„Kommunen beim Verbot der Zurschaustellung von Wildtieren auf öffentlichen Flächen unterstützen – kommunale Selbstverwaltung stärken statt verhindern“
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Stellen Sie sich vor, es ist Zirkus – und keiner geht hin. Und warum nicht? Artisten und Clowns sind toll.
Aber will ich meinen Kindern wirklich zeigen, wie Wildtiere, auch wenn sie ihr gesamtes bisheriges Leben in Gefangenschaft verbracht haben, Kunststückchen vorführen?
Nein, und daher lehne ich es grundsätzlich ab, Zirkusse mit Wildtieren zu besuchen.
Damit ist aber das Problem nicht gelöst.
Deshalb bin ich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dankbar, dass sie das Thema hier auf die Tagesordnung bringt.
Hier geht es um nichts anderes als den Versuch, etwas durchzusetzen, was in einer Reihe von EU-Ländern (z.B. Niederlande, Belgien, Österreich) bereits geltendes Recht ist. In Deutschland ignoriert die Bundesregierung bislang das Schutzbedürfnis.
Die Betonung liegt auf "noch", denn in der Kleinen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion – Drucksache 18/11836 – antwortet die Bundesregierung, dass es sich bei einem Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkussen nicht um ein Verbot der Ausübung des Berufes als Tierlehrer handelt.
Darauf beruft sich u.a. die Landesdirektion Sachsen in ihren Aufhebungen zu Beschlüssen des Chemnitzer Stadtrates im vergangenen Jahr.
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist der Beruf des Tierlehrers in der Regel nicht auf die Arbeit mit einer bestimmten Tierart oder mehreren bestimmten Tierarten beschränkt.
Verbote oder die Einschränkung der Haltung bestimmter Arten wildlebender Tiere im Zirkus stellen daher in der Regel keinen Eingriff in die Berufswahlfreiheit dar, was der Sicht der Landesdirektion Sachsen widerspricht.
Die hat das Thema in ihrer neuen Broschüre auf Seite 20 aufgegriffen und gleich zwei Bilder verwendet, die mich in meinem Urteil bestätigen.
Zum einen sehen wir einen Elefanten auf den Hinterbeinen. Ich bezweifle stark, dass das besonders gesund für die Dickhäuter ist, wenn ihre 2 bis 5 Tonnen Gewicht nur auf den Hinterläufen lasten. Eine gesunde Färbung der Haut sieht übrigens auch anders aus. Auf dem zweiten Bild sehen wir einen verängstigten Rhesusaffen im bunten Kostüm an einer Leine. Da können Sie mir erzählen was Sie wollen: art- und verhaltensgerecht ist das nicht.
Und daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Tiere in Gefangenschaft zur Welt gekommen sind und kein anderes Leben kennenlernen durften.
In Ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Antrag, Frau Klepsch, räumen auch Sie ein, dass es „für bestimmte Tierarten, wie z.B. Elefanten, Giraffen, Nilpferde, Großbären und Affen allerdings zweifelhaft erscheint, ob eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung unter den besonderen Bedingungen eines reisenden Zirkusunternehmens nachhaltig gewährleistet werden kann.“
Damit beweisen Sie, Frau Klepsch, schon mal mehr Fachkompetenz als die Landesdirektion Sachsen.
Doch leider ziehen Sie sich anschließend aus der Verantwortung und verweisen auf den Bund und dessen Prüfung, die schon seit Jahren ohne nennenswertes Ergebnis erfolgt.
Wir sind auch einer Meinung, Frau Klepsch, dass Kommunen grundsätzlich nicht verpflichtet sind, Flächen für den Auftritt von Zirkussen mit Wildtieren vorzuhalten.
Doch am Ende verschanzen Sie sich hinter § 111 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung und schreiben, es gehe nicht, dass Kommunen das verbieten.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine kleine Zwischenfrage, Frau Klepsch:
Ihre Heimatstadt Annaberg-Buchholz hat ein Wildtierverbot beschlossen, gegen welches laut Meldung in der Morgenpost vom 27.05.18 der Circus Afrika klagen will.
Stehen Sie hinter dem Oberbürgermeister Ihrer Heimatstadt?
Wenn den Herren und Damen von der CDU-Fraktion die Fantasie fehlt, wie man ein Wildtierverbot in Sachsen umsetzen könnte, schauen Sie doch nach Baden-Württemberg!
Da dürfen „die Stadt und ihre Beteiligungsgesellschaften mit Zirkusunternehmen und vergleichbaren Einrichtungen künftig nur noch dann Nutzungsverträge abschließen, wenn die Unternehmen sich vertraglich verpflichten, Wildtiere der folgenden Arten weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen: Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flußpferde, Tümmler, Delphine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wölfe.“
Baden-Württemberg geht also diesen Weg. Warum wollen wir in Sachsen nicht auch diesen Weg gehen? Der vorliegende Beschlussantrag ist dieser Weg! Er will die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um EU-Recht im Freistaat Sachsen durchzusetzen.
Zum Schluss würde mich allerdings noch interessieren, wie die Kolleginnen und Kollegen der SPD Fraktion mit dem vorliegenden Antrag heute umgehen. Schließlich haben auch Abgeordnete Ihrer Fraktion in Chemnitz für das vorliegende Anliegen gestimmt.
Ich hoffe an dieser Stelle nicht, dass euch die Landesdirektion mit Ihrer tollen Broschüre überzeugt hat. In dieser berichtet sie vom langen Weg der Entscheidungen zum Wildtierverbot in Zirkussen in Chemnitz. Die Rede ist von ihrer Rechtsauffassung, den Stellungnahmen der Verwaltung und den Stadtratsbeschlüssen, die sich immer wieder nicht danach richten.
Das Ganze gipfelte in der Ersatzvornahme durch die Landesdirektion, die den Stadtratsbeschluss aufhob.
Damit hätte das Thema erledigt sein können, aber nein: Zitat „Zwei der im Stadtrat vertretenen Fraktionen setzen das Thema trotzdem erneut auf die Tagesordnung“. Ja, was denken die sich denn dabei?
Das kann ich Ihnen sagen: Sie denken, das Anliegen war richtig. Und deshalb stimmen wir auch heute dem Beschlussantrag zu. Die Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen ist weder zeitgemäß noch vertretbar.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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