„Gesetz über den Anspruch auf Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz – SächsBFG)“
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Wir erleben derzeit einen tiefgreifenden Wandel. Durch die Digitalisierung steht vieles auf dem Prüfstand. Gesellschaftliche Prozesse verändern sich, es ist nicht möglich sich der fortschreitenden Globalisierung zu entziehen. Und wir werden auch durch diese Entwicklungen bedingt und völlig egal ob es allen hier gefällt oder nicht heterogener und multikultureller.
Um als Einzelner und als Gesellschaft hier nicht den Anschluss zu verlieren wird immer wieder wie ein Mantra die Parole vom Lebenslangen Lernen bemüht.
Aber dabei darf es eben nicht beim Bekenntnis bleiben, sondern dem müssen auch Taten folgen. Es müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass lebenslanges Lernen auch möglich ist.
Die Anhörung hierzu am 16. Januar im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat es nochmals anschaulich bestätigt.
Nun ist aber der Freistaat aktuell eines von nur zwei Bundesländern, in denen es noch immer kein Bildungsfreistellungsgesetz gibt. Der Verweis darauf, dass Menschen sich hierzulande erfolgreich in Abend- oder Wochenendveranstaltungen fortbilden ist richtig aber zu kurz gesprungen. So treffsicher solche Angebote im Einzelfall sind – „Learning on the Job“, Kurzschulungen in den Unternehmen, computergestützte Schulungsangebote die klassischen Unterricht ganz oder teilweise ersetzen sollen – eines fehlt.
Erfolgreiches Lernen heißt nicht einfach möglichst viele Informationen zu vermitteln, sondern erfolgreiches Lernen heißt sich die notwendige Zeit zu nehmen um eine Beziehung zum Thema aufzubauen und sich darüber austauschen zu können.
Erfolgreiches Lernen heißt sich die Zeit zunehmen tatsächlich Kompetenzen zu entwickeln. Das ist eben nicht immer nebenher möglich. Dazu braucht es bisweilen mehrere Tage am Stück, die als garantierte Fort- und Weiterbildungszeit möglich sind.
Nun sind ja Teile der Wirtschaft bereits selbst tätig geworden und bieten ihren Mitarbeitern umfangreiche Weiterbildungsangebote an. Ich erinnere auch hier an die Anhörung, wonach in Betrieben zum Teil sogar eine berufliche Weiterbildung für die Mitarbeiter als Teil des Arbeitsvertrages festgeschrieben ist.
Andere Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern inzwischen Freistellungen im Wettbewerb um Fachkräfte.
Alles in Butter könnte man auf den ersten Blick meinen. Da wo die Politik noch schläft, ergreift der Markt selbst die Initiative.
Aber eben leider nur auf den ersten Blick. Lebenslanges Lernen kann nicht vom guten Willen einzelner Arbeitgeber abhängen und lebenslanges Lernen meint eben auch mehr als berufliche Weiterbildung.
Es soll – so zumindest sieht es ein Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates von 2006 vor – dazu beizutragen, dass sich die Gemeinschaft zu einer fortschrittlichen wissensbasierten Gesellschaft mit nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung, mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialen Zusammenhalt entwickelt, in der zugleich ein guter Schutz der Umwelt für künftige Generationen gewährleistet ist.
Es geht eben nicht nur um die betriebswirtschaftliche Perspektive der beruflichen Weiterbildung, es geht um den gesellschaftlichen Stellenwert von Bildung.
Die Fraktion Die Linke hat selbst ein Gesetz über die Weiterbildung und das lebenslange Lernen im Freistaat Sachsen vorgelegt. Unser Gesetzentwurf – der darüber hinaus bemerkt bereits vor den Grünen in den Geschäftsgang eingebracht wurde – geht über den heute zu debattierenden Entwurf der Grünen hinaus.
Es wird sie demnach nicht wundern, dass wir am vorliegenden Entwurf einige Kritikpunkte bzw. noch immer Klärungsbedarf sehen.
So sagt das Gesetz der Grünen zum Beispiel nichts wie der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung durchgesetzt werden soll, wenn er wiederholt aus betrieblichen Gründen versagt worden ist.
Ein Problem sehen wir auch, wenn Weiterbildungsveranstaltungen bei mindestens drei Tagen im Block- oder Intervallform anerkannt werden sollen. Im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen sollten durchaus kürzere Bildungsveranstaltungen möglich sein.
Aber: Trotz einiger Schwächen im Detail halten wir den Gesetzentwurf für einen Schritt in die richtige Richtung.
Aus diesem Grund werden wir ihm heute zustimmen.
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