„Gesetz zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das vorliegende Gesetz zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen datiert vom 18. August 2018. Er wurde am 21. Februar 2019 im Innenausschuss angehört und am 20. Juli 2019 abschließend im Innenausschuss beraten.
Das Gesetz will die Flächenneuinanspruchnahme für Verkehrs- und Siedlungsbau begrenzen und schließlich auf Null zurückfahren.
Johan Rockström, seit vergangenem Jahr Ko-Leiter des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, der vor allem als Resilienzforscher bekannt ist und zu den Belastungsgrenzen unserer Erde forscht, schreibt in seinem Werk „Bounding the Planetary Future: Why We Need a Great Transition“ im Jahr 2015, wir die Natur zum heutigen Zeitpunkt schon so stark zerstört haben, dass Vier von Neun Belastungsgrenzen der Erde bereits (zum Teil deutlich) überschritten sind. Das hat katastrophale Folgen.
Zum einen mit der Folge des Klimawandels durch zu viel Klimagase mit der Folge der deutlichen Erderwärmung und der Zunahme von Extremwetterereignissen. Zum zweiten mit der Folge des Artensterbens: Tiere- und Pflanzen verschwinden und Populationen gehen zurück bis hin zum Aussterben, die genetische Vielfalt geht verloren. Zum dritten mit der Folge der Überfrachtung mit zu viel Stickstoff und Phosphor, zu starker Luftverschmutzung und krankem Wald. Und zum vierten mit der Landnutzungsänderung: wertvolle Landflächen und Böden werden versiegelt oder übernutzt.
Dies ist der Kontext dieses Gesetzes.
Immer noch wird viel mehr Fläche neu versiegelt, als der Natur zurückgegeben. Jeden Tag kommen mehrere Hektar versiegelte Fläche neu hinzu. Die Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen werden kleiner und immer seltener. Der Nutzungsdruck auf die Freiflächen steigt. Darauf verweist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Jahr 2016 und beziffert den Flächenverbrauch in den Jahren 2007-2011 im Vierjahresdurchschnitt von knapp 9 Hektar pro Tag und in den Jahren 2011-2015 im Vierjahresdurchschnitt von knapp 10 Hektar pro Tag.
Die Politik der Staatsregierung hat also nicht dazu geführt, dass in Sachsen der Flächenfraß spürbar gesunken ist. Im Gegenteil: Wir sind vom halbwegs verträglichen Ziel von maximal 2 Hektar pro Tag um ein Vielfaches entfernt.
Durch TU Dresden in einer Studie des Lehrstuhls für Verkehrsökologie und durch beratende Äußerung des Sächsischen Rechnungshofs ist belegt, dass ins Sachsen immer noch Straßen überdimensioniert geplant und gebaut werden. Hier können der Freistaat und die Planungsbehörden gleich morgen umsteuern. Viele der gewünschten, eingebrachten und angemeldeten Projekte für den Strukturwandel haben einen sehr großen Flächenfußabdruck – genannt seien MiLau, Bahnstrecken, Ortsumfahrungen.
Die Frage ist, ob all das noch zeitgemäß ist, ob also zeitgemäß ist, dass wir bei sinkender Bevölkerung immer mehr versiegelte Fläche pro Einwohner in Sachsen haben. Zukünftige Konzepte sollten sowohl den CO2- als auch den Flächenverbrauchs-Check bestehen. Auch damit kann die Staatsregierung schon morgen beginnen. Also können die Politik bzw. die Staatsregierung schon ohne dieses Gesetz auch in ihrem ureigensten Bereichen kurzfristig umsteuern hin zu Flächenverbrauchsprüfung für Projekte, Vorhaben etc. der Staatsregierung. Weil Sie das aber eben nicht tun, deshalb ist der Gesetzentwurf geboten. Die Diskussion der öffentlichen Sachverständigenanhörung ist bereits hier in groben Zügen wiedergegeben worden.
Die Idee, ein hartes Ziel und der Vorschlag von Flächenzertifikaten wird überwiegend begrüßt. Allerdings ist der Zielkorridor zu kurz, das Null-Hektar-Ziel zu ambitioniert und das Zertifikatesystem unzureichend geregelt. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag werden die Kritikpunkte aus der Anhörung berücksichtigt und eingearbeitet.
In welche Richtung allerdings die Bevölkerungsstärke bei der Aufteilung des Mengenziels auf die Kommunen eingerechnet wird, ist offen. Es könnten dann z. B. prosperierende Kommunen mit hoher Bevölkerungszahl relativ gesehen mehr Flächenzertifikate erhalten, obwohl hier schon deutlich mehr Ballung von „Flächenfraß“ vorliegt.
Deshalb muss im weiteren Prozess und bei der Anpassung nach Beschlussfassung des Gesetzes darauf geachtet werden, dass weitere Nachhaltigkeits- und übergeordnete Ziele mitbedacht werden (Minderung Wegzug junger Leute, Mietpreisbremse, Klimaschutz, Biodiversität, Minderung des Land-Stadt-Gefälles).
Wir werden dem Änderungsantrag zustimmen und folglich auch dem Gesetzentwurf.
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