Linksfraktion will Landesmedienanstalt zu Transparenz verpflichten – Luise Neuhaus-Wartenberg: Vorwurf der Geldverschwendung ausräumen
Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) steht immer wieder in der Kritik – unter anderem wegen vergleichsweise hoher Gehälter und enormer Rücklagen für den Erwerb einer Eigentumswohnung im Dienstgebäude, die gar nicht zum Verkauf steht. Die Linksfraktion will die Landesanstalt zu mehr Transparenz verpflichten und legt dazu jetzt einen Gesetzesentwurf vor (Drucksache 8/7826). Dazu sagt die medienpolitische Sprecherin Luise Neuhaus-Wartenberg:
„Die Landesmedienanstalt muss sich vom Vorwurf der Geldverschwendung befreien. Sie sollte deshalb ein Interesse daran haben, dass unser Gesetzentwurf beschlossen wird. Neben hohen Immobilienkosten wird vor allem der Haustarifvertrag kritisiert, weil er ebenso wie die Vergütung des Geschäftsführers über dem Gehaltsniveau des öffentlichen Dienstes liegt. Das bemängelt auch der Rechnungshof (Drucksache 8/4916). Die beitragsfinanzierten Medienangebote sind eine tragende Säule der Demokratie, für deren Erhalt wir kämpfen. Der teils kritischen Stimmung ihnen gegenüberlässt sich nur mit maximaler Transparenz begegnen.
Wir wollen die Öffentlichkeits- und Transparenzstandards, die für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gelten, ins Sächsische Privatrundfunkgesetz übernehmen. Sie gelten insbesondere für MDR, ZDF und Deutschlandradio. Diese Maßgaben hat der Landtag mit den Rundfunkstaatsverträgen regelmäßig bestätigt. Weil auch die Landesmedienanstalt aus Rundfunkgebühren sowie aus Haushaltsmitteln finanziert wird, sollten diese Regeln auch für sie gelten. Unseren Formulierungen liegen die Staatsverträge zugrunde.
So wollen wir regeln, dass der Medienrat und die SLM-Versammlung grundsätzlich öffentlich tagen, ihre Zusammensetzung, Tagesordnungen und Anwesenheitslisten sowie die Sitzungsergebnisse veröffentlicht werden. Ein jährlicher Geschäftsbericht und der geprüfte Jahresabschluss sollen ebenfalls offengelegt werden. Transparent zu machen sind ferner die Tarifstrukturen sowie außer- und übertarifliche Vereinbarungen. Der Medienrat muss künftig alle Bezüge kontrollieren. Dabei hat er dafür zu sorgen, ,dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen und sich an den Regelungen des für den Öffentlichen Dienst der Länder geltenden Tarifvertrages orientieren.‘
Mithin setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Rechnungshofes um. Die Gehaltsstrukturen sowie die Bezüge der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers sollen an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder angeglichen werden.“
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