen Außengrenzen zur Republik Polen und der Tschechischen Republik nach Sachsen und ganz Deutschland eingeführt wurde. Die sichergestellten Mengen an Crystal sind seit dem Jahr 2013 konstant bei 13,1 bis 15,0 kg geblieben (vgl. Drs. 6/11420). Selbstverständlich reicht gerade die tschechische Organisierte Drogen-Kriminalität nach Sachsen.“

Dass es sich bei den festgestellten Drogenverstößen bei den Komplexkontrollen um Cannabis und in den seltensten Fällen um Crystal handelt, fällt Ihnen aufgrund ihres vermeintlichen Investigationsdrangs nicht mal mehr auf oder es ist Ihnen egal, gleich dem Grundsatz: Fakten verwirren nur den festen weltanschaulichen Standpunkt und Cannabis und Crystal, sowieso alles das Gleiche.

Das Problem dabei scheint wohl eher zu sein, dass die AfD nicht zugeben will, nicht zugeben kann, dass die eigentlichen Crystal-Dealer eher aus der durch Deutsche ohne Migrationshintergrund dominierten militanten Neonazi-Szene stammen. Ich darf verweisen auf Maik Baumgärtner, Mario Born, Bastian Pauly: „Crystal Meth – Produzenten, Dealer, Ermittler“ (2015)

Die Mitteldeutsche Zeitung hat schon 2013 unter der „Überschrift Leipzig Rechte Drogenhändler vor Gericht“: Zu Rauschgift hat die rechtsextreme NPD eine klare Meinung: Drogen sind schändlich, Drogendealer, die den Stoff in Deutschland unters Volk bringen, noch viel schändlicher. Pikant ist vor diesem Hintergrund ein Prozess gegen drei Männer aus Nordsachsen, der am Freitag am Landgericht Leipzig begonnen hat. Das Trio soll laut Anklage im großen Stil mit Crystal Meth aus Tschechien gedealt haben. Zu den Vorwürfen schweigen die 30, 26 und 25 Jahre alten Männer. Die Behörden rechnen sie zur gewaltbereiten rechten Szene, der Älteste war bis 2011 in der NPD.“

Und unter der Überschrift „Ende der Party: Colditzer Crystal-Dealer sitzt hinter Gittern“ schreibt 2015 die LVZ: „Hinter Gitter bleibt Uwe N. aus Colditz. Das Landgericht Leipzig verurteilte den stadtbekannten und gewaltbereiten Rechtsextremisten am Montag zu vier Jahren und acht Monaten Haft, wie Pressesprecher Jens Hebert auf Anfrage mitteilte. Außerdem habe Richter Jens Kaden die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Am Abend des 26. September vergangenen Jahres war zwei Streifenpolizisten des Bornaer Reviers auf einem Frohburger Grundstück ein Mercedes der S-Klasse aufgefallen. Der Colditzer und der Grundstücksbesitzer hielten sich in der Nähe auf. Die Beamten kontrollierten sie und fanden bei Uwe N. einen dreistelligen Bargeldbetrag. Ein Drogen-Schnelltest ergab, dass beide Amphetamine zu sich genommen hatten … Mit Hilfe von Spürhunden wurden schließlich im Auto 1,8 Kilogramm Crystal und 350 Gramm Cannabis gefunden. Außerdem konnten rund 1000 Euro Bargeld beschlagnahmt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Haftbefehl aus, seitdem sitzt der Colditzer in Untersuchungshaft.“

Anrede//

Die Große Anfrage ist zur Erfassung und Durchdringung der organisierten Kriminalität und der Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden untauglich, methodisch unbrauchbar und ausschließlich zum Zwecke des Schürens rassistischer Ressentiments und Angstmache überhaupt hier in den Geschäftsgang gebracht.

Diesen Entschließungsantrag werden wir ablehnen.

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