„Gesetz zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir beraten nach mehr als 17 Jahren das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes und alles was die Staatsregierung dazu vorlegt, ist eine „Nachzeichnung im Landesrecht“. Damit werden wir aber unserer Verantwortung als Legislative nicht gerecht. Wir stehen in der Verantwortung mit unseren Mitteln zur Zukunftssicherung beizutragen.

Die EU-Abfallrichtlinie verpflichtet den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, indem die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden oder verringert, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert werden. In der Prioritätenfolge heißt das Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und zum Schluss die Beseitigung.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist vor diesem Hintergrund nicht nur ambitionslos, sondern setzt unter dem Blickwinkel der EU-Abfallrichtlinie keinerlei Akzente in der Abfallvermeidung und Schließung von Stoffkreisläufen, ganz zu schweigen von einer durchaus diskussionswürdigen Vorbildwirkung der öffentlichen Hand.

Bereits begrifflich ist der Gesetzentwurf noch nicht im Zeitalter der Kreislaufwirtschaft angekommen, allenfalls in der Überschrift taucht das Wort auf und offenbart ein nicht nur konservatives Verständnis der Staatsregierung bei der Ressourcennutzung. Weder in der Rohstoffstrategie noch in diesem jetzt vorliegenden Gesetz wird ansatzweise strategisch oder gesetzlich nachvollzogen, dass es hier um Potentiale für die Wirtschaft, aber auch um den schonenden Umgang mit der Natur und um Gesundheitsschutz geht.

Es fehlen innovative Konzepte zur Vorbereitung zur Wiederverwendung als eine Maßnahme der Ressourcennutzung. Hier stehen niederschwellige Angebote der Weitergabe von Gebrauchtgütern und Reparaturnetzwerken im Vordergrund.

Es fehlen verbindliche Vorgaben und Qualitätsstandards für die Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung. Dies betrifft bspw. den Einsatz von Recyclingbaustoffen bei Baumaßnahmen insbesondere der öffentlichen Hand. Die gegenwärtige Formulierung wird nicht dazu beitragen, dass der Anteil der Recyclingbaustoffe bspw. im öffentlichen Hochbau zunehmen wird.

Den Instrumenten der Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallwirtschaftspläne fehlt die Ausrichtung auf den Umgang mit Ressourcen und vor allem deren Schonung.

Es fehlt auch ein klares Statement gegen den grenzüberschreitenden Abfallhandel und Abfallbeseitigung in Sachsen. Der Freistaat Bayern hat den Grundsatz der Entsorgungsautarkie bereits eingeführt. Mülltourismus sollte kein gewünschtes Geschäftsfeld sein.

Auch das Thema Altdeponien wurde mit einem Federstrich der Entbehrlichkeit aus dem Gesetz gestrichen. Dabei hat meine Kleine Anfrage, Drs. 6/15126, gezeigt, dass dieses Problem durchaus relevant ist und hier erhebliche Kosten im hohen zweistelligen Millionenbereich für die Unterhaltung, Stilllegung und Nachsorge dieser Altdeponien ausgegeben werden. Zwar können diese Kosten teilweise über die Gebühren der Steuerzahler finanziert werden, jedoch nur so lange, wie die Altdeponien nicht aus der Nachsorge entlassen werden. Mit der Entlassung aus der Nachsorge sind Aufwendungen für die Deponien zumindest nicht mehr gebührenfähig. Im Ergebnis wird ein Großteil dieser Altdeponien, die stillgelegt sind, nicht aus der Nachsorge entlassen. Der Steuerzahler zahlt diese „Vollzugsangst“.

Die vorgetragene Überforderung der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörden wird ignoriert. Der Städte- und Gemeindetag hat sich gegen die grundsätzliche Zuständigkeit der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörden ausgesprochen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass in den letzten Jahren immer neue Aufgaben durchgereicht worden seien und nun die finanzielle und personelle Leistungsgrenze erreicht sei. Diese Bedenken sind ernst zu nehmen. Das Abfall- und Bodenschutzrecht berührt einen Kernbereich unserer Lebensgrundlagen. In Zusammenschau der wirklich anspruchsvollen Aufgabe einer tatsächlichen Kreislaufwirtschaft muss hier quantitativ und qualitativ nachgesteuert werden und zwar bevor das Gesetz verabschiedet wird. Die Staatsregierung muss hier Vorschläge machen, die über die bloße Problemverwaltung hinausgehen.

Sie haben mit diesem Gesetzentwurf eine wichtige Chance links liegen lassen, den Grundstein für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft und Ressourcenbewirtschaftung zu legen. Dass dies zu Lasten der Steuerzahler aber auch der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörden geschieht, ist weit mehr als eine Randnotiz.

Aktuell darf ich Ihnen dazu ein Beispiel aus Mittelsachsen vorstellen. Ende des Jahres 2018 beschließt man in Mittelsachsen, in dem Minister Schmidt und ich wohnen, aus dem Abfallwirtschaftsverband Chemnitz austreten zu wollen, weil man steigende Kosten für die Müllentsorgung befürchtet. Hintergrund ist, dass sich die Restabfallbehandlungsanlage des Verbands am Weißen Weg in Chemnitz nicht mehr lohne. "Wir können unbehandelten Restabfall um etwa 15 Euro pro Tonne preisgünstiger entsorgen", sagt der Geschäftsführer der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen. Kein Wort von „wir wollen stärker ökologische Aspekte im Blick haben“ oder „wir wollen weniger Masse transportieren – Chemnitz ist zu weit entfernt“ oder „wir entwickeln neue technologische Möglichkeiten der Gewinnung von strategischen Elementen aus dem Abfall“.

Genau diese Strategie und Handlungsstrategie wird auch in diesem Gesetzentwurf fortgeschrieben und es ist fraglich, ob die Staatsregierung wirklich das Wohl der Bürger im Blick hat.

Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf in Gänze ab. Da der komplette Entwurf überarbeitungsbedürftig wäre, wie ich gezeigt habe, haben wir darauf verzichtet, Änderungsanträge zu Details einzubringen, die ohnehin hier von der Mehrheit abgelehnt werden.

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