„Männer, Frauen und Gesundheit - Versorgung, Forschung und Lehre in Sachsen stärken“
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Frauen und Männer sind verschieden – das ist so simpel und logisch, dass es hier niemanden geben dürfte, der das abstreiten würde.
Neben den physiologischen Unterschieden und dem Anderssein im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, gibt es auch Differenzen, die aus unterschiedlicher Erziehung und unterschiedlichem Verhalten herrühren sowie geschlechterspezifische Krankheiten und Krankheitsverläufe.
Sehr deutlich konnte man zuletzt in der Sächsischen Zeitung vom 26. Januar 2017 lesen: „Das unterschätzte Frauenproblem – Der neue Herzbericht zeigt einen überraschenden Geschlechterunterschied.
Doch es lässt sich vorsorgen.“
Der zweite Themenbeitrag trug den Titel: „Männer kommen oft nicht in das Alter für Herzschwäche“.
Auch wenn es sich ziemlich drastisch anhört, wie so oft in einer Headline, finde ich, lässt sich das Grundanliegen des vorliegenden Antrages der Koalitionsfraktionen nicht sehr viel anschaulicher beschreiben, welches unsererseits in der Sache selbstverständlich unterstützt wird.
Das Thema der geschlechtersensiblen Gesundheitspolitik, Medizin oder Berichterstattung war in Deutschland für lange Zeit unbeachtet.
Die Unterschiede waren aber schon damals selbst für Leute, die nicht im medizinischen Bereich arbeiteten, durchaus sichtbar.
Ganz abgesehen von Erkrankungen, die es aufgrund der Biologie entweder nur bei Frauen oder bei Männern geben kann, ist es beispielsweise offensichtlich, dass Männer im Durchschnitt kürzer als Frauen leben oder dass ihr Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wesentlich höher ist.
Und auch im Suchtverhalten zeigen sich Unterschiede: Frauen sind öfter von Medikamenten abhängig, Männer häufiger vom Alkohol.
Dennoch gab es bis in die 1990er Jahre keine geschlechterdifferenzierte Gesundheitsberichterstattung oder entsprechende Ansätze einer geschlechtersensiblen Versorgung in Deutschland für Krankheiten die bei Frauen wie bei Männern auftreten, aber eben mit Unterschieden bei den Symptomen wie z. B. beim Herzinfarkt.
Und auch im Jahr 1998, als vom Statistischen Bundesamt der erste Gesundheitsbericht für Deutschland herausgegeben wurde, waren noch sehr wenige Daten nach Geschlecht differenziert. Selbstverständlich wurde dies kritisiert, denn die Frauengesundheitsforschung gab es da schon 20 Jahre. Nur Gehör fand sie nicht, was bei den sogenannten Frauenthemen ja durchaus auch heute noch zutrifft.
Ich denke dabei nur an die aktuelle Pflegedebatte.
Es war damals also nur zu begrüßen als Mitte 2001 der von der Bundesregierung beauftragte „Bericht zur gesundheitlichen Situation von Frauen in Deutschland“ erschien, ein etwa 700 Seiten dicker Wälzer, der noch heute als Meilenstein oder Wendepunkt in der geschlechtersensiblen Medizin in Deutschland gilt.
Der Titelzusatz „Eine Bestandaufnahme unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklung in West- und Ostdeutschland“ zeigt, dass selbstverständlich sehr viel mehr Faktoren als das Geschlecht berücksichtigt werden müssen, wenn wir unsere medizinische Forschung und Versorgung wirklich passgenau und wirkungsvoll gestalten wollen.
Deshalb brauchen wir in all den gesundheitlichen Bereichen ein Verständnis, das biologische, psychische und soziale Bedingungen und Faktoren gleichermaßen erfasst.
Anrede,
der vorliegende Antrag der Koalition trägt eindeutig die Handschrift des kleineren Koalitionspartners und erinnert inhaltlich an den Antrag der SPD aus der 5. Wahlperiode „Geschlechtsspezifische medizinische Forschung und Versorgung in Sachsen stärken“ in Drs 5/11181.
Damals wurde er noch durch die Regierungsmehrheit aus CDU und FDP abgelehnt.
Mit dieser Vorgeschichte ist es im Grunde zu begrüßen, dass Sie als SPD-Fraktion diesmal die CDU von der Notwendigkeit des Themas überzeugen konnten.
Und weil wir das Anliegen teilen, werden wir auch zustimmen.
Ich kann aber auch nicht verhehlen, dass mich etwas am Antrag stört.
Oder anders gesagt, wäre ich nicht ich und der ein oder andere Kollege aus der Regierungskoalition wäre besorgt, wenn ich hier nichts zu kritisieren hätte.
Das ist vor allem die Zeitschiene. Wenn ich mir die ansehe, dann komme ich zu dem Schluss, dass zumindest der in Punkt 1 beschriebene Bericht und das im Punkt 2 geforderte Konzept bereits fertig in der Schublade beim Sozialministerium liegen müssten.
Denn wie sonst soll bereits am 30. November dieses Jahres dem Landtag der in Punkt 3 benannte Bericht zur Umsetzung des Konzeptes vorgelegt werden können.
Die uns zur Verfügung stehende Stellungnahme der Staatsregierung zu Punkt 1 kann in ihrer Kürze, Oberflächlichkeit und Selektivität in keinem Falle den Maßstäben des beantragten Berichtsteiles genügen.
Mit einer solch mangelhaften Ausgangsbeschreibung kann auch das beste Gremium kein tragfähiges Konzept entwickeln.
Eigentlich müsste das Konzept sogar schon weitgehend umgesetzt sein, denn wie sonst sollte innerhalb von ein paar Monaten ein akzeptabler Umsetzungsstand erreicht werden, über den sich zum 30. November das Berichten lohnt.
Skeptisch bin ich auch, weil für mich die Umsetzung von geschlechtersensibler Medizin in Sachsen ein Prozess ist, der absehbar nicht abzuschließen ist.
Aber sei es drum: Meine Fraktion unterstützt den Antrag dennoch, damit endlich etwas in Gang kommt. Ich möchte aber auch betonen, uns ist es bei diesem wichtigen Thema lieber, wenn ein gründliches, längerfristiges Konzept erstellt, öffentlich gemacht und umgesetzt wird.
Dafür würden wir auch eine Zeitüberschreitung in Kauf nehmen.
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