„Gesetz zur Verbesserung der Beteiligung der Bevölkerung an der Planung und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Freistaat Sachsen (Sächsisches ÖPNV-Beteiligungsgesetz – SächsÖPNVBetG)“
Auszug aus dem Stenografenprotokoll
Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!
Wer mit Bus und Bahn fahren will oder muss, erwartet zu Recht dreierlei Dinge -nämlich Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und bezahlbare Preise. Denn Mobilität ist ein Grundbedürfnis und in unseren Augen auch ein Grundrecht. Deswegen muss der öffentliche Personennahverkehr funktionieren, und zwar überall in Sachsen.
(Beifall bei den LINKEN)
Diese Erwartungen erfüllen auch die Zweckverbände oder wollen sie erfüllen; dafür gibt es sie mit ihren Geschäftsführern. Natürlich gibt es diese Erwartungen auch an den Freistaat; deswegen reden wir hier sehr oft über das Thema ÖPNV sowie andere Verkehrsarten. Das reicht uns aber nicht als Linksfraktion. Uns fehlt die Mitsprache der Fahrgäste. Daher wollen wir mit unserem Gesetzentwurf dazu beitragen, dass diese Erfahrungen der Fahrgäste zu einer Verbesserung beitragen können. Deswegen sagen wir: Wir will, soll mitreden und sich beteiligen dürfen – und zwar nicht nur über Beschwerden, sondern schon im Vorfeld von Planungen und bevor entsprechende Vorhaben beschlossen sind. An sehr vielen ÖPNV-Angelegenheiten gibt es ein sehr hohes öffentliches Interesse, wie beispielsweise aktuell an einem 365-Euro-Ticket, das die Linksfraktion in Leipzig momentan mit der SPD als Prüfauftrag beschlossen hat. Hier in Dresden hat es die Linksfraktion zusammen mit der CDU beschlossen.
(Alexander Dierks, CDU: Ein besonders untaugliches Mittel!)
Sie sehen also: Es ist ein sehr breites Spektrum, das sich zum Thema Ticketpreise bilden kann. Sie sehen auch, dass es hier einen hohen Veränderungsbedarf gibt und eine sehr intensive öffentliche Debatte stattfindet. Das gibt es auch bei anderen Punkten, wo ein öffentliches Interesse vorhanden ist, beispielsweise wie, wo und wann ein Bus oder ein Zug fahren soll, worin investiert werden soll, welche Taktzeiten und Anschlüsse es geben soll oder wie der Service aussehen soll. Wie sieht es mit den Themen Umweltverträglichkeit, Lärm- und Schadstoffemissionen aus? Wie wird die Barrierefreiheit umgesetzt? Wie hoch sollen die Fahrpreise sein?
All das sind Themen, die die Menschen und insbesondere die Fahrgäste beschäftigen. Diese Themen sind auch für den ÖPNV entscheidend. Dort braucht es mehr Debatte und mehr Mitsprache. Genau das wollen wir, und deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Denn es wird höchste Zeit, dass die Fahrgastverbände mehr Mitsprache erhalten, meine Damen und Herren!
(Beifall bei den LINKEN)
Zitat: „Der Fahrgast ist nahezu rechtlos. Er muss auch für schlechte Leistungen den vollen Preis bezahlen." Das habe nicht ich gesagt, sondern dieses Zitat stammt vom Fahrgastverband Pro Bahn e. V, und zwar aus dem Jahr 2003 aus einer Debatte des Deutschen Bundestages im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Ein Jahr später hat der Bundestag dann erstmals auch Fahrgastrechte im Fernverkehr beschlossen einschließlich Entschädigungen bei Verspätungen, Informationspflichten oder die Übernahme von Hotelübernachtungen, wenn die Weiterfahrt nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Jahr 2009 hat der Bundestag dann auch ein Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz geschaffen, das diese Ansprüche noch weiter konkretisiert und höhere Entschädigungen ermöglicht hat. Aber all das ist nur im Fernverkehr möglich – also im bundesweiten und europaweiten Verkehr-, jedoch nicht für den Nahverkehr in Bus und Bahn. Dafür gibt es noch keine gesetzlichen Grundlagen und damit keine Rechte für die Fahrgäste. Genau das soll dieses Gesetz hier schaffen.
Wir wollen auch eine Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die sogenannte SÖP, die es bundesweit überall gibt, schaffen und eingliedern, in allen Bundesländern gibt es eine solche Schlichtungsstelle, nur hier in Sachsen gibt es sie bei den Verkehrsunternehmen nicht – außer im Verkehrsverbund Mitteldeutschland, in dem auch Thüringen und Sachsen-Anhalt vertreten sind. Diese Schlichtungsstelle prüft mit Juristen bestimmte Beschwerden, die Fahrgäste haben, und versucht, mit den betreffenden Verkehrsunternehmen eine außergerichtliche Schlichtung zu erreichen, also neutral und unabhängig zu sein. Das ist auch für alle Kunden kostenfrei. Genau diese Schlichtungsstelle wollen wir auch hier in Sachsen haben, denn wir finden es ungeheuerlich, dass es eine solche Einrichtung hierzulande nicht gibt, dass sich Fahrgäste nicht an eine solche Schlichtungsstelle wenden können, wenn sie Probleme mit einem Verkehrsunternehmen haben.
Außerdem möchten wir, dass die Fahrgastverbände überhaupt erst geschaffen werden. Es ist nämlich so, dass es nicht in jeder Stadt, in der es ein Verkehrsunternehmen gibt, auch einen Fahrgastverband gibt. Da es in Leipzig einen Fahrgastverband gibt, an den ich mich auch privat schon einmal gewandt habe, dachte ich anfangs, dass ein solcher Verband auch in jeder anderen Stadt existiert. Doch das ist leider nicht der Fall: Es gibt gerade einmal vier lokale Fahrgastverbände in Sachsen – nämlich in Leipzig, in Dresden, in Chemnitz und in Zwickau, und das war es schon. Das ist doch ein Armutszeugnis für den Freistaat! Das wollen wir ändern.
Die Verkehrsverbände und Fahrgastverbände, die es bisher gibt, sind bislang auch nur von den Verkehrsunternehmen selbst bestellt. Ich sehe es als ein weiteres Problem, dass die Verkehrsunternehmen die Tagesordnungen festlegen, die Sitzungen leiten und auch bestimmen, was überhaupt besprochen wird. Die Fahrgastverbände, die derzeit existieren, können also überhaupt nicht frei und unabhängig agieren. Deswegen möchte ich aus der öffentlichen Anhörung zu unserem Gesetzentwurf die Fahrgastvertreterin der LVB, Frau Noll, zitieren: „Das Themenspektrum im Fahrgastbeirat ist sehr vielfältig. Wir stehen nicht nur bei einem Punkt fest, sondern es geht um viele Punkte, wie beispielsweise den Ausbau des Elektrobus-Netzes, den Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen oder die Tarifgestaltung. Man erhält über sehr viele Jahre einen sehr facettenreichen Einblick in das Unternehmen."
Nun könnte man sagen: So weit, so gut. So funktioniert das ja auch ganz gut. Wenn man aber genauer hinhört, erfährt man: „Die Philosophie des Unternehmens bestimmt die Handhabe der Beteiligung. Man muss zurzeit leider sagen, dass das Wirken der Fahrgastbeiräte jeweils stark von den vorhandenen Motivationen des Unternehmens abhängt. Die Bedürfnisse der Kunden aufzugreifen, ihnen Raum zu geben und dadurch den ÖPNV attraktiver zu machen, bestimmt das Unternehmen. Das mag sehr befremdlich klingen, aber wir sind auf die Bereitschaft der LVG angewiesen. Wenn diese nicht vorhanden ist, ist unsere Möglichkeit, die Aufgabe effektiv wahrzunehmen, langfristig nicht möglich." Wenn man ganz konkret nachfragt, dann sagt sie sogar: „Es ist zurzeit so, dass Einwendungen zwar immer möglich sind, aber in einem Stadium, in dem der Entwurf bereits erstellt ist oder eine Entscheidung schlimmstenfalls schon getroffen ist oder das Vorhaben bereits entschieden ist. Je weiter der Entscheidungsprozess bereits vorangeschritten ist, desto weniger Einflussmöglichkeiten ergeben sich. Das Potenzial des Fahrgastbeirates wird dabei nicht ausgeschöpft. Es besteht die Gefahr einer sogenannten Alibi-Funktion. Dies führt nur zur Resignation und bei einzelnen Mitgliedern auch zu Frust."
Frau Noll ist eine junge Frau aus Leipzig, die sich freiwillig bereiterklärt hat, im Fahrgastbeirat mitzuwirken. Sie bekommt dafür kein Geld. Ihre einzige Motivation ist, den Service und die Attraktivität des ÖPNV zu verbessern. Das Ergebnis ihres Engagements am Ende ist – Zitat aus dem Ausschuss -: „Rechte haben wir de facto keine. Wir haben eine Aufgabe, eine Funktion bekommen, aber keine Rechte, auf die wir uns berufen können. Angesprochene Probleme und Lösungsvorschläge werden in den Sitzungen von anwesenden Mitarbeitern kaum aufgenommen. Stellungnahmen wiederum können lediglich über die LVB und nicht selbstständig an die Öffentlichkeit getragen werden." All das sind Probleme, die wir angehen und die wir ändern wollen. Wir wollen den Fahrgastverbänden, die es gibt, eine eigene Stimme geben, und wir wollen vor allem die Möglichkeit schaffen, dass sich Fahrgastverbände auch in anderen Städten treffen können, dass es sie also nicht nur in Leipzig, Dresden, Chemnitz und Zwickau gibt – dort läuft es so -, sondern überall. Das wollen wir dringend.
Zunächst noch einige Einzelheiten zum Gesetzentwurf: In den §§ 1 bis 4 werden die öffentlichen Informationen und Beteiligungen an den Planungen, Organisationen und Ausgestaltungen gesetzlich normiert. In den §§ 5 bis 9 werden die Beteiligungsverfahren, wie wir sie uns vorstellen im ÖPNV, auf kommunaler Ebene dargestellt. Wir wollen die Verbesserung durch die Regelungen von kommunalen Beteiligungskonzepten. Wir wollen kommunale Fahrgastbeiräte sowie kommunale Beteiligungsmanagerinnen und -manager. Was bedeutet das bei Fahrgastbeiräten? Hier gibt es in Sachsen nur sehr wenige, wie schon ausgeführt, und deren Rechte sind auch nicht klar geregelt. Genau das wollen wir ändern, sodass sich Beiräte bilden können, in denen Fahrgäste ihre Interessen gegenüber der Verwaltung und den Verkehrsunternehmen unabhängig vertreten. Diese Beiräte sollen das Recht erhalten, Anfragen zu stellen, Stellungnahmen und Hinweise abzugeben, die zu berücksichtigen und möglichst auch umzusetzen sind. Sie sollen beispielsweise auch Sprechstunden anbieten können oder sich mit den Zweckverbänden direkt besprechen.
Zum Thema kommunale Beteiligungsmanagerinnen und -manager: Dazu ist zu sagen, dass diese Beteiligung natürlich organisiert werden muss. Die Fahrgastverbände müssen organisiert werden, sofern sie nicht den Verkehrsunternehmen angegliedert sind. Dafür wollen wir die Landkreise beauftragen, hauptamtliche Stellen zu schaffen, die wiederum vom Land finanziert werden. Wir setzen dadurch auch Informationen zu Beteiligungsrechten durch, sorgen dafür, dass es verschiedene Beteiligungsformen gibt, in denen Konzepte auch verwirklicht werden können. Das soll landesweit möglich sein, und das ist die Grundlage dafür.
In den §§10 bis 14 wollen wir mit der Schaffung des Landesnahverkehrsbeirates sowie des Sächsischen ÖPNV-Beauftragten erstmals die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zur Gewährleistung der Informationen auf Landesebene schaffen.
Also, wir wollen einen Landesnahverkehrsbeirat, wie es ihn auch in anderen Bundesländern schon gibt. Die Regierung soll deren Voten mit berücksichtigen müssen und mit am Tisch sitzen. Die kommunalen Fahrgastbeiräte sitzen dort auch mit am Tisch, genauso wie die Beteiligungsmanagerinnen und -manager, die Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderung sowie Vereine und Verbände.
Als Letztes: Wir wollen auch einen sächsischen ÖPNV-Beauftragten. Der Landtag wählt einen Beauftragten oder eine Beauftragte für den ÖPNV und er oder sie handelt unabhängig und vertritt die Interessen der Fahrgäste gegenüber der Regierung. Sie oder er beteiligt sich an den parlamentarischen Debatten, geht Bitten und Beschwerden nach und kann damit auch das Thema ÖPNV in einem wirklich hohen Maß bereichern.
Genau das ist unser Vorschlag, und genau dieser führt zu mehr Mitsprache im ÖPNV, zu mehr Rechten oder überhaupt Rechten; denn diese gibt es bisher nicht. Deswegen bitten wir hier dringend um Zustimmung, und ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
(Beifall bei den LINKEN)
Weitere Rede:
Marco Böhme, DIE LINKE: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist doch logisch: Wenn man die Beteiligung von ÖPNV verbessern möchte und diesbezüglich den Unternehmen etwas Macht nimmt und diese den Fahrgästen gibt, dass dann die Unternehmen etwas dagegen haben. Deswegen ist die Anhörung auch so gelaufen, wie sie gelaufen ist. Die Unternehmen haben natürlich ein Problem damit —
(Andreas Nowak, CDU: Nee, die müssen es organisieren! Die sind an der Realität gemessen und nicht an „Wünsch dir was!")
- Aber natürlich, die sind doch dafür da. Das sind hoch bezahlte Manager, die auch die Fähigkeit haben müssen, Leute zu beteiligen und eine Beteiligungsstruktur zu schaffen. Das wollen wir gesetzlich regeln.
(Andreas Nowak, CDU: 23 Hauptamtliche landesweit, und dabei bleibt es nicht! Hören Sie doch auf!)
Natürlich ist das richtig, kompliziert und es kostet auch Geld. Aber wir reden hier, Gott sei Dank, über ein paar Stellen bei einem Zweimilliardenvolumen,
(Andreas Nowak, CDU: Ja und nicht ein Kilometer entsteht mehr dadurch!)
was der ÖPNV im Jahr kostet, und Sie regen sich darüber auf, dass wir ein paar Beteiligungsmanager einstellen lassen wollen, die das Land finanziert.
(Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU – Weitere Zurufe von der CDU)
Das ist doch in dieser Debatte überhaupt nicht relevant.
(Beifall bei den LINKEN)
Herr Nowak, Sie sagten, dass der ÖPNV eine freiwillige Aufgabe der Kommunen sei und man sie deswegen nicht zwingen könne, Beteiligung umzusetzen.
(Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU)
- Doch, das kann man! Wir sind der Gesetzgeber. Wir können ein Gesetz schaffen, mit dem die kommunalen Vertretungen – oder Landkreise in dem Fall, was wir ja wollen – eine Beteiligung ermöglichen und dass es dafür einen Beteiligungsmanager gibt. Das können wir mit einem Gesetz schaffen.
(Andreas Nowak, CDU: Dann lesen Sie doch mal die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände! Dann stellen Sie fest, dass es nicht geht!)
Zu dem generellen Problem, dass der ÖPNV in Sachsen nur eine Pflichtaufgabe ist, haben wir morgen einen Antrag auf der Tagesordnung.
(Andreas Nowak, CDU: Wünsch dir was, Teil 2!)
Wir wollen, dass der ÖPNV zu einer Pflichtaufgabe wird mit klaren Kriterien, mit klaren Regelungen, dass Angebote, Taktzeiten und Barrierefreiheit geschaffen werden und dass das von den Kommunen nicht einfach so erfolgt nach dem Motto: Na ja, ich habe gerade Lust oder Geld. Es ist wichtig, dass dies geschaffen wird. Das gehört zur Daseinsvorsorge für die Bürger, und genau das erwarten die Menschen auch.
(Beifall bei den LINKEN)
Das Vorbild dafür ist die Schweiz.
Zu Frau Grimm möchte ich noch sagen: Sie tun ständig so, als ob Ihre Fraktion und Ihre Partei für Beteiligung wäre, was natürlich absurd ist. Sie haben weder beim Windenergiebeteiligungsgesetz noch bei dem beantragten Volksbegehren zugestimmt. Sie haben gestern nicht zugestimmt, als es um die Jugendmitbeteiligung ging, und Sie werden auch heute nicht zustimmen, wenn es um die Bürgerbeteiligung im ÖPNV geht. Sie sind eine Heuchlerinnenpartei, die mit Bürgerbeteiligung nichts am Hut hat. Sie sagten gerade selbst, dass wenn die Fahrgastbeiräte erst einmal geschaffen wären, also wenn unser Gesetz greifen würde, den Leuten noch nicht geholfen wäre, weil die Fahrgastverbände keine Rechte hätten.
Diesbezüglich müssen Sie unseren Gesetzentwurf auch bis zum Ende lesen, denn genau das schaffen wir mit dem Gesetz. Es ist so, dass, wenn die Fahrgastverbände gegründet sind, was ein Teil des Gesetzes ist, diese dann auch Rechte haben, Stellungnahmen abgeben können, eine eigene Öffentlichkeitsdarstellung haben, auch in der Öffentlichkeit kritisieren können und dass sie angehört werden. Wir hätten dann im Landtag einen ÖPNV-Beauftragten, der unabhängig, fraktionsunabhängig ist,
(Andreas Nowak, CDU: Das schafft keinen einzigen Kilometer mehr!)
ähnlich es der Ausländerbeauftragte ist, und seine Meinung zum ÖPNV abgeben kann; dass der Landesnahverkehrsbeirat überregionale Strecken mit uns gemeinsam besprechen kann und, wenn man so will, vielleicht auch eine dauerhafte Art der ÖPNV-Strategiekommission, die der Freistaat geschaffen hat, die aber, nachdem sie ihren Abschlussbericht geliefert hat, keine weitere Argumente an uns heranträgt.
Wir wollen mehr Beteiligung, wir wollen, dass es intensiver wird, und wir wollen, dass auch in Sachsen endlich eine Schlichtungsmöglichkeit für Menschen geschaffen wird, die nicht zu einem Gericht, sondern das außergerichtlich klären wollen. Dass das in Sachsen nicht möglich ist, ist ein Skandal, und dass Sie selbst das nicht wollen, ist sehr traurig.
(Beifall bei den LINKEN)
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