„Handlungsstrategie zur Stärkung der Rechte der Sorbinnen und Sorben vor-legen - Chance für die Entwicklung der Lausitz als Kompetenzregion für europäische Minderheitenpolitik im Strukturwandelprozess nutzen!“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
mit dem Antrag für einer Handlungsstrategie zur Stärkung der Rechte der Sorbinnen und Sorben wollen wir, gerade auch unter den aktuellen Herausforderungen des Strukturwandels, mit gebotenem Nachdruck auf offene bzw. unzureichend geklärte Fragen bezüglich der Minderheitenpolitik in Sachsen eingehen.
Wir haben dabei bewusst darauf verzichtet, konkrete Lösungsansätze vorzuformulieren, denn wir wollen fraktionsübergreifend zum Nachdenken anregen. Die brüske Ablehnung unseres Antrages durch die Staatsregierung hat uns daher doch irritiert, zumal wir mit unserem Impuls zum Nachdenken über die Perspektiven des sorbischen Volkes gerade auch einer Position des Ministerpräsidenten gefolgt sind. Ministerpräsident Kretschmer hatte im Sachsengespräch vom 4. Juli 2018 in Bautzen erklärt, dass er zwar nicht glaube, “dass die Staatregierung eine Novelle des Sorbengesetzes noch in dieser Legislatur anfassen werde, aber dass man sich schon jetzt Gedanken machen könne, was geändert werden müsse.“ Und genau dazu wollen wir mit unserem Antrag anregen.
Schauen wir dazu zunächst nach Brandenburg:
1. Während in den vergangenen fünf Jahren das Sorben/Wenden-Gesetz in Brandenburg zweimal substanziell novelliert wurde, ist in Sachsen bereits das bloße Nachdenken über etwaigen Reformbedarf unerwünscht.
2. Während in Brandenburg über die Ergebnisse einer Evaluierung des dortigen sorbischen Schulwesens diskutiert wird, lehnen die Verantwortlichen in Sachsen bereits die Durchführung einer solchen Evaluierung ab, obwohl sorbische Eltern, Kinder und Lehrer hierzulande über gleiche Probleme berichten.
3. Während in Brandenburg bereits die Vorbereitung der zweiten Direktwahl des dortigen Sorbenrates läuft, wird in Sachsen auch die nächste Wahl des hiesigen Sorbenrates nur fremdbestimmt durch den Sächsischen Landtag erfolgen.
4. Während es in Brandenburg bereits gelingt, polnische Interessenten für die Lehrertätigkeit im sorbischen Bildungswesen zu gewinnen, endete die sächsische Anwerbung tschechischer Pädagogen mit einem Fiasko.
5. In Brandenburg hat die Domowina das Verbandsklagerecht. In Sachsen nicht. Rechte, die man aber nicht einklagen kann, bleiben am Ende nur auf dem Papier stehen und werden nicht realisiert.
Weitere Handlungsimpulse vermitteln auch aktuelle Entwicklungen in der Lausitz, z.B. der „Serbski Sejm“: Die Staatregierung hat sich dazu bisher nicht klar geäußert sondern erklärt, dass dies eine Entscheidung der Sorben selbst sein müsse. Diese haben nun entschieden, der Serbski Sejm ist gewählt und auf der Domowina-Hauptversammlung sind bestehende Konfliktpunkte entschärft und die jeweiligen Aufgabenfelder klar definiert worden. Bloßes Zusehen seitens der Staatsregierung ist also keine professionelle Option mehr.
Schließlich der Strukturwandel in der Lausitz:
Hier dürfen die Projekte zur Revitalisierung der sorbischen Sprache und Kultur nicht einer Konzentration auf vermeintlich harte Standortfaktoren zum Opfer fallen. Da hat sich die Staatsregierung in letzter Zeit erfreulich aktiv gezeigt. Den sächsischen Mitmachfonds zum Themenbereich „Lausitz -lebendige Zweisprachigkeit" möchte ich ausdrücklich positiv erwähnen. Es muss aber jetzt dringend zum Grundsatz für die weiteren Verhandlungen werden, dass die Wiedergutmachung bergbaubedingter Zerstörung sorbischer Sprach- und Kulturräume zu einem wesentlichen Bestandteil des Strukturwandels in der Lausitz wird.
Erfreut haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Staatsregierung nach Einreichung unseres Antrages ihren 2. Maßnahmenplan zur „Ermutigung und zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache“ verabschiedet hat. Auch das Versprechen eines festen Sitzes für die Sorben im MDR-Rundfunkrat und die Einrichtung einer sorbischen Sprachschule für Erwachsene nehmen wir mit Freude zur Kenntnis, aber damit ist unser Antrag noch lange nicht erschöpft, denn er geht weit über diese Punkte hinaus.
Bezüglich des im Ausschuss vorgetragenen Zeit-Arguments, möchte ich darauf verweisen, dass wir gegenwärtig nicht zuletzt auf Veranlassung der Staatregierung eine Vielzahl von Gesetzen in großer Eile durch den Landtag bringen. Dazu haben wir einen zusätzlichen Plenartag eingeführt und heute außerdem eine Stunde früher unsere Beratung begonnen. Aber für Überlegungen zur Stärkung der Rechte der Sorben ist die Zeit zu kurz? Das verstehe wer will.
Auch der Verweis auf die ablehnende Haltung des Sorbenrates zu einzelnen Punkten unseres Antrages muss in einer ganz speziellen Form hinterfragt werden. Der Rat für Sorbische Angelegenheiten hat die Aufgabe den Landtag und die Staatsregierung zu beraten. Jedoch: Vier von fünf Ratsmitgliedern gehören nunmehr der CDU an. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU: Man kann natürlich – zum Beispiel früh morgens beim Zähneputzen – sein Spiegelbild zu seinem Berater ernennen, das ist schön und vereinfacht so manches, aber in der Politik sollte man dies unterlassen, denn es führt langfristig zu keinen produktiven Ergebnissen und diskreditiert das Beratungsorgan in seiner grundsätzlichen Funktion am Ende selbst. Auch aus diesem Grund ist die Forderung nach einer Direktwahl des Sächsischen Sorbenrates durch die Sorbinnen und Sorben selbst mehr als berechtigt.
Meine Damen und Herren!
Verschiedene Herrschaftssysteme, die nichts mit Demokratie und nichts mit den Sorben am Hut hatten, haben über die Jahrhunderte massiv versucht, die sorbische Sprache und Kultur auszumerzen. Lassen wir es gemeinsam nicht zu, dass dies ausgerechnet in einem demokratischen Rechtsstaat eintritt.
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