Juliane Nagel ein Jahr nach dem „Tag X“: Ermittlungsverfahren gegen die zahlreichen Unschuldigen endlich einstellen!

Ein Jahr nach Versammlungsverboten zum „Tag X“ und dem Polizeikessel in der Leipziger Südvorstadt, in dem mehr als 1.300 Menschen bis zu elf Stunden lang festgehalten wurden, haben die Behörden noch kein Gesamtbild von den Ereignissen. Sie tragen weiter Zahlen zusammen, die Zahl der beschlagnahmten Gegenstände ist auf 1.395 gewachsen – darunter 350 Aufkleber, aber auch 386 Mobiltelefone (Drucksache 7/16356). Von 104 Ermittlungsverfahren – neben den 1.322 Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs gegen eingekesselte Personen – wurden bisher 18 eingestellt (Drucksache 7/16354). Indes wurde der Großteil der Ermittlungen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte beendet, von 15 entsprechenden Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt oder Nötigung werden nur noch drei weiter verfolgt (Drucksache 7/16357). Wegen der Versammlungsverbote haben die Veranstalterinnen und Veranstalter von vier der verbotenen Demonstrationen Klage eingereicht (Drucksache 7/16352).

Die Leipziger Abgeordnete Juliane Nagel, die sich mittels Kleiner Anfragen um Aufarbeitung bemüht, erklärt:

„Auch ein Jahr nach dem ,Tag X‘ wird der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs gegen mehr als 1.300 Personen aufrecht erhalten – das ist ein Skandal. Auf dem Heinrich-Schütz-Platz waren seinerzeit wahllos Menschen, die friedlich demonstrieren wollten, zusammengetrieben worden. Nur von einem Bruchteil gingen Eskalationen aus. Für viele der Betroffenen ist es psychisch extrem belastend, als potentielle Straftäterin oder Straftäter geführt zu werden. Bisher wurden 231 beschlagnahmte Mobiltelefone ausgelesen, ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Ich fordere die Behörden auf, die Ermittlungsverfahren gegen Unschuldige einzustellen und sie für die Behandlung im Kessel um Entschuldigung zu bitten. Zahlreiche Betroffene – darunter Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie die Eltern der insgesamt 106 eingekesselten Minderjährigen -, hatten zurecht angeprangert, dass weder eine Kontaktaufnahme möglich war noch die Polizei sich adäquat um die Versorgung und den Kälteschutz gekümmert hatte.

Ich hoffe, dass die Klagen gegen die Versammlungsverbote alsbald verhandelt werden. Derart schwerwiegende Eingriffe in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sind keinesfalls zu dulden, zumal sie auf wenig fundierten und abenteuerlichen Gefahrenprognosen beruhten. Heute findet in Leipzig eine Demonstration statt, die auch unsere Forderung nach einer Aufarbeitung des Behördenhandelns erheben wird.

Derweil stiftet das Landesamt für Verfassungsschutz weitere Verwirrung. Seinen Aussagen zufolge hätten nur 1.000 Personen an der Versammlung in der Südvorstadt teilgenommen. Während der Geheimdienst also weniger Menschen in der Südvorstadt gesehen hat als tatsächlich im Kessel waren, hat die Polizei konkret nachgezählt und erklärt, dass ,mindestens 2.000‘ Menschen vor Ort waren (Drucksache 7/16045).“

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