LINKE Finanzpolitikerinnen und -politiker tagten in Dresden / Meiwald: Grundsteuer-Reform muss sozial gerecht sein!
Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag richtete heute das Treffen der finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher aller LINKEN Landtagsfraktionen sowie der Bundestagsfraktion im Gebäude des Sächsischen Landtags aus. Die 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich über die aktuelle Situation in den Ländern und auf Bundesebene.
Gemeinsam mit der Finanzstaatssekretärin des Landes Brandenburg, Dr. Daniela Trochowski, und einer Referentin vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen wurde die aktuelle Situation bei den Verhandlungen zur Reform der Grundsteuer vorgestellt. Sowohl die Impulsreferate als auch die Diskussion zeigten, dass in den Länderregierungen und Fraktionen große Unsicherheit bezüglich der Zukunft dieser Steuer bestehen. Alle warten auf den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers, damit endlich eine belastbare Diskussionsgrundlage existiert.
Verena Meiwald, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für Haushalts- und Finanzpolitik, erklärt:
„Die Reform der Grundsteuer mit allen Prämissen, die aus Sicht der Länder und des Bundes erfüllt werden müssen, stellt eine Mammutaufgabe dar. Deren Umsetzung hat aus unserer Sicht schon absurde Züge angenommen. Auch wenn der Aufwand für diese Reform unverhältnismäßig groß zu sein schein, sind sich die LINKEN Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker einig, dass unser Gemeinwesen nicht auf die Grundsteuer verzichten kann. Leider stochern wir immer noch im Nebel, da die Modellrechnungen des Bundesfinanzministers sowie der Länder nur schwer nachvollziehbar sind und viele nicht mit offenen Karten spielen.
Es muss ein Kompromiss in den Ländern gefunden werden. Als LINKE stehen wir dafür, dass Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen nicht stärker belastet werden. Die Grundsteuer darf auch nicht den angespannten Wohnungsmarkt in den Städten und die explodierenden Mietpreise verschärfen. Wir lehnen es deshalb ab, dass die Grundsteuer auf die Mieten umgelegt werden kann. Nicht-profitorientierte, gemeinwohlorientierte und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen und -träger sollten von der Grundsteuer befreit werden.“
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