Luise Neuhaus-Warten­berg: Dyskalkulie als Teilleistungs­schwäche anerkennen – mit der Linken ist zu rechnen!

Die demokratischen Landtagsfraktionen haben sich auf einen Gruppenantrag verständigt: Dyskalkulie (Rechenschwäche) soll in Sachsen als Teilleistungsschwäche anerkannt werden. Betroffene Schülerinnen und Schüler sollen einen Nachteilsausgleich bekommen. So könnten sie mehr Arbeitszeit für schriftliche Leistungen erhalten, differenzierte Aufgabenstellungen und Platz für Nebenrechnungen bekommen oder von besonderen didaktisch-methodischen Hilfsmitteln profitieren. Sachverständige sollen in einer Arbeitsgruppe die Details entwickeln.

Der Bildungsausschuss hat heute dem Landtag empfohlen, den Antrag anzunehmen. Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin der Linken, Luise Neuhaus-Wartenberg:

„Anders als eine Lese-Rechtschreib-Schwäche ist eine Rechenschwäche nicht rechtsverbindlich anerkannt, ein Nachteilsausgleich fehlt. Wir haben als Linke darauf gedrungen, diesen Missstand zu beheben, und das schon vor knapp zehn Jahren im Landtag beantragt. Die Betroffenen müssen individuell gefördert werden, was mittels einer Bildungsvereinbarung und eines pädagogischen Entwicklungsplanes erfolgen soll.

Nötigenfalls muss auch die Stundentafel angepasst werden. Bei der Fortschreibung des Sächsischen Bildungsplanes soll mathematische Bildung eine größere Rolle spielen und von Anfang an altersentsprechend ausgebaut werden. Die heutigen und künftigen Lehrkräfte müssen im Umgang mit Dyskalkulie weitergebildet werden. Präventionsmaßnahmen sind weiterzuentwickeln: So soll die Broschüre ,Rechenschwierigkeiten vorbeugen‘ bereits in der frühkindlichen Bildung angewandt werden können.

Das wirksamste Mittel gegen Rechenschwäche besteht darin, früh einzugreifen. Eine gute Förderung in der Kita sowie den Klassen 1 und 2 beugt der Teilleistungsschwäche am besten vor. Mit dem fraktionsübergreifenden Antrag gehen wir einen großen Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit.“

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