Oberbergamt droht Klage wegen Rechtsverletzung

Zu „Milliardenrisiko in Sachsens Braunkohle“ („Sächsische Zeitung“ von heute) erklärt Dr. Jana Pinka, Sprecherin für Umweltschutz und Ressourcenpolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Schon vor dem Verkauf der Braunkohle-Sparte von Vattenfall an EPH und damit LEAG hat die Linksfraktion im Januar 2016 die Staatsregierung aufgefordert (Parlaments-Drucksache 6/3955), die Folgekosten verlässlich zu begrenzen. Geschehen ist nichts. Nach dem Verkauf habe ich von Wirtschaftsminister Dulig verlangt, dem neuen Eigentümer der Tagebaue entsprechende Sicherheitsleistungen abzuverlangen. Dies haben wir mit einem Antrag im Landtag untersetzt (Parlaments-Drucksache 6/6694), zumal schon damals der Verdacht bestand, dass selbst die von Vattenfall als Zubrot übergebenen Milliarden Euro an die Seite gebracht werden.

Doch Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (CDU) und der damalige Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) haben die sächsischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sehen Auges in ein Risiko geführt, dass den Umfang des Landesbank-Desasters weit in den Schatten stellt. Dies alles nur, um die Lüge von der subventionsfreien, zukunftsträchtigen Braunkohle auf Biegen und Brechen aufrechtzuerhalten und vom Versagen bei der CDU/SPD-Strukturpolitik in der Lausitz abzulenken.

Was nun verspätet versucht wird, löst das Problem nicht. Zugleich werden die Interessen der in der Braunkohle Beschäftigten verraten: Wenn sich die LEAG morgen vom Acker macht und die Lausitz sich selbst überlässt, sitzen die Menschen auf einem Milliardenschaden – wer soll Rekultivierung und Strukturentwicklung hin zu neuen Industriearbeitsplätzen bezahlen? Dulig und Tillich haben sich erpressen lassen und nun ist Sachsen erpressbar. Die LEAG, die unterm Strich noch keinen Cent investiert hat, erdreistet sich, „Bedingungen“ für Sicherheitsleistungen zu stellen. Weil es aber solche noch nicht gibt, die die LEAG in die Haftung nehmen würden, gibt es auch nichts, was die LEAG an den Betrieb und die Beschäftigten bindet.

Seit April 2017 verlange ich vom Oberbergamt Freiberg Einsicht in das Konzept der LEAG, wie die vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen wieder nutzbar gemacht werden sollen und wie es mit bergbaubedingten Auswirkungen umgehen will. Dieses Konzept war laut Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Nochten (Bescheid vom 23. Dezember 2015) bis zum 31. Januar 2017 vorzulegen. Seitdem gehe ich auf die Ablehnung meines Anspruches nach Umweltinformationengesetz gegen die Behörde, die dem SPD-Wirtschaftsminister Dulig untersteht, vor. Bis heute schweigt das Oberbergamt, wie es mit meinem Widerspruch zur Akteneinsicht „Wiedernutzbarmachungskonzept Nochten“ umgehen will. Jetzt reicht es langsam! Gerade für Beamte gelten Antwortfristen – sollte ich bis Ende Februar 2018 keine Antwort erhalten, wird wohl das Verwaltungsgericht von mir angeschrieben werden müssen!

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