„Gesetz zur Umsetzung der Änderungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kommunalinvestitionsförderungsumsetzungsgesetz – KomInvFördUmG)“

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Frau Präsidentin!

Meine Damen und Herren!

Es geht also um das Kommunalinvestitionsförderungsumsetzungsgesetz – was für ein Wortungetüm; so etwas können sich auch tatsächlich nur CDU und SPD ausdenken.

(Mario Pecher, SPD: Das kann auch nur der Schollbach bringen!)

Wir haben in den letzten Minuten eine Menge Selbstlob aus der Koalition gehört und ich möchte diesem Selbstlob ein wenig die Realitäten in diesem Land entgegenstellen.

Wir wissen es ja – bei Ihnen scheint es noch nicht ganz angekommen zu sein -: Vielen Kommunen im Freistaat Sachsen stehen die finanziellen Probleme Oberkante Unterlippe. Nicht wenige Kommunen sind kaum oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten in der Lage, ihren Pflichtaufgaben nachzukommen, geschweige denn den Bereich der freiwilligen Aufgaben aktiv zu gestalten. Das zeigt der kürzlich erfolgte Hilferuf der erzgebirgischen Bürgermeister ebenso eindrucksvoll wie wesentliche Kennziffern. Ich will nur noch einmal auf die Verschuldung der Kommunen im Freistaat Sachsen verweisen.

Der Finanzminister hat sich kürzlich im Bereich der Schönfärberei ausgetobt. Deshalb noch einmal die Zahlen: Die Kernhaushalte machen 2,9 Milliarden Euro am Ende des Jahres 2016 aus. Wenn wir die Schatten- und Nebenhaushalte dazunehmen, kommen wir auf einen Schuldenstand von sage und schreibe 15,7 Milliarden Euro zum 31. Dezember 2017.

(Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU)

Erschreckend ist auch der Umstand, dass zu Beginn dieses Jahres, meine Damen und Herren, in Sachsen insgesamt 296 Gemeinden – ich wiederhole das: 296 Gemeinden – und drei Landkreise ohne beschlossenen Haushalt dastanden. Das entspricht einem Anteil von 70 % der Kommunen und 30 % der Landkreise. Für all diese Kommunen, meine Damen und Herren, bedeutet das die vorläufige Haushaltsführung. Neue Investitionen, etwa im Bereich der Straßen, der Kindergärten oder der Schulen, dürfen nicht begonnen werden.

Da sind wir auch schon beim ersten Problem dieses Gesetzes. Wenn Kommunen keinen beschlossenen Haushalt haben und deshalb neue Investitionsvorhaben in Schulen nicht beginnen dürfen, nützen ihnen natürlich die Fördermittel herzlich wenig. Das zweite Problem besteht darin, dass die Kommunen einen Eigenanteil aufbringen müssen, um in den Genuss dieser Fördermittel zu kommen, was für viele ein nicht ganz unerhebliches Problem darstellt.

Die dritte Schwierigkeit will ich auch benennen. Wir sprechen hier über knapp 196 Millionen Euro. Davon bekommen die Landkreise einerseits knapp 130 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und die kreisfreien Städte 66 Millionen Euro. Das muss man einmal zu dem tatsächlichen Finanzbedarf ins Verhältnis setzen, meine Damen und Herren. Dann erst wird deutlich, wie wirkungsvoll oder wirkungslos dieses Vorhaben ist. Betrachtet man nämlich den tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen im Bereich der Schulen, dann stellt man fest, dass das hier angepriesene Förderprogramm in Wahrheit nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.

Ein Beispiel: Allein die Landeshauptstadt Dresden benötigt in diesem Bereich rund 1 Milliarde Euro. Gemessen an den zu bewältigenden Aufgaben müssten den Kommunen also ganz andere Beträge zur Verfügung gestellt werden, um die Probleme anzupacken und zu lösen. Das ist der Punkt, meine Damen und Herren.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf ein letztes Thema zu sprechen kommen. Das Programm "Brücken in die Zukunft" wurde bereits in der Vergangenheit künstlich zu einem Schein riesengroß gerechnet, damit sich die CDU schön darin sonnen kann. Damit sollten Probleme gelöst werden, die wir ohne die verfehlte Politik dieser Partei nicht hätten.

(Zurufe von der CDU: Oh! – Unruhe)

Nun versuchen Sie, dieses Programm erneut ein wenig aufzupimpen, indem Sie die Gelder des Bundes mit dem Etikett "Brücken in die Zukunft" bekleben. Landläufig nennt man das Etikettenschwindel, meine Damen und Herren.

Aber ich sage Ihnen, die Menschen lassen sich von bunten Etiketten, von hübschen Schleifen und schönem Geschenkpapier nicht mehr beeindrucken. Sie schauen sich an, was in der Verpackung ist, und das ist in diesem Fall leider nicht allzuviel.

Deshalb noch einmal: Wenn wir die Probleme in diesem Land lösen wollen, müssen wir die Kommunen angemessen mit Geldern ausstatten. Sonst werden wir diese Probleme nicht in den Griff bekommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

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