„Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländli-chen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020“

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Frau Präsidentin!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Michel, weil wir es können.

(Beifall bei den LINKEN – Jens Michel, CDU: Mäkeln!)

Na bitte, geht doch, könnte man meinen. Am 31. Januar kündigte der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung an: Wir wollen künftig stärker auf Förderpauschalen setzen. Eine neue Förderpolitik lasse sich nicht über Nacht bewerkstelligen, aber man beginne damit schon jetzt. Bereits von diesem Jahr an bis zum Jahr 2020 bekommen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für ihre Aufgaben und Investitionen zusätzlich insgesamt 90 Millionen Euro. Sie erhalten somit zusätzlich bis zu 70 000 Euro pro Jahr. Der Regierungschef betonte, dies sei ein Anfang vor allem für die kleinen Gemeinden. „Diese können selbst entscheiden, ob sie in Kindergärten investieren oder in die Schule, in die Grünanlage oder in ein soziales Projekt“, hieß es in der Pressemitteilung der Staatskanzlei.

Dann wurde vergleichsweise sehr zügig gearbeitet; denn bereits am 2. März erhielten die kommunalen Spitzenverbände den Referentenentwurf zur Anhörung, und am 11. April ging dem Landtag der Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. Wir hatten spontan den Eindruck: Endlich haben Sie es kapiert.

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Ja!)

Den Kommunen geht es schlecht, und es soll vor allem den kleinen Gemeinden mit einer unbürokratischen Pauschale geholfen werden. Wir haben dies hier im Haus mehrfach gefordert, und oft genug haben wir es hier auch diskutiert.

Sie wollen nun den kreisangehörigen Kommunen für jede Einwohnerin und jeden Einwohner je 70 Euro bis zu einem Maximalbetrag von 70.000 Euro zahlen. Über die Höhe kann man sich natürlich streiten, aber immerhin: Es ist ein Anfang. So einfach, so gut. Für eine ganz simple Maßnahme einen Gesetzentwurf im Umfang einer A 4-Seite. Ja, meine Damen und Herren von der Koalition: So macht man bürgernahe Politik.

(Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU)

Sowohl SSG als auch Sächsischer Landkreistag begrüßten den ursprünglichen Entwurf ausdrücklich, auch wenn – da stimme ich der Stellungnahme des Landkreistages zu, Herr Michel – mit einer Begrenzung auf Kommunen bis 5 000 Einwohnerinnen und Einwohner die vergleichsweise geringe Summe vielleicht zielgerichteter hätte eingesetzt werden können.

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Geht aber nicht!)

Trotz Nachfragen im Ausschuss hat sich uns aber nicht wirklich erschlossen, wie Sie auf diese Summe überhaupt gekommen sind. Einen Bedarf können Sie nicht ermittelt und somit zur Grundlage genommen haben. Sie haben geschaut, was in diesem Jahr noch übrig ist, und diese Summe über den nächsten Doppelhaushalt fortgeschrieben. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen: Im Grunde haben wir uns sogar gefreut, dass Sie endlich handeln. Aber auch das ist schon mal ein Vorgriff auf die Haushaltsberatungen, die uns ab August wieder hier beschäftigen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Freude – jetzt geht es los, Herr Michel -währte aber nicht sehr lange. Am 3. Mai legten die Koalitionsfraktionen dem zuständigen Ausschuss einen Änderungsantrag vor, der nicht nur bei den kommunalen Spitzenverbänden für Verwirrung und Verärgerung gesorgt hat. Gegen eine Übertragbarkeit der Mittel ist per se nichts einzuwenden, begrenzt aber allerdings per Gesetz die Kommunen im Mitteleinsatz auf den 31.12.2021. Das sieht zumindest der SSG auch sehr kritisch. Dass der Gemeinderat über die Verwendung entscheidet, scheint auch in unseren Augen selbstverständlich. Ja, wer denn sonst, wenn nicht die gewählten Vertreterinnen und Vertreter einer Kommune? Den sich dann anschließenden Zusatz aber, dass die Beschlüsse durch die zuständigen Landratsämter jährlich bis zum 31.12. an das SMF übermittelt werden und das besagte SMF dann noch bis 30. April dem HFA berichten soll, halten wir für deutlich überzogen und haben das im Ausschuss auch so dargelegt.

Sie konnten uns auch keine stichhaltigen Argumente liefern, wofür Sie diese Berichtspflicht brauchen, wenn Sie – wie Sie sagen – nur informiert sein und nicht kontrollieren oder gar korrigieren wollen. Während der SSG zumindest die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt, mahnt der Sächsische Landkreistag sogar die Prüfung einer möglichen Mehrbelastungspflichtigkeit an.

Sie sehen also, meine Damen und Herren: Der sächsische Wunsch nach Gründlichkeit und einem ausgeprägten Berichtswesen führt auch hier dazu, dass ein schlankes und eigentlich gutes Gesetz wieder für Unmut bei der kommunalen Familie sorgt.

Zum Gesamtdeckungsprinzip könnte ich jetzt noch ausführen, aber das lasse ich weg. Sie können selbst nachlesen, was das eigentlich bedeutet.

Sie machen es uns also wirklich nicht leicht. Wir haben den Gesetzentwurf wohlwollend begrüßt; mit der Übernahme des Änderungsantrages im HFA aber-und so viel nehme ich vorweg – werden wir uns leider nur enthalten können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die 70.000 Euro sind ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Wir sind der Auffassung, dass das Geld dorthin muss, wo man am besten weiß, wie es ausgegeben werden soll, nämlich an die Kommunen. Wir haben daher ein Regionalbudget für die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von je 10 Millionen Euro vorgeschlagen. Zudem haben wir einen Vorschlag vorgelegt, der dafür sorgen soll, dass jede kreisangehörige Gemeinde pro Einwohnerin und Einwohner rund 100 Euro mehr in ihrem Haushalt hat. Das wären dann 400 Millionen Euro mehr im Kommunalen Finanzausgleich. Hier sprechen wir von einer wirklichen Entlastung der kommunalen Ebene, von einem Großteil ihrer finanziellen Sorgen. Dieses stellen wir zur Diskussion.

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, würde bei den Bürgerinnen und Bürgern wirklich ankommen und Wirkung entfalten.

Noch ein kleiner Hinweis an Sie:

Wir bestehen nicht auf unserem Copyright; schreiben Sie ruhig ab und ernten Sie die Lorbeeren. Dort, wo wir als Gesetzgeber und Sie als Staatsregierung die Kommunen tatsächlich entlasten, kommunale Selbstverwaltung ermöglichen und stärken, Vertrauen in die Menschen vor Ort haben und die angesprochenen Probleme, Sorgen und Nöte ernst nehmen und echte Hilfe gewähren, dort sind wir an Ihrer Seite. Diesmal aber haben Sie die Chance vertan.

Da wir aber anerkennen, dass dieser Gesetzentwurf in die richtige Richtung geht, werden wir uns – wie schon ausgeführt – enthalten. Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

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