„Gesetz zum Schutz von Belegstellen für Bienen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Belegstellengesetz – SächsBelStG)“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte Sie gleich am Anfang meines Redebeitrages darauf hinweisen, dass bereits der Normenkontrollrat unmissverständlich darauf hingewiesen hat, dass das bloße Einführen eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes unzureichend für die Legitimation eines Gesetzes ist.
Gesetze, die nicht erforderlich sind, oder nicht in der Lage sind, allen Betroffenengruppen annähernd gerecht zu werden, oder aber die nicht in der Lage sind, einen gesamtgesellschaftichen Nutzen hervorzubringen, sind aus unserer Sicht nicht zu erlassen. Ich habe daher bereits mehrfach die Staatsregierung und die Koalition in den Vorberatungen aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und mit allen beteiligten Verbänden nochmals den Austausch zu suchen. Eine kurze Hoffnung kam bei mir auf, als Herr Kollege Wähner im Mai äußerte, es gebe in der Koalition noch Abstimmungsbedarf. Der große Wurf ist jedoch ausgeblieben und die Änderungen sind überschaubar. Das ist für mich ein Zeichen für Faulheit – oder einfach Desinteresse. Die Zuchtarbeit der Imkerinnen und Imker wird nicht gefördert, wenn zwei von drei Zuchtverbänden mit dem Gesetzentwurf unzufrieden sind und weitere Beratung fordern; meines Erachtens kann es dabei nicht nur um Umkreisradien gehen, sondern um Zuchtziele und Verständigungsmechanismen.
Der Sachverständige Sven Büchner, Mitglied im Bundesfachausschuss Imkerei bei Bioland, wies darauf hin, dass die wichtigste Aufgabe der Biene im Moment deren Bestäubungsleistung sei, der produzierte Honig ist dabei nur ein netter Nebeneffekt.
Die Tragik besteht ja darin, dass einseitige Bienenzucht, der Umgang mit der Varroa und der Mangel an Wohnraum kombiniert mit insektenfeindlichen Bedingungen in der Landschaft dazu geführt haben, dass es heute kaum noch wildlebende Honigbienen gibt. Die Domestikation führt zu Abhängigkeit, die die Biene heute bei uns in „freier Wildbahn“ gefährdet. Es ist gut, die Kulturtechnik der Imkerei zu fördern – aber gleichzeitig darf die Zuchtentwicklung nicht wie bei anderen Tieren dazu führen, dass diese nicht mehr in der Freiheit überleben können. Hier brauchen wir eine Richtungsentscheidung, welche Form der Zucht wir als Freistaat uns wünschen. Der gesamtgesellschaftliche Wert der Bienen bildet sich nicht im Honigertrag ab, sondern in der Bestäubungsleistung. Rahmenbedingungen dafür sind die Überlebensfähigkeit der Tiere unter natürlichen Bedingungen und eine allgemein insektenfreundliche Welt.
Im Gesetzentwurf ist das erklärte Ziel, die „Eigenschaften“ der Honigbienen zu verbessern. Nach wie vor ist es meines Erachtens erforderlich, dass der Freistaat selbst eine Idee davon hat, was genau an den Eigenschaften der Bienen verändert werden soll. Dazu ist nichts bekannt.
Im Gesetzentwurf war noch die „Verbesserung der Leistungseigenschaften“ das Ziel der Koalition. Nach unserer Gegenargumentation, dass „Leistungseigenschaften“ wohl einseitig auf Honigerträge abzielen, hat das die Koalition in „Eigenschaften“ geändert – das kann jedoch alles und nichts heißen! Von Varroatoleranz bis hin zur Stechfreude ist alles drin.
In §2 Abs. 2 Nummer 2 ist davon die Rede, dass das Zuchtprogramm der Belegstelle dem Gesetzeszweck entsprechen muss. Da der Zweck ist, die „Eigenschaften der Honigbiene zu verbessern“ und nicht definiert ist, was genau gewünscht ist, ist diese Vorgabe sinnlos – und bietet wunderbare Angriffsmöglichkeiten für Rechtsanwälte.
Etwas zu den Gegenargumenten, die im Ausschuss vorgebracht wurden: das Gesetz müsse keine Zuchtziele vorgeben, da das durch die Zuchtrichtlinien bereits gegeben sei.
Dazu ist zu sagen: Grundsätzlich geben die Zuchtrichtlinien nur einen Rahmen dafür, welche Eigenschaften wie geprüft werden oder sie verweisen auf diesen Rahmen.
Bei Carnica bedeutet das: Am Ende kommen „Zuchtwerte“ für einzelne Königinnen heraus. Aus den Einzelzuchtwerten „Honigertrag“, „Sanftmut“; „Wabensitz“, „Schwarmneigung“ und „Varroaindex“ ergibt sich der „Gesamtzuchtwert“, nach dem die Königinnen bewertet werden.
Dieses Verfahren stellt bei der Carnica nicht sicher, dass bspw. auch tatsächlich in Richtung „Varroatoleranz“ gezüchtet wird. Ein Blick auf die „Auflistung der Zuchtwertergebnisse“ beim Länderinstitut für Bienenkunde in Hohenneuendorf zeigt, dass beispielsweise auch Königinnen mit sehr hohen Zuchtwerten von über 120% gar nicht in Bezug auf Varroa geprüft werden.
Ohne Richtungsentscheidung wird es also nicht gehen.
Bei der Buckfast-Biene ist das etwas anders, aber auch nicht komplett zufriedenstellend gelöst: hier haben wir in den Zuchtrichtlinien die Aussage: „es ist für jede Eigenschaft eine möglichst hohe Punktzahl anzustreben“ gemeint sind die aufgezählten 11 Eigenschaften der Bienen, die neben „Vitalität“, „Honigertrag“ und „Schwarmträgheit“ eben auch als wünschenswert erscheinen lassen, wenn die Bienen möglichst wenig Propolis erzeugen. Es geht also hier wohl in erster Linie um die bessere Bearbeitbarkeit der Völker durch die Imkerinnen und Imker.
Das ist kein Staatsziel, dass sich der Freistaat Sachsen zu eigen machen muss.
Zur Dunklen Biene ist in den Zuchtrichtlinien gar nichts ausgesagt.
Meine Prognose: Durch das Gesetz wird die Situation in Sachsen nicht besser, sondern schlechter: frei nach dem Motto „wir wissen zwar nicht wohin, aber wir gehen schon mal los“ schafft der Freistaat die Möglichkeit, Belegstellen einzurichten und etwas zu tun, wovon er selbst keinen Nutzen und andere Imker – die nicht mehr in das Gebiet einwandern können – einen Schaden haben.
Zu allem Überfluss war die Lobbyarbeit des Landesverbandes der Sächsischen Imker so erfolgreich, dass durch den vorliegenden Entwurf nicht sichergestellt ist, dass andere Verbände auch zum Zuge kommen. Hier wird das „Windhundprinzip“ statt des fairen Umgangs mit knappen Ressourcen, die allen zustehen sollten, weiter verfestigt.
Erforderlich gewesen wäre ein Gremium, dass die Interessen der drei vorhandenen Verbände / Interessengruppen berät und dafür sorgt, dass jeder der drei Interessengruppen auch zum Zuge kommt. Durch den gegenwärtigen Entwurf wird alles dem Selbstlauf überlassen.
Es bleibt dabei: wer nicht steuern will, soll besser die Finger vom Lenkrad lassen. Der Gesetzentwurf sollte unseres Erachtens komplett zurückgezogen werden. Belegstellen, wo diese Art der Zucht durchgeführt wird, gibt es schon anderswo, wir sind gegen staatlich geschützte Belegstellen in Sachsen, solange sie keinen erkennbaren Mehrwert für die Gesellschaft insgesamt bringen. (Ggf.: Zum „Mehrwert für die Gesellschaft“ habe ich heute noch nichts, außer dem verschwurbelten „Förderung der Zucht“ gehört.)
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben mit ihrem Änderungsantrag noch versucht, Verbesserungen an der Formulierung der Zuchtziele herbeizuführen, die Idee ist gut, aber liebe Grüne, irgendwie bleibt es auch beliebig, wenn das Zuchtziel „insbesondere […] Krankheits- und Schädlingsresistenz ODER Honigleistung“ sein soll.
Ehrlich gesagt sehe ich es nicht als Aufgabe der Opposition, ein solch grundsätzlich schlechtes Gesetz der Regierung noch aufhübschen zu wollen. Tut mir leid. Wir lehnen heute komplett ab.
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