„Gesetz über die psychosoziale Notfallversorgung im Freistaat Sachsen“
Auszug aus dem Stenografenprotokoll
Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Dem Innenministerium seien keine Defizite bei der Vernetzung der in Sachsen vorhandenen psychosozialen Angebote bekannt. Diese Auffassung bekräftigte die Landesregierung Anfang Oktober 2016 und noch bis Ende September 2017. Dabei sind die Defizite spätestens im Februar 2017 so unmissverständlich zur Sprache gebracht worden, dass man vermuten muss, dass es bis dahin wohl keinen Erfahrungsaustausch zwischen dem Innenministerium und den mit der psychosozialen Notfallversorgung betrauten Personen, Vereinen und Organisationen gegeben hat.
Die Initiativgruppe Landeszentralstelle Psychosoziale Notfallversorgung wandte sich mit dem Positionspapier an die Öffentlichkeit. Sie forderte eine landesweit zuständige Stelle für die regionale Vernetzung der Helfer. Dort sollten Führungskräfte ausgebildet und die Qualität in der psychosozialen Notfallversorgung gesichert werden. Mit diesen Forderungen stehen die Mitglieder der Initiativgruppe nicht allein. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt die Einrichtung solcher Landeszentralstellen in den Ländern. Elf Bundesländer sind diesen Empfehlungen gefolgt, Sachsen bislang nicht.
Wir haben in Sachsen 22 Teams für psychosoziale Notfallversorgung und ungefähr 500 Einsatzkräfte, von denen lediglich 12 hauptamtlich tätig sind. Sie alle führen rund 1.200 Einsätze im Jahr durch. Es sind in Sachsen vor allem Ehrenamtliche, die zum Teil in drei Monaten bis zu 300 Stunden erbringen und in diesem Zeitraum mit ihrem privaten Pkw über 2.500 Kilometer fahren, um zu ihren Einsatzorten zu gelangen.
Bei den beiden sächsischen Großschadenslagen, den Jahrhunderthochwassern 2002 und 2013, traten die angesprochenen Defizite deutlich zutage. So musste 2002 ein externer Fachberater für psychosoziale Notfallversorgung beauftragt werden, der die sächsische Versorgungslandschaft überhaupt nicht kannte. 2013 wurden sogar kostenpflichtig PSNV-Teams aus anderen Bundesländern angefordert, weil man nicht wusste, dass noch ausreichend sächsische Kräfte einsatzbereit gewesen wären.
Die von uns vorgeschlagene Landeszentralstelle würde die Entstehung solcher unnötigen Kosten verhindern und dazu beitragen, dass die Versorgungsqualität der psychosozialen Notfallversorgung deutlich verbessert wird. Das sollten der Anspruch und das Anliegen aller hier Anwesenden sein.
Angesichts der immer extremer werdenden Wetterlagen ist davon auszugehen, dass Großschadenslagen wahrscheinlicher werden. Ich erinnere an das Unwetter und die daraus folgenden Wassermassen, die sich erst vor wenigen Wochen über das Vogtland ergossen.
Ein weiteres Problem ist, dass es keine einheitlichen Ausbildungsstandards für PSNV-Kräfte in Sachsen gibt und das 80-Stunden-Ausbildungsprogramm, das seit 2013 existiert, diesem Anspruch nicht gerecht wird.
In der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf vom 14. Mai 2018 haben alle Sachverständigen die erläuterten Defizite und den Regelungsbedarf klar und deutlich formuliert. Sachsen ist nicht auf Großschadenslagen und Katastrophenfälle vorbereitet. Vorhandene Strukturen genügen nicht den bundesweiten Standards. Weitere Anregungen der Sachverständigen haben wir in unseren Änderungsantrag Drs 6/13867 aufgenommen, den ich hier ebenfalls einbringe.
Zumindest bezüglich der Landeszentralstelle scheint es, dass ein Umdenken bei der Koalition stattgefunden hat. Und so wurde erfreulicherweise am 15. Juni 2018 im Innenausschuss, nachdem unser Gesetz abgelehnt worden war, einem Antrag der GRÜNEN zur Einrichtung einer Landeszentralstelle unter Annahme des Änderungsantrages der CDU- und der SPD-Fraktion einstimmig zugestimmt.
Dennoch oder gerade deshalb werbe ich um und hoffe auf breite Zustimmung zum vorliegenden Gesetz, da es eine viel verbindlichere Rechtsqualität als eine politische Absichtserklärung des Landtages hat, bei der es vom Belieben der Staatsregierung abhängig ist, ob und wann der Beschluss in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird, falls das überhaupt noch der Fall ist.
Sorgen wir dafür, dass die psychosoziale Notfallversorgung in Sachsen zukünftig koordiniert und die Ausbildung vereinheitlicht wird. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen und die Einsatzkräfte, sondern auch das Innenministerium, das eine fachlich fundierte Beratungsstelle für die psychosoziale Notfallversorgung gewinnt.
Wenn der Landtag heute dem von meiner Fraktion vorgelegten ersten PSNV-Gesetz in Deutschland zustimmt, stärken wir denen den Rücken, die für uns stark sind.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei den LINKEN)
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