„70 Jahre Grundgesetz: Ein Grund zu feiern? Ein Grund zu kämpfen!“

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Herr Präsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

70 Jahre Grundgesetz und deren Geschichte können uns Vieles lehren: zuvörderst, dass wir alle in der Pflicht sind, eine Politik, die auf die systematische Zerstörung der Menschlichkeit hinausläuft – im Großen wie im Kleinen, nach außen wie im Inneren – nie wieder zuzulassen.

Deshalb müssen wir das Versprechen des Artikels 1 des Grundgesetzes jeden Tag aufs Neue einlösen. In einer Zeit, in der allein für die im Grundgesetz verankerte Würde eines jeden Menschen zu streiten, zu Shitstorms und Beschimpfungen führen

kann, muss der Satz 1 in Artikel 1 Grundgesetz mehr denn je ein Auftrag für die konkrete Gesellschaftsgestaltung sein und als solche verstanden werden.

Da ist weiter die Lehre, ein Grundgesetz, eine gute Verfassung zu haben, der eine Anspruch, sich deren Inhalt und deren Geist anzueignen, in der Gesellschaft

wachzuhalten, der andere, ein in keiner Weise geringerer Anspruch. Da ist zum Dritten die Lehre, dass der Kampf gegen jede Reinkarnation des Nationalsozialismus – auch ein Menschenleben nach dem Zeitpunkt, da dies mit der Befreiung und zuerst der Deutschen durch die Streitkräfte der Anti-Hitler-Koalition endete – nichts, aber auch gar nichts an Aktualität eingebüßt hat.

Dass und in welchem Format am 1. Mai in Plauen Rechtsextreme marschierten, mit welchen Losungen die Jugendorganisation der NPD für den 1. Juni 2019 zu einem „Tag der Deutschen Zukunft“ bundesweit nach Chemnitz mobilisiert und nicht zuletzt mit welchen, ungeheuer frontalen, menschenverachtenden Losungen für die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen kandidierende Parteien, wie etwa der Dritte Weg, Wahlkampf betreiben, das Schild an der Laterne: „Reserviert für Volksverräter“, das nach Richterspruch hängen bleiben darf, beweist, dass der Quell, aus dem das, was die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit diesem unwiederholbar machen wollten, entsprang, durchaus noch fruchtbar ist.

Welches Gedankengut dieser Quell jeden Tag neu gebiert, haben wir gerade auch von Ihnen gehört, Frau Wilke! Da ist ebenso die Tatsache, dass die Republik und das Grundgesetz aktuell auch dadurch auf eine Bewährungsprobe gestellt werden, dass der Neoliberalismus und um sich greifende Auswüchse eines Turbokapitalismus den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft und ihren verfassungsmäßigen Grundkonsens gefährden. Der Neoliberalismus will eine andere Demokratie als das Grundgesetz, da beißt die Maus keinen Faden ab. Er unterwirft Demokratie und die Menschenrechte seiner eigenen Verwertungslogik und führt in der Konsequenz zur Störung der sozialen Demokratie.

Den Diskurs zu führen mit dem gesamten Instrumentarium, das das Grundgesetz wohlweislich auch im Interesse der Gewährleistung dieses inneren Zusammenhalts des Gemeinwesens vorhält, ist nicht nur legitim, sondern höchst notwendig und schließt das Recht ein, über das Wechselverhältnis zwischen Gewährleistung der Eigentumsgarantie auf der einen Seite und der Dienstbarkeit des Eigentums in essenziellen Fragen der Sicherung des Gemeinwohls auf der anderen Seite nachzudenken.

Es war eben kein unüberlegter Ausrutscher oder zu behebender Geburtsfehler des Grundgesetzes, zur Einhegung des Kapitalismus in bestimmten Konstellationen sowohl die Möglichkeit der Enteignung zugunsten der Allgemeinheit zuzulassen, als auch Grund und Boden, Naturschätze und bestimmte Produktionsmittel in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Dass das bei diesen oder jenen Wirtschaftsliberalen oder Traditionskonservativen zu Schnappatmung führt, ist hinzunehmen.

Schließlich ist es müßig, in den heutigen Zeiten des 70. Jahrestages des Grundgesetzes darüber nachzudenken, ob es tatsächlich vor 30 Jahren eine vertane Chance war, im Prozess der Wiederherstellung der deutschen Einheit auf der Grundlage des Artikels 146 Grundgesetz selbiges gemeinsam zu überarbeiten und neu zu justieren. Die Möglichkeit, die Erfahrungen der Menschen aus der alten Bundesrepublik und der jungen Demokratie im Osten – runde Tische, Bürgerbewegungen etc. – aufzunehmen, hatte natürlich ihren Reiz. Es ist auch nicht hilfreich, der Hypothese zu folgen, dass das insbesondere im Osten der Republik auftretende Problem, demokratische Errungenschaften zunehmend geringzuschätzen und Demokratie verachtenden Politikmodellen bzw. deren Trägern nachzulaufen, geringer wäre, wenn die Ostdeutschen seinerzeit die Möglichkeit gehabt hätten, verfassungsmäßige Grundlagen ihres Zusammenlebens aktiv mitzugestalten.

Was aber in jedem Fall stimmt, ist, dass angesichts der sich verstärkt politisch formierenden rechtspopulistischen und rechtsnationalen Kräfte die wirksamste Ehrung des 70. Geburtstages des Grundgesetzes wäre und sein muss, wieder wesentlich mehr für das Einüben des Grundgesetzes im Sinngehalt und im Anwendungsalltag zu investieren. Die Verantwortung dafür liegt – nimmt man den Freistaat Sachsen – nicht zuletzt und primär in diesem Hohen Hause.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Weiterer Redebeitrag:

Herr Präsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen!

Kollege Modschiedler, Sie haben im ersten Beitrag damit eingeleitet, dass wir in diesem Jahr mit drei Jubiläen befasst sind, darunter der 30. Jahrestag der friedlichen Revolution, der Wende, des Mauerfalls, wie auch immer man das apostrophieren will. Das müssen Sie aber in den Gedanken einschließen, wie die Ost- und Westdeutschen teilweise unterschiedlich zum Grundgesetz, zu den Lehren des Grundgesetzes, zur Idee und zum Umgang mit dem Grundgesetz gekommen sind. Ich habe vorhin nicht gesagt, dass es ein Fehler war, es ein nachweislicher Verlust war, das Grundgesetz 1990, 1991, 1992 – eine Forderung des Runden Tisches aus der Bürgerbewegung heraus – Artikel 146 zu revidieren.

Darüber lässt sich trefflich streiten. Wir waren der Auffassung, dass das Grundgesetz selbst über Artikel 146 gesagt hat, dass sich dann, wenn sich die Deutschen wiedervereinigen, gemeinsam eine neue Verfassung gegeben werden soll. Das sagt das Grundgesetz selbst. Deshalb war der Gedanke nicht nur legitim, er hat sich sogar aus der Anlage des Grundgesetzes aufgedrängt.

(Beifall bei den LINKEN)

Es ist alles andere als – sage ich jetzt einmal auch zu diesem 70. Jahrestag – verfehlt, daran zu erinnern, dass es dieses oder jenes Problem im Umgang mit den Werten des Grundgesetzes, jedenfalls in diesem Teil Deutschlands, im Osten, vielleicht nicht in dem Maße gebe, wenn wir damals mehr Gelegenheit gehabt hätten, durch die aktive Beteiligung, die aktive Teilhabe, die aktive Befassung der Bürgerinnen und Bürger hier über das gesamte Gedankengut des Grundgesetzes, aber auch die Erfahrungen, die sich aus Übernahmewerten aus der DDR oder aus der Zeit der Wende, aus der friedlichen Revolution ergeben, zu debattieren. Das hätte uns diese oder jene Verwerfung, auch diese oder jene schlimme Entwicklung, die wir gerade in dieser Zeit besonders prägnant haben, erspart. Das ist unsere Auffassung.

Aber das ist, wie man so schön sagt, nicht der Punkt. Wir haben seit 30 Jahren auch in diesem Teil Deutschlands, in diesem gemeinsamen Deutschland, das Grundgesetz. Mit den Werten dieses Grundgesetzes kann ich als LINKER, kann ich als Sozialist sehr gut umgehen. Dieses Grundgesetz gehört allen. Das gehört auch denjenigen, die meinen, dass diese Ordnung durchaus nicht die letzte Antwort der Geschichte im Kapitalismus sein muss.

Aber was eindeutig für mich ist: Ich kann mich auf diesem Grundgesetz immer vereidigen lassen. Ich kann auf diesem Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung auch als Sozialist agieren, weil ich eines nicht will: dass jemals wieder eine Gesellschaftsordnung kommt, die hinter diesen Wertekanon zurückgeht, der im Grundgesetz angelegt ist,

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Geert Mackenroth, CDU)

dieser Wertekanon, der daraus resultiert, dass die wenigen Mütter und die Väter des Grundgesetzes gesagt haben, dass dieser bis zur Raserei getriebene Nationalismus, der zu dem schlimmsten Verbrechen an der Menschlichkeit geführt hat, das es jemals gab, sich nie wiederholen darf, die deshalb gesagt haben, die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Das war die direkte Antwort der Menschen, die diese Zeit erlebt haben. Das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen. Wenigstens da müssen wir uns quer über die demokratischen Fraktionen in diesem Hause einig sein.

(Beifall bei den LINKEN)

Dass in diesem Grundgesetz die Menschenrechtsidee und die Verfassungsidee ineinandergeflossen sind, ist ein Wert für sich. Genau der muss bewahrt bleiben. An die Staatsgewalt als Verpflichtungsadressat ergeht das kategorische Verbot, durch das Grundgesetz die Würde des Menschen jemals anzutasten. Das gilt 70 Jahre danach noch genauso.

(Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.)

Das wird aber heute getan. Es wird die Würde des Menschen angetastet. Es wird wieder Rassismus betrieben. Es wird Antisemitismus betrieben, und es wird in einer Art und Weise in einen Sprachgebrauch zurückgefallen, der aus dem Dritten Reich kommt, dass es mir teilweise Schauer über den Rücken jagt und ich sage\'Muss es denn nur eine Generation halten, dass man die Lehre aus so etwas zieht?

Präsident Dr. Matthias Rößler: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Klaus Bartl, DIE LINKE: Gerne.

Präsident Dr. Matthias Rößler: Bitte, Herr Wippel

[…]

(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da haben Sie jetzt so eine lange Zeit gebraucht, um so eine Frage zu stellen!)

Klaus Bartl, DIE LINKE: Es ist nie in Ordnung, wenn man Straftaten begeht. Was wollen Sie denn von mir hören?

(Unruhe)

Das ist weiß Gott nicht die Ebene, auf der wir heute debattieren sollten, Herr Wippel, ob im Rahmen des Wahlkampfes Plakate beschädigt werden. In meinem Wahlkreis hängt von meinen Personenplakaten so gut wie nichts mehr, jedenfalls in zwei Ortsteilen.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Was soll ich dazu sagen? Mein Problem ist: Artikel 15 oder Artikel 14 haben eine ganz andere Wertigkeit. Das habe ich vorhin auch gesagt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten neben der Frage Friedenspflicht, Friedenserhalt, Verhinderung jeder neuen Spielart von Faschismus vor allem einen inneren Zusammenhalt der Gesellschaft haben. Sie wollten, dass es bei allen Entwicklungen des Kapitalismus, bei allen Entwicklungen, bei allen Möglichkeiten, Perspektiven, die die Gesellschaftsordnung hergibt, niemals aus dem Ruder läuft, dass Eigentum nur noch egoistisch und kapitalmäßig verwertet wird.

(Beifall bei den LINKEN)

Sie wollten – und genau das ist die Botschaft, nicht das Plakat von Ihnen oder von uns oder von mir oder von jenem -, dass es eine Möglichkeit gibt, Kapitalismus, wenn er zum Turbokapitalismus, zum Neoliberalismus wird, einzuhegen, auch mit Formen der Gemeinwirtschaft, auch mit Formen, zu sagen: Da geht die Sozialpflichtigkeit des Eigentums dem individuellen Interesse des Eigentümers vor. Dort darf gegen Entschädigung – das wissen wir alle gemeinsam – enteignet werden.

Das war jetzt das Ende der Antwort, Herr Präsident.

Präsident Dr. Matthias Rößler: Genau. Jetzt machen wir weiter in der Redezeit.

Klaus Bartl, DIE LINKE: Jetzt machen wir weiter in der Redezeit. Ich kann mich im Weiteren kurzfassen.

(Heiterkeit)

Gut, das war die Antwort auf eine Frage. –

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir, die LINKEN, zugegebenermaßen Startschwierigkeiten mit dem Grundgesetz hatten – - Wenn ich daran erinnern darf: Der damalige KPD-Vorsitzende Max Reimann hat 1949 im Parlamentarischen Rat für die KPD dagegen votiert. Aber er hat damals schon gesagt: Und wir werden die Letzten sein, die diese Verfassung verteidigen. Dass wir in einer Situation sind, in der sich DIE LINKE gut überlegt hat, Kollege Modschiedler – das nehmen Sie mir auch bestimmt ab -,

Präsident Dr. Matthias Rößler: Aber jetzt ist die Redezeit zu Ende, Kollege Bartl.

Klaus Bartl, DIE LINKE: – dass wir diese Debatte aufrufen,

(Martin Modschiedler, CDU: Sie waren schneller. Sonst hätten wir das gemacht!)

war ein Ausdruck dessen, dass wir Respekt vor dem Grundgesetz haben und gemeinsam in der Verantwortung sind, es zu verteidigen.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

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