„Landesweite Brutvogelkartierung umgehend durchführen“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
die landesweite Brutvogelkartierung ist sicherlich zu begrüßen. Ich möchte begründen warum und ich möchte darstellen, dass die Maßnahmen die gegenwärtig ergriffen werden, um den Umweltstatus festzustellen und einem Monitoring zu unterziehen, für mich nicht ausreichend sind. Insofern greift allein die Brutvogelkartierung nämlich zu kurz.
Im Bundesnaturschutzgesetz (§ 6 BNatSchG) ist die Beobachtung von Natur und Landschaft als Aufgabe von Bund und Ländern verankert. In Absatz 2 wird formuliert: „Die Beobachtung dient der gezielten und fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft und ihrer Veränderungen einschließlich der Ursachen und Folgen dieser Veränderungen“.
Verpflichtungen ergeben sich zudem aus verschiedenen EU-Richtlinien (wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie) und internationalen Konventionen (wie dem Übereinkommen über den Erhalt der Biologischen Vielfalt). Aufgabe der Umweltbeobachtung ist es, zielgerichtet den Informationsbedarf für den effektiven Schutz von Natur und Landschaft zu decken und dafür jeweils aktuelle Daten bereitzustellen.
Was wird gegenwärtig in Sachsen an Monitoring gemacht?
1. FFH-Monitoring
Fein- und Grobmonitoring der Lebensraumtypen sowie Artenfeinmonitoring für 64 Arten gemäß den Anhängen der FFH-RL (RL 92/43/EWG) und Monitoring der Schutzgüter gemäß der Vogelschutzrichtlinie (RL 79/409/EWG).
Die systematische und regelmäßige Datenerhebung im Rahmen des Monitorings bildet die Grundlage für die Erstellung des FFH-Berichts und ist auf dessen Anforderungen ausgerichtet.[1] Die FFH-Gebiete umfassen rund 9% der Landesfläche[2].
2. Vogelmonitoring
Aufgrund des Verwaltungsabkommen Bundesweites Vogelmonitoring nimmt Sachsen am diesem teil. Mit dem Vogelmonitoring werden die Daten für den Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ bereitgestellt. Dieser Indikator basiert auf den Bestandsentwicklungen von 59 ausgewählten, indikatorisch bedeutsamen Vogelarten. Er bilanziert in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wichtige Zustandsgrößen der genutzten Landschaft und hat Bezüge zu allen wichtigen Aktionsfeldern und Maßnahmen der NBS. Der Indikator beschreibt die Qualität der Landschaft unter dem Einfluss der Landnutzung. Die Größe der Brutbestände spiegelt die Eignung der Landschaft als Lebensraum für die ausgewählten Vogelarten wider.
Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring[3] sichert die Organisation und die wissenschaftliche Auswertung des ehrenamtlichen Vogelmonitorings durch den Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) und die Nutzung der Ergebnisse durch Bund und Länder langfristig ab. Um die Entwicklung der Vogelbestände in Deutschland nachvollziehen und auch Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen zu können, ist das Vogelmonitoring – darunter versteht man standardisierte Vogelkartierungen über mehrere Jahre – von grundlegender Bedeutung.
Wie gesagt werden hier 59 ausgewählte, indikatorisch bedeutsame Vogelarten beobachtet. Die gegenwärtig nebeneinanderstehenden und nicht zusammenfassend bewerteten Ergebnisse sind in der Broschüre „Berichte zum Vogelmonitoring in Sachsen“ vom BfUL Redaktionsschluss Februar 2018[4] nachzulesen.
„Aussagen über Bestandstrends der seltenen und vieler „mittelhäufiger“ Arten aus dem Monitoring häufiger Brutvögel sind allerdings (auch langfristig) nicht zu erwarten. Um für diese Arten entsprechende Aussagen treffen zu können, befindet sich ein Monitoring seltener Brutvögel im Aufbau“[5] – das entsprechend unterstützt werden sollte.
3. High Nature Value Farmland-Indikator – Indikator für Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert
Die bis 2013 gültige ELER-VO führte im Rahmen eines Indikatorensystems zur Effizienzkontrolle der Maßnahmen den Indikator High Nature Value Farmland-Indikator[6] – Indikator für Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert ein. Über diesen muss auch in der gegenwärtigen Förderperiode berichtet werden. Die Ausgestaltung des Indikators ist den Bundesländern überlassen. In Sachsen gab es 2017 105 Stichproben.
Es hat sich gezeigt, dass die praktizierte Methode im zweijährigen Turnus statistisch belastbare Ergebnisse liefert. Nach der Integration der Kartierdaten 2017 liegen nun zur Mitte der aktuellen Förderperiode drei deutschlandweit vollständige und zuverlässige Datensätze für die Hochrechnung vor. Damit liefert der HNV-Farmland-Indikator auf ökonomische Weise solide Daten zum Zustand und zu Entwicklungen der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft, welche einen wichtigen Beitrag zur Evaluierung der europäischen Agrarpolitik leisten.
Das Konzept bietet darüber hinaus jedoch weiteres Auswertungspotenzial, da die erhobenen Daten einen differenzierteren Blick ermöglichen. So lassen sich qualitative Veränderungen innerhalb der HNV-Farmland-Kulisse feststellen, indem man die Qualitätsstufen in ihrer zeitlichen Dynamik getrennt betrachtet. Auch können Trends in der qualitativen Entwicklung einzelner HNV-Farmland-Typen wie Grünland, Brachen oder Feldgehölze über die Zeit beobachtet werden. Diese Auswertungsmöglichkeiten stoßen lediglich in denjenigen Fällen an Grenzen, in denen seltenere HNV-Farmland-Typen über das Stichprobenverfahren nicht in ausreichender Zahl erfasst werden können und damit die statistische Aussagekraft leidet.
In diesem Zusammenhang ist es begrüßenswert, dass einzelne Bundesländer zunehmend dazu übergehen, die Zahl der Stichproben im jeweiligen Bundesland zu erhöhen. Das Gesamtkonzept sieht die Verdichtung der Stichprobenkulisse für weitergehende Aussagen auf Bundeslandebene ausdrücklich vor. Von der Verdichtung der Stichprobenkulisse profitieren Bund und Länder gleichermaßen, weil zum einen v.a. für die Länder die Auswertungsmöglichkeiten zunehmen und zum andern die sich verkleinernden Stichprobenfehler eine frühzeitigere Identifizierung von Trends erleichtern.
Es gibt auch in Sachsen Vertiefungsstichproben. Ermittelt wird der Anteil der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (HNVF-Anteil) an der Agrarlandschaftsfläche Deutschlands in den Jahren 2009 bis 2017.
Für Sachsen sind die Ergebnisse klar: Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert haben von etwa 12% der Landwirtschaftsfläche in 2009 auf knapp 9% in 2017 abgenommen.[7]
4. Rote Listen
In den Roten Listen werden verschiedene Tier- und Pflanzengruppen erfasst und man kann in einem Vergleich der Listen zu verschiedenen Stichtagen eine Tendenz ablesen, inwiefern sich diese Arten entwickeln.[8]
Einzelne Artengruppen wurden jedoch nur einmal erfasst und es sind kaum ökosystemare Rückschlüsse zu ziehen – außer dass die Arten abnehmen.
Ich fasse zusammen:
Das Monitoring der „Normallandschaft“ oder auch Ökosystem-Monitoring wird mehr oder weniger über das selektive Vogelmonitoring und die „Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert“ gewährleistet. Beim BfN gibt es Anstrengungen[9] zum Aufbau eines geeigneten Bewertungsverfahrens, welches Veränderungen des Zustandes der Ökosysteme frühzeitig anzeigen kann. Zudem werden Strategien zur effizienten Nutzung der Synergieeffekte mit anderen Monitoringprogrammen inklusive gemeinsamer Kausalitätsanalysen erstellt.
Hier sollte sich Sachsen beteiligen – leider finde ich dazu nichts im Maßnahmenplan zum Programm „Biologische Vielfalt 2020“ vom Oktober 2017[10]
Gegenwärtig liegt der Fokus im Monitoring noch zu sehr bei den FFH-Gebieten, das Monitoring wird nur gezwungenermaßen, um nicht zu sagen „widerwillig“ umgesetzt. Das Grundproblem beim Thema FFH ist nach wie vor, dass auch innerhalb der Gebiete nur auf die Lebensraumtypen geschaut wird und das jeweilige „Restgebiet“ dabei vergessen wird.
Die landesweite Brutvogelkartierung mag uns wie ein „Orchideenthema“ vorkommen, ich halte sie dennoch für wichtig. Ich gehe davon aus, dass sie mit dem vom BfUL wohl geplanten „Monitoring seltener Brutvögel“ sinnvoll ergänzt werden kann. Dazu steht nichts im Antrag – ich weiß nicht, ob die Grünen oder der Umweltminister hierzu aussagefähig sind.
Für noch wichtiger halte ich aber den raschen Aufbau eines bundesweiten robusten Monitorings mit verbesserten Synergien zwischen den verschiedenen Monitoringanstrengungen und Kausalitätsanalysen. Insofern springen die Grünen hier zu kurz.
Wir stimmen dennoch zu.
[1] https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20433.htm
[2] https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8063.htm
[3] http://www.vogelschutzwarten.de/downloads/vvv.pdf
[4] https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/31215/documents/46925
[5] https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/31215/documents/46925, S. 108
[6] https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript476.pdf
[7] https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/HNV-Stufen.pdf
[8] https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8486.htm
[9] https://www.bfn.de/themen/monitoring/oekosystem-monitoring.html#c201329
[10] https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/Anlage1_ProgrammBiologischeVielfalt2020.pdf
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