Mehr Fördermittel für Sozialwohnungsbau - Juliane Nagel: Ohne neue Förderrichtlinie bleibt aber wohl Geld liegen
Im Infrastrukturausschuss haben CDU, SPD und AfD heute dem Landtag empfohlen, den Antrag der Linksfraktion „Wohnen muss bezahlbar sein - Mehr Sozialwohnungen schaffen und Gelder des Bundes nicht verfallen lassen“ (Drucksache 8/4162) abzulehnen. Die Linksfraktion will den Sozialwohnungsbau verstärken und schlägt dazu vor, die Förderrichtlinie „Gebundener Mietwohnraum“ zu erneuern. Überdies soll der Freistaat die Bundesmittel für den Sozialwohnungsbau ausschöpfen, die 2027 und 2028 steigen werden. Im Regierungsentwurf für 2027 und 2028 sind dafür anstelle der 281,3 Millionen Euro im laufenden Doppelhaushalt künftig 473,6 Millionen Euro veranschlagt. Dazu sagt die wohnungspolitische Sprecherin Juliane Nagel:
„Es ist erfreulich, dass der Bund mehr Geld für Sozialwohnungsbau überweist. Aber auch das wird den Bedarf nicht decken.
Die Mieten- und Wohnungskrise ist längst nicht nur in Sachsens Großstädten angekommen. Auch in vielen kleineren Kommunen gibt es inzwischen eine enorme Mietbelastung. Deshalb machen wir Druck für Sozialwohnungsbau, damit möglichst viele Menschen eine bezahlbare Bleibe finden. Es ist gut, dass die Staatsregierung unserer Forderung entspricht und die zusätzlichen Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau kofinanzieren will. Das bisherige Tempo ist lahm: 2025 wurden nur 421 Sozialwohnungen mit Fördermitteln aus der Landesrichtlinie gebundener Mietwohnraum fertiggestellt, davon fast 400 in Leipzig. Dort sind aber jährlich etwa 1.300 neue Sozialwohnungen nötig. In Dresden ist die Lage ähnlich. Hinzu kommt, dass auch weitere Kommunen angespannte Wohnungsmärkte haben und Förderung brauchen.
Nötig sind aber nicht nur höhere Zuschüsse, sondern auch andere Förderbedingungen. So müssten die Baukostenzuschüsse regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst, die zu erzielenden Mieten beim Niveau der Kosten der Unterkunft gedeckelt und längere Mietpreisbindungen vorgesehen werden - mindestens 40 statt der bisherigen 20 Jahre. Die sächsische Fördergrundlage für den Sozialwohnungsbau muss überarbeitet werden. Das hat auch die Sachverständigenanhörung im Infrastrukturausschuss unterstrichen.“
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