„Mehr Rechtssicherheit weniger Bürokratie bei der Wirtschaftsförderung in Sachsen – AGVO sinnvoll weiterentwickeln“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben hier an dieser Stelle vor einem Monat den neuen Doppelhaushalt beschlossen. Dabei haben wir bis spät in die Nacht um Ausgaben gerungen.

Die Haushaltsplanungen umfassen jedoch auch eine zweite Seite.

Das sind die geschätzten bzw. prognostizierten Einnahmen, die den möglichen Ausgaben zugrunde liegen.

Da die sächsischen Pro-Kopf-Steuereinnahmen entgegen aller Jubelmeldungen seitens der Staatsregierung konstant weit unter dem deutschen Durchschnitt liegen, ist Sachsen auf Zuweisungen von außen angewiesen.

Das geschieht sowohl innerdeutsch über Bundesprogramme und den Länderfinanzausgleich, als auch über die Bereitstellung von Geldern durch die EU.

Von den im aktuellen Doppelhaushalt eingeplanten Ausgaben werden jährlich fast 450 Mio Euro über EU-Gelder finanziert.

Schaut man sich den Einzelplan des Wirtschaftsministeriums an – Beispiele aus diesem Ressort wurden ja im Antrag namentlich aufgezählt – dann reden wir von fast 30 Prozent des Gesamtbudget, beim Landwirtschaftsminister sind es sogar noch mehr.

Von daher ist es auch im Interesse des Landes geboten, dass sich der Freistaat an die rechtlichen Rahmenbedingungen der Förderprogramme hält.

Zusätzlich zu beachten ist der Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, welcher grundsätzlich fest schreibt, dass Beihilfen aus staatlichen Mitteln unzulässig sind, sofern sie zur einseitigen und wettbewerbsverzerrenden Begünstigung einzelner Unternehmen oder Produktionszweige führen, die sich wiederum marktverzerrend zwischen den Mitgliedstaaten der EU auswirken.

Und ja, in diesem Zusammenhang gab es in der Vergangenheit durchaus Differenzen zwischen Dresden und Brüssel über die Wertung einzelner Sachverhalte, die letztlich auf dem Rechtsweg geklärt werden mussten.

Die Ergebnisse waren dabei aus Sicht des Freistaates durchwachsen.

Das Grundproblem ist jedoch, dass es ja im Kern oftmals genau der Anlass von Subventionen ist, zu einem Ergebnis zu kommen, dass durch freies Wirken der Marktkräfte nicht eintreten würde.

Nicht alle solche Beihilfeentscheidungen sind sinnvoll, aber die Praxis zeigt eben auch immer wieder, dass der freie Markt nicht zwangsläufig zur Maximierung des Gemeinwohls führt.

Hier kommt nun die im Antrag benannte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ins Spiel.

Die AGVO erklärt bestimmte staatliche Beihilfemaßnahmen als mit dem Binnenmarkt vereinbar und stellt sie von der Anmeldungs- und Genehmigungspflicht frei.

Im Grunde ist sie also eine Art Ausnahmeregelung vom eigentlich festgeschriebenen Prinzip der strikten Marktneutralität und des Verbotes von staatlichen Eingriffen.

Oder anders formuliert ist die AGVO ein Eingeständnis der Europäischen Kommission, dass es sich bei der allumfassenden Deregulierung und Liberalisierung und dem hochgehaltenen Marktfetisch um nichts anderes handelt als eben das, einen zum Glaubensbekenntnis überhöhten Fetisch.

Ausnahmen werden in der AGVO inzwischen für zahlreiche Wirtschaftsfelder definiert.

Das reicht von Investitionsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen über Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen für Forschung und Entwicklung bis zu Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen.

Dabei ist die Aufzählung wirklich nur exemplarisch und keineswegs vollständig.

Die Frage die sich allerdings dann doch stellt, ist die, ob es sinnvoll ist immer weitere Ausnahmetatbestände zu definieren und so das grundsätzliche Verbot marktbeeinflussender staatlicher Beihilfen zu unterminieren.

Oder ob man der Ehrlichkeit halber nicht doch über das Grundprinzip reden muss.

Aber zurück zur AGVO.

Die Europäische Kommission ist hier der Antragstellerin unfreiwillig entgegen gekommen, als dass sie am 17. Mai 2017 neue Beihilfevorschriften genehmigt hat.

Das war wenige Monate vor Einreichung des vorliegenden Antrages, denn der ist ja inzwischen nichtmehr wirklich taufrisch, sondern im wahrsten Sinne des Wortes verjährt, zumal er auch beantragte Fristen enthält, die inzwischen längst abgelaufen sind.

Darüber hinaus erzählen die AfD bei der Antragseinbringung ja nicht die Wahrheit, wenn sie vorgibt mit diesem Antrag etwas für Kleinunternehmer zu tun.

Die sind von dem Sachverhalt überhaupt nicht betroffen. Wir reden über Beihilfen für Großinvestitionen und meist öffentliche Infrastrukturunternehmen.

Allgemein ist es schon ein bemerkenswertes Kuriosum ist, dass die AfD zwar wie erst vor wenigen Tagen in Riesa darüber diskutiert die EU abzuwickeln und gleichzeitig nach einer Optimierung europäischer Beihilfen ruft.

Diese Scheinheiligkeit vermag uns nicht zu überzeugen, weswegen Die Linke den Antrag auch ablehnen wird.

Aber schauen wir uns trotzdem kurz an, was da vor fast zwei Jahren in Brüssel unter anderem beschlossen wurde.

Danach sind inzwischen öffentliche Investitionen von bis zu 50 Mio EUR in Binnenhäfen und die Ausbaggerung von Zugangswasserstraßen ohne vorherige Kontrolle seitens der Kommission zulässig.

Ebenso sind öffentliche Investitionen in Flughäfen mit rein regionaler Bedeutung und maximal 3 Mio Passagieren mit voller Rechtssicherheit möglich.

Wenn man sich nun vor Augen führt, dass es auch immer wieder die großen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen und staatlichen Beteiligungen waren und sind, an denen sich förderrechtliche Auseinandersetzungen festgemacht haben, mag das für Sachsen auf den ersten Blick eine gute Entscheidung gewesen sein.

Aber eben leider nur auf den ersten.

Und da ändert auch eine weitere im Optimierung der AGVO im sächsischen Sinne nichts.

Gerade in diesen Fällen liegen die Aufgaben auch bei uns!

Die EU hat hier lediglich klargestellt, dass es sich in ihren Augen um Kleinbeihilfen handelt, die im gesamteuropäischen Rahmen keine große Rolle spielen.

Über ihre Sinnhaftigkeit im Einzelfall sagt das nichts.

Im Haushalts- und Finanzausschuss stellen CDU und SPD allerdings regelrechte Verrenkungen an, um zu verhindern, dass sich der Landtag mit den Beteiligungen des Freistaates befasst. Geredet wird allenfalls wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Vor diesem Hintergrund befürchte ich, dass auch solche rechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von der Koalition als weiteres Argument missbraucht werden um nicht über die strategische Ausrichtung und Bedeutung von Landesbeteiligungen zu sprechen.

Aber das ist nicht Schuld einer Verordnung der EU, sondern der Unwilligkeit der Koalition. Und um das zu beheben muss keiner Brüssel die Schuld in die Schuhe schieben. Vielen Dank.

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