„Gesetz zur Stärkung der Kommunen im ländlichen Raum“

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Herr Präsident!

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

29 Jahre, nachdem Zentralismus und Fünfjahrespläne in Ostdeutschland überwunden schienen, versucht die AfD das Rad der Geschichte wieder einmal zurückzudrehen.

(Zuruf des Abg. Andre Barth, AfD)

- Na klar, mit Ihrer Fraktion soll das sogar noch getoppt werden. Schauen Sie mal in Ihren Gesetzentwurf!

(Andre Barth, AfD: Fünfjahrespläne kommen wohl eher von Ihnen!)

Die AfD will zwölf Jahre staatliche Bevormundung mit einem Wust von Verwaltungsbürokratie bisher unbekannten Ausmaßes installieren mit ihrem Gesetzentwurf. Obendrauf will sie dann auch noch ein Beschäftigungsprogramm für die Sächsische Aufbaubank schaffen, die den ganzen Mist dann abwickeln soll. Das steht in Ihrem Gesetz.

Herr Michel hat sich in bewundernswerter Art und Weise inhaltlich so tief mit dem Thema auseinandergesetzt, dass ich mir einiges sparen kann; das wäre mir garantiert nicht so gelungen. Ich bewundere ihn da immer wieder, wie er ernst nimmt, was Sie da schreiben. Aber, ich kann Ihnen mal kurz unsere Eckpunkte sagen zum Gesetzentwurf, das geht dann wesentlich schneller.

Sie wollen also ein weiteres Sondervermögen und Sie wollen dafür sorgen, dass weiter wachsende Intransparenz zum Staatshaushalt erfolgt.

(Andre Barth, AfD: Überhaupt nicht!)

Sie nehmen aus dem Kernthema Staatshaushalt etwas raus und wollen es woanders hinschieben mit Ihrem Sondervermögen. Sie wollen die Schwächung des Haushaltsgesetzgebers, also dieses Gremiums, damit erreichen, weil das ja alles in einem Fonds geregelt wird. Sie schaffen – ich habe es schon gesagt – ein bürokratisches Verfahren zur Fördermittelbeantragung. Schauen Sie mal nach, wer da alles mitarbeiten soll, bis hin zum Sächsischen Städte- und Gemeindetag, der da mitreden soll, und die Sächsische Staatskanzlei.

Ich muss Ihnen sagen, wenn man sich einmal die konkret zu fördernden Bereiche anschaut, die Sie wollen – alles ist denkbar. Es ist immer alles Beliebigkeit. Sie haben gar keine Zielrichtung. Sie schreiben einfach nur rein, was sowieso alles gefördert wird, und das muss man reinschreiben.

Es bleibt eigentlich unklar, was die Maßnahmen dann erreichen wollen, was Sie damit machen wollen. Dann schreiben Sie auch noch frecherweise hinein – ich nehme da noch einmal ein Zitat, das Sie gebracht haben, als Sie es eingebracht haben, dass Sie ja den ländlichen Raum nach dem Landesplanungsgesetz von 2013 stärken wollen. Da haben Sie auch noch bei der Einbringungsrede – ich habe noch einmal geschaut – den Oberbürgermeister von Annaberg-Buchholz, Herrn Rolf Schmidt, zitiert, der geklagt hat, dass zu wenig Geld im ländlichen Raum da ist, was auch immer.

(Andre Barth, AfD: Den habe ich gar nicht zitiert!)

Den haben Sie hier zitiert im Tagesordnungspunkt 7, Erster Entwurf Gesetz zur Stärkung der Kommunen im ländlichen Raum.

(Zurufe von der AfD)

- Ich gebe Ihnen dann das Blatt, dann erinnern Sie sich wieder dran, da steht es nämlich drin.

Also, Landesplanungsgesetz von 2013, ich darf es Ihnen hier nicht bildlich zeigen.

Wissen Sie eigentlich, was ländlicher Raum ist? Annaberg-Buchholz ist es nämlich gar nicht. Und wenn ich nun mal zum Erzgebirgskreis komme, da kann ich Ihnen Städte nennen Aue, Grünhain, Beierfeld, Zwönitz, Auerbach, Thalheim usw. usf. Über die Hälfte im Erzgebirgskreis würden gar nichts von Ihrer Förderung erhalten, weil Sie ja nur den ländlichen Raum fördern wollen. Nun sagen Sie mir eigentlich mal, was Sie damit erreichen wollen? Genau die Leute, die sich im letzten Jahr beschwert haben, dass es anders sein soll, grenzen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf aus. In der Stellungnahme zum SSG haben Sie es ja faktisch auf den Punkt gebracht – ich zitiere: „Finanzkraftverschiebungen in dieser Größenordnung und Dauer müssen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein und daher näher begründet werden." Daran fehlt es bislang, aber Sie werden es ja dann begründen.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es den Gesetzentwurf gibt, ist eigentlich gut und keinesfalls schlimm. Gut ist der Vorschlag, weil er in entwaffnender Ehrlichkeit das Unvermögen der AfD aufzeigt – trotz jahrelanger Anwesenheit hier in diesem Hohen Hause -, auch nur ansatzweise verstanden zu haben, was eigentlich kommunale Selbstverwaltung ausmacht. Das ist aber auch nicht schlimm. Schlimm ist es deshalb nicht, weil der geschriebene Unsinn, den wir heute vor uns liegen haben, niemals den Weg durch dieses Parlament finden wird. Ich hätte ja nicht gedacht, dass es der AfD doch noch einmal gelingt, ihr eigenes Niveau noch weiter zu unterbieten, aber Irren ist ja menschlich.

Der Ansatz der Fraktion DIE LINKE ist ein anderer: Wir setzen auf die Kraft der kommunalen Selbstverwaltung und Stärkung der Eigenverantwortung. Wir wollen die kommunale Ebene mit der originären Finanzausstattung in den Städten und Gemeinden verbessern. Dazu werden wir im nächsten Doppelhaushalt unsere Vorschläge bringen – wir sind ja gerade in der Diskussion.

Es sind garantiert nicht Ihre Vorschläge und wir brauchen auch nicht diesen unausgegorenen Vorschlag von der AfD und keine Belehrung von rechts außen und lehnen diesen Antrag ab.

(Beifall bei den LINKEN)

Du hast Fragen
oder möchtest einfach reden?

Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Zum Kontaktformular

Oder schreibe uns auf unseren Social-Kanälen:

Schließen

KONTAKT

Fraktion Die Linke
im Sächsischen Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon 0351 4935800
E-Mail

Hier geht es zum Kontakt